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seal
Threadersteller
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.09.2008 07:43
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Weiß jemand wie das beim Gewerbeamt läuft`? Den Namen der Unternehmung muss man dort ja nicht angeben oder? Nur den Bereich, in dem man tätig sein wird. Stimmt das?
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Skythia
Dabei seit: 08.09.2008
Ort: Konstanz
Alter: 53
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Verfasst Mi 24.09.2008 09:58
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Ich habe in Erinnerung, dass du als Einzelunternehmer auf alle Fälle deinen kompletten Namen angeben musst, aber noch einen erklärenden Zusatz wählen kannst. Wie kreativ dieser Zusatz sein darf, kann dir vielleicht dein Gewerbeamt sagen.
Der Name muss, soviel ich weiß, auch auf alle Geschäftspapiere, Flyer, etc.
Ansonsten müsstest du eine andere Gesellschaftsform wählen (z.B. GmbH), aber das ist bei einem Nebengewerbe in unserem Beruf ja erstmal unnötig.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 24.09.2008 10:01
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seal hat geschrieben: | Weiß jemand wie das beim Gewerbeamt läuft`? Den Namen der Unternehmung muss man dort ja nicht angeben oder? Nur den Bereich, in dem man tätig sein wird. Stimmt das? |
du gibst deinen vollen namen an und den bereich. also "vorname nachname + mediendesign"! das reicht dem amt. hinzu kommen noch ungefähr die tätigkeitsfelder. die kann man aber auch recht allg. halten.
die tätigkeiten werden wieder für die berufsgenossenschaften interessant, da "muss" man sich nämlich auch melden. wenn man aus dem printbereich kommt, wenn sie dich nicht von selber anschreiben.
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heim_experimente
Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.09.2008 10:10
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also nur deinen vor- und zunamen, die unternehmensform und den tätigkeitsbereich "mediendienstleistungen"
Zuletzt bearbeitet von heim_experimente am Mi 24.09.2008 10:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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seal
Threadersteller
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
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Verfasst Mi 24.09.2008 10:27
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Vielen Dank für die Antworten.
Das heißt ja: Wie meine Unternehmung heißt ist den Ämtern in soweit egal, solange mein vollständiger Name auf adressierter Werbung/Schriftverkehr platziert ist!?
Worauf ich hinaus will: Ich will das Gewerbe demnächst anmelden, mich jetzt aber noch nicht auf einen Namen festnageln! Nicht das ich aufm Amt stehe und die sagen "Was Sie heute als Namen angeben, müssen Sie auch so verwenden in Werbung/Schriftverkehr".
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.09.2008 10:30
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seal hat geschrieben: |
Das heißt ja: Wie meine Unternehmung heißt ist den Ämtern in soweit egal, solange mein vollständiger Name auf adressierter Werbung/Schriftverkehr platziert ist!?
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Das interessiert das Amt/FA/GA nicht die Bohne wie du deine (Einzel)Unternehmung nennen willst - für die existiert dieser name gar nicht sondern nur dein Name.
Zuletzt bearbeitet von Zim am Mi 24.09.2008 10:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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seal
Threadersteller
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.09.2008 10:32
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Zim hat geschrieben: | seal hat geschrieben: |
Das heißt ja: Wie meine Unternehmung heißt ist den Ämtern in soweit egal, solange mein vollständiger Name auf adressierter Werbung/Schriftverkehr platziert ist!?
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Das interessiert das Amt/FA/GA nicht die Bohne wie du deine Unternehmung nennen willst - für die existiert dieser name gar nicht sondern nur dein Name. |
Alles klar, danke!
Werde in den nächsten Tagen mal mit Hilfe eurer Tipps die ersten Scribbles für Logo usw. machen und evtl. neue Ideen präsentieren, die ihr dann auseinander nehmen dürft - machen wir ja alle so gern
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.09.2008 10:37
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Ich weis nicht ob das in einem der vorherigen Posts zur Sprache kam aber als Einzelunternehmer kannst du dem ganzen eigentlich keinen Namen geben – eigentlich – was erlaubt ist ist eine sog. »Etablissmentbezeichnung« die dann wohl auch begrenzt allein stehen darf.
Würde dir vorschlagen mal bei der IHK anzurufen die für dich zuständig sein wird (die werden sich eh bei dir melden) … die beraten dich gerne und werden am tag zig mal mit diesen Fragen konfrontiert.
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