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Thema: Logowettbewerb "Mundraub.org" vom 17.12.2013


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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.12.2013 08:57
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@Marcel

Ich finde ehrenamtliche Arbeit ja ganz toll, aber nochmal:
Würdest du auch eine Putzfrau bitten, eure Büroräume für lau zu reinigen (falls vorhanden)? Oder einen Wettbewerb unter Putzfrauen auszuloben, wer denn nun die Büroräume am gründlichsten putzt?

Ich habe bislang selbst einige gemeinnützige Organisationen mit meiner Arbeit unterstützt.
Leider habe ich jedes mal feststellen müssen, dass ich denen den kleinen Finger gereicht habe und die sich gleich den Arm incl. Schulter greifen wollten.
"Machst du mal bitte eben...?"
"Das geht doch ganz fix bei dir."
"Und jetzt hätten wir noch gerne einen 6-seitigen Flyer. Texte kannst du dir selbst ausdenken..."
"Achnee... Wir haben noch mal im Gremium zusammengesessen und haben ausdiskutiert, dass wir uns das ganz anders vorstellen. Du machst das bestimmt nochmal, oder?"

Du verstehst?


Zuletzt bearbeitet von Jade-Haus am Mi 18.12.2013 09:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.12.2013 09:12
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Nun lasst doch mal die Kirche im Dorf. Niemand hier wird sich da an das Logo setzen, als wäre es ein bezahlter Job. Da stehen keine stundenlangen Konzeptionsfindungsphasen hinter, etc. - es ist ein Wettbewerb. Von daher würde der Putzfrauen-Wettbewerb eher so aussehen "Wer braucht die wenigsten Sekunden um die Tischplatte zu wischen".


Hier muss sich keiner anstellen: es ist ein Wettbewerb, die Bedingungen sind klar, einer der Verantwortlichen steht Rede und Antwort falls doch noch etwas unklar ist und damit sei gesagt: wer mitmachen will macht mit, wer nicht lässt es. Da ist es auch scheiß egal, ob das hier ein Profiforum ist oder nicht; es wäre ein Freizeitprojekt in das hier wohl kaum einer die selbe Energie stecken würde, wie in den Job.
Also nochmal: Kirche im Dorf lassen, gibt schlimmere Sachen als einen Wettbewerbsaufruf...
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 18.12.2013 09:14
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Ich finde wirklich, dass das ein Wettbewerb ist, über den man nicht so negativ reden kann wie über viele andere. Natürlich bleibt es ein Wettbewerb, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein (Beispiel Putzfrauenwettbewerb oben), aber ansonsten finde ich die Preise fair und dass der Gewinner alle Rechte abtritt, ist doch ok. Immerhin nur der Gewinner und ein Logo sollte man, was die Nutzung angeht, nie einschränken. Noch dazu ist eh die Frage, ob ein Logo urheberrechtlichen Schutz genießt und ergo überhaupt Nutzungsrechte eingeräumt werden müssen. Das ist aber ein anderes Thema.
 
Flex

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.12.2013 09:15
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Nur mal am Rande: Eine allgemeine Rechteeinräumung gibt es in Deutschland nicht. der Absatz

"trittst Du als der Urheber oder die Urheberin des prämierten 1. Preises sämtliche Rechte zur Nutzung und ggf. zur Anpassung der eingesandten Arbeit an die Terra Concordia gUG (Betreiber von mundraub.org) ab."

ist also ungültig.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 18.12.2013 09:44
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Flex hat geschrieben:
Nur mal am Rande: Eine allgemeine Rechteeinräumung gibt es in Deutschland nicht. der Absatz

"trittst Du als der Urheber oder die Urheberin des prämierten 1. Preises sämtliche Rechte zur Nutzung und ggf. zur Anpassung der eingesandten Arbeit an die Terra Concordia gUG (Betreiber von mundraub.org) ab."

ist also ungültig.


Das "sämtlich" ist ja nun weggefallen und nach meinem Wissen, würde hier UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten, Absatz 5 greifen.
UrhG hat geschrieben:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.


Der Marcel. sollte da vlt noch etwas konkreter werden, welche Rechte tatsächlich benötigt werden oder damit leben, dass man sich auf den genannten Paragraph beruft und evtl als Urheber Einspruch erhebt.

@Flex: Kannst du dazu mal eine Quelle nennen? Würde mich schon interessieren was es genau mit "allgemeine Rechteeinräumung" auf sich hat. Die Forderung wäre ja nicht allgemein sondern sehr konkret, nämlich alle Rechte. Dem Urheber steht ja eine entsprechende Vergütung zu.
 
Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 18.12.2013 10:08
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Flex hat geschrieben:
Nur mal am Rande: Eine allgemeine Rechteeinräumung gibt es in Deutschland nicht. der Absatz

"trittst Du als der Urheber oder die Urheberin des prämierten 1. Preises sämtliche Rechte zur Nutzung und ggf. zur Anpassung der eingesandten Arbeit an die Terra Concordia gUG (Betreiber von mundraub.org) ab."

ist also ungültig.

Da wüsste ich auch gern genaueres. Wieso sollte man nicht sämtliche Rechte abtreten können, wenn man sich darauf einigt?
 
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.12.2013 10:27
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Illumaus hat geschrieben:
Flex hat geschrieben:
Nur mal am Rande: Eine allgemeine Rechteeinräumung gibt es in Deutschland nicht. der Absatz

"trittst Du als der Urheber oder die Urheberin des prämierten 1. Preises sämtliche Rechte zur Nutzung und ggf. zur Anpassung der eingesandten Arbeit an die Terra Concordia gUG (Betreiber von mundraub.org) ab."

ist also ungültig.

Da wüsste ich auch gern genaueres. Wieso sollte man nicht sämtliche Rechte abtreten können, wenn man sich darauf einigt?


Solche Paumütze- ... ähh ... Pauschal-Vergütungen scheinen vor Gericht nur schwer haltbar zu sein.
Die können das bestimmt besser erklären:
http://www.it-recht-kanzlei.de/buy-out-agb-pauschalhonorar.html


Zuletzt bearbeitet von top am Mi 18.12.2013 10:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 18.12.2013 11:00
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top hat geschrieben:
Illumaus hat geschrieben:
Flex hat geschrieben:
Nur mal am Rande: Eine allgemeine Rechteeinräumung gibt es in Deutschland nicht. der Absatz

"trittst Du als der Urheber oder die Urheberin des prämierten 1. Preises sämtliche Rechte zur Nutzung und ggf. zur Anpassung der eingesandten Arbeit an die Terra Concordia gUG (Betreiber von mundraub.org) ab."

ist also ungültig.

Da wüsste ich auch gern genaueres. Wieso sollte man nicht sämtliche Rechte abtreten können, wenn man sich darauf einigt?


Solche Paumütze- ... ähh ... Pauschal-Vergütungen scheinen vor Gericht nur schwer haltbar zu sein.
Die können das bestimmt besser erklären:
http://www.it-recht-kanzlei.de/buy-out-agb-pauschalhonorar.html

Auch im UrhG wird von einer angemessenen Vergütung gesprochen, das ist mir bekannt. Und ein TBO kann nie angemessen vergütet werden. Dennoch kann ich aber doch, wenn ich eben mit einer geringen Vergütung als Urheber einverstanden bin, alle denkbaren Rechte dem Kunden einräumen. Es besteht natürlich für den Kunden immer die Gefahr, dass ich doch auf angemessene Vergütung klage, die natürlich mit einem 50€-Gutschein nicht gegeben ist.
 
 
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