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Thema: DVD brennen mit dem Mac? vom 10.02.2005


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aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 11.02.2005 13:32
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Mischpult hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:

die frage die ich mir ja schon öfters gestellt habe: wie schaut das rechtlich aus? ich mein es heißt ja immer, das man den kopierschutz von geschützten cd´s nicht umgehen dürfe. ist das eine umgehung des kopierschutzes oder nicht? im grunde umgehe ich ja nix, weil ja (zumindest am mac) nix vorhanden ist. oder sieht das der jurist aus dem blickwinkel, sobald ein kopierschutz auf der cd is, darf man die gar nemmer kopieren...


Auf den CDs ist bei Kopierschutz Mac immer nen "-" sprich entweder gibt es keinen oder er funktioniert nicht.

Wer will Dir da an den Karren pissen ...aber ich treffe heute abend mal wieder meinen Haus und Hof Juristen ...ich frag mal wie der das sieht

ne ne - ich hab hier genug cd´s rumfliegen, da steht auch der mac mit os 8 und 9 und os x mit drauf... aber selbst die lassen sich wie cd´s ohne kopierschutz behandeln.. ne was mich interessieren würd, ist, wie das juristisch ausschaut. darf ich ne cd, sobald draufsteht, das die nen kopierschutz hat nicht mehr kopieren, oder darf ich nur den kopierschutz an sich net umgehen (was ich ja mit dem mac in keinster weise würde - wenn die zu doof sind, nen funktionierenden kopierschutz fürn mac zu programmieren is das net mein bier!)
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Mischpult

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Verfasst Fr 11.02.2005 14:25
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Meines Wissens duerfen keine Programme angewendet werden die zum Knacken des Kopierschutzes hergestellt worden sind bzw. nur den Sinn besitzen einen Kopierschutz zu umgehen. Also darfst Du den Kopierschutz nicht mit Hilfe dieser Programme umgehen.

audio hat geschrieben:
(wenn die zu doof sind, nen funktionierenden kopierschutz fürn mac zu programmieren is das net mein bier!)


jep genau so wirds wahrscheinlich auch fuer nen Richter aussehen, da Du die CD einlegst und ganz normal behandelst wie jede andere auch und nichts von einem Kopierschutz mitbekommst bzw. diesen nicht extra umgehst.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 11.02.2005 14:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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[fränK]
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Verfasst Fr 11.02.2005 16:15
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
ne was mich interessieren würd, ist, wie das juristisch ausschaut. darf ich ne cd, sobald draufsteht, das die nen kopierschutz hat nicht mehr kopieren, oder darf ich nur den kopierschutz an sich net umgehen (was ich ja mit dem mac in keinster weise würde - wenn die zu doof sind, nen funktionierenden kopierschutz fürn mac zu programmieren is das net mein bier!)

Da du weißt, dass du den vorhandenen Kopierschutz umgehst (wie auch immer),
verstößt du gegen das UrhG.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html (Absatz 1)
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Mischpult

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Verfasst Fr 11.02.2005 16:33
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[fränK] hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
ne was mich interessieren würd, ist, wie das juristisch ausschaut. darf ich ne cd, sobald draufsteht, das die nen kopierschutz hat nicht mehr kopieren, oder darf ich nur den kopierschutz an sich net umgehen (was ich ja mit dem mac in keinster weise würde - wenn die zu doof sind, nen funktionierenden kopierschutz fürn mac zu programmieren is das net mein bier!)

Da du weißt, dass du den vorhandenen Kopierschutz umgehst (wie auch immer),
verstößt du gegen das UrhG.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html (Absatz 1)


Hm da steht

UrhG §95a hat geschrieben:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.


Der Absatz trifft hier also nicht zu und kann damit auch nicht angewendet werden


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 11.02.2005 16:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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[fränK]
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Verfasst Fr 11.02.2005 16:43
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Mischpult hat geschrieben:
Hm da steht
UrhG §95a hat geschrieben:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Der Absatz trifft hier also nicht zu und kann damit auch nicht angewendet werden

Ja das dachte ich am Anfang auch, aber du musst den ganzen Absatz sehen...
Wenn du die CD klassisch über „Abspielen und Aufnehmen“ vervielfältigst, setzt der Kopierschutz
auch nicht ein, trotzdem hast du sie vervielfältigt. 100%ige Funktionalität gibt es nicht. Aber wie
gesagt, dem „Kopierer“ ist bekannt, dass die CD einen Kopierschutz hat und das er den Kopierschutz
damit umgeht. Das reicht aus, da der Kopierschutz technisch wirksam auf der CD vorhanden ist.
(wenn auch nicht in Gerät XYZ)


Zuletzt bearbeitet von [fränK] am Fr 11.02.2005 16:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 11.02.2005 17:20
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[fränK] hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Hm da steht
UrhG §95a hat geschrieben:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Der Absatz trifft hier also nicht zu und kann damit auch nicht angewendet werden

Ja das dachte ich am Anfang auch, aber du musst den ganzen Absatz sehen...
Wenn du die CD klassisch über „Abspielen und Aufnehmen“ vervielfältigst, setzt der Kopierschutz
auch nicht ein, trotzdem hast du sie vervielfältigt. 100%ige Funktionalität gibt es nicht. Aber wie
gesagt, dem „Kopierer“ ist bekannt, dass die CD einen Kopierschutz hat und das er den Kopierschutz
damit umgeht. Das reicht aus, da der Kopierschutz technisch wirksam auf der CD vorhanden ist.
(wenn auch nicht in Gerät XYZ)


was mich dabei eben stört ist die tatsache das ich mir eine cd kaufe, und diese lieder eben z.b. auch gern auf meinem ipod hören möchte...mit dem rippen der cd würde ich mich strafbar machen. wenn ich die tracks nun aber z.b. im itunes music store kaufe und auf cd brenne und auf meinen ipod packe mache ich mich nicht strafbar. im endeffekt habe ich aber das selbe produkt gekauft... und diese logig will mir irgendwie nicht so recht einleuchten!
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[fränK]
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Verfasst Fr 11.02.2005 18:00
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
was mich dabei eben stört ist die tatsache das ich mir eine cd kaufe, und diese lieder eben z.b. auch gern auf meinem ipod hören möchte...mit dem rippen der cd würde ich mich strafbar machen. wenn ich die tracks nun aber z.b. im itunes music store kaufe und auf cd brenne und auf meinen ipod packe mache ich mich nicht strafbar. im endeffekt habe ich aber das selbe produkt gekauft... und diese logig will mir irgendwie nicht so recht einleuchten!

Japp, so ist das, deshalb gab/gibt es ja die Diskussionen um die Änderung des UrhG
bezüglich des Kopierschutzes, da die Privatkopie damit quasi verboten wird.
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Mischpult

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Verfasst Fr 11.02.2005 20:27
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[fränK] hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Hm da steht
UrhG §95a hat geschrieben:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Der Absatz trifft hier also nicht zu und kann damit auch nicht angewendet werden

Ja das dachte ich am Anfang auch, aber du musst den ganzen Absatz sehen...
Wenn du die CD klassisch über „Abspielen und Aufnehmen“ vervielfältigst, setzt der Kopierschutz
auch nicht ein, trotzdem hast du sie vervielfältigt. 100%ige Funktionalität gibt es nicht. Aber wie
gesagt, dem „Kopierer“ ist bekannt, dass die CD einen Kopierschutz hat und das er den Kopierschutz
damit umgeht. Das reicht aus, da der Kopierschutz technisch wirksam auf der CD vorhanden ist.
(wenn auch nicht in Gerät XYZ)


Moment mal in dem Fall "ich schliess mal eben ne Klinke an und kopier das analog" umgehe ich bewusst den Kopierschutz weil ich es nicht anders kopieren kann.

in dem Fall von iTunes ...weiss ich nichts von einem Schutz da er nicht vorhanden ist und eine Privatkopie ist erlaubt

mal davon ab ...welchen Absatz muss ich als ganzen sehen ?
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