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remote
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Verfasst Fr 27.07.2007 21:52
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | unter 25.000 € (waren es glaub ich) im jahr, kann man kleingewerbetreibender sein. zusätzlich kann man wählen, ob man mwst-pflichtig sein will oder nicht. vorteil ist, man kann bei anschaffungen die mwst absetzen, muss aber im gegenzug bei einnahmen mwst an das finanzamt zahlen. |
...nur der Vollständigkeit halber falls jemand über die Suche hier hinein stolpert.
Das Kleingewerbe verschont einen von der Bilanzierungspflicht (doppelte Buchführung). Sobald man über 350.000 Euro Umsatz oder 30.000 Euro Gewinn verbucht, verliert man den Status des Kleingewerbes.
Die Kleinunternehmerregelung impliziert (immer), dass man keine Mwst. abführt.
Was die Umsatzhöhe betrifft:
Zitat: | (1) 1 Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. |
Zuletzt bearbeitet von remote am Fr 27.07.2007 22:02, insgesamt 2-mal bearbeitet
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