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Thema: zweituntersuchung? vom 01.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> zweituntersuchung?
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Marinschn
Threadersteller

Dabei seit: 18.05.2009
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Verfasst Mo 01.02.2010 19:47
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zweituntersuchung?

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Hallo,

wisst ihr wie das mit der Zweituntersuchung aussieht?
braucht man die um für die Zwischenprüfung zugelassen zu werden?

In meinem Betrieb weiß leider niemand genau bescheid und auch meine Klassenkameraden haben keine Ahnung...

Danke

Lg
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 01.02.2010 19:59
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Was ist denn eine Zweituntersuchung?
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Marinschn
Threadersteller

Dabei seit: 18.05.2009
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Verfasst Mo 01.02.2010 21:22
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bevor man die Ausbildung anfängt muss man ja beim Arzt eine "Erstuntersuchung" machen lassen und dann gibt es noch eine Zweituntersuchung...
ich glaube vor der Zwischenprüfung, bin mir aber nicht sicher.

weiß jemand darüber bescheid?
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 01.02.2010 21:23
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Also ich musste damals keine Untersuchung machen lassen? Woher kommt dieses Denken?
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SiriusBlack

Dabei seit: 04.09.2009
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Verfasst Di 02.02.2010 08:49
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Hallo Lächel

also die Erstuntersuchung ist zur Feststellung ob du gesundheitlich in Ordnung bist und in dem Beruf arbeiten kannst, den du dir ausgesucht hast usw. und die Zweituntersuchung folgt normal ein halbes Jahr später, um zu guggen ob der Beruf dir irgendwie schadet (z.B. Sehschärfe hat sich extrem verschlechtert seitdem wegen schlechtem Monitor o.ä.)

Ich persönlich hab aber die zweite Untersuchung nie machen lassen, hat auch keiner danach gefragt (weder zur Zwischenprüfung, noch zur Abschlussprüfung 2009).
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Di 02.02.2010 09:17
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Nimroy hat geschrieben:
Also ich musste damals keine Untersuchung machen lassen? Woher kommt dieses Denken?


Ah, gerade mal recherchiert. Das ist nur für Azubis unter 18 Jahren. War ich damals nicht, daher brauchte ich auch keine Untersuchung.
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Marie_N.Käfer

Dabei seit: 25.03.2009
Ort: BaWü
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Verfasst Di 02.02.2010 14:20
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Nimroy hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Also ich musste damals keine Untersuchung machen lassen? Woher kommt dieses Denken?


Ah, gerade mal recherchiert. Das ist nur für Azubis unter 18 Jahren. War ich damals nicht, daher brauchte ich auch keine Untersuchung.


Ah, danke! Dachte schon, ich hätte da damals irgendwas nicht mitbekommen Lächel
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isavar

Dabei seit: 13.01.2010
Ort: Hamburg
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Verfasst Di 02.02.2010 14:36
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Das mit den Untersuchungen gilt für noch nicht Volljährige und ist ganz genau im Jugendarbeitsschutzgesetz in den Paragrafen § 32 und § 33 geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html#BJNR009650976BJNG000801308
Wichtig: wenn die Nachuntersuchung nicht rechtzeitig stattfindet kommt irgendwann ein Beschäftigungsverbot ins Spiel! Also kümmer dich besser drum und halte deinem Ausbilder die Gesetze unter die Nase *zwinker*
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