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Thema: Wie hoch ist die Vergütung im 1. Ausbildungsjahr? vom 28.02.2004


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marcomedia
Threadersteller

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Verfasst Sa 28.02.2004 21:52
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Wie hoch ist die Vergütung im 1. Ausbildungsjahr?

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Hallo,

ich habe eine Frage im Bezug auf mein Gehalt. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr und möchte gerne wissen, wie hoch die Vergütung mindestens sein muss. Ich weiß von einigen Kollegen, die mit mir die Ausbildung genießen, dass sie um einiges mehr bekommen.
Ich wüsste gerne mal, wo man die "Gehälterliste" einsehen kann. Soetwas wird es doch bestimmt geben. Ein Mindestgehalt muss ja vorgeschrieben sein, oder?! Hä?

Gruß
marcomedia


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Sa 28.02.2004 23:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Koder One

Dabei seit: 28.02.2004
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Verfasst Sa 28.02.2004 22:40
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So genau weiß ich das nicht, da es für unseren Beruf keine Gewerkschaft gibt ist das nicht so genau festgelegt.
Ich bekomme 356 Euro Netto, das ist so weit ich weiß auch das absolute Minimum.
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JustusJohnas

Dabei seit: 19.08.2003
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Verfasst So 29.02.2004 00:29
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siehe unter www.synthetische-welten.de (Downloads)
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JustusJohnas

Dabei seit: 19.08.2003
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Verfasst So 29.02.2004 00:31
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PS: 10% darf der chef unter den vorgegebenen bruttosätzen gehen
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst So 29.02.2004 01:22
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wenn der betrieb nicht einer gewerkschaft unterliegt kann er seine löhne gestalten wie er will. meines wissens nach gibt es für diese betriebe nur die empfehlung sich an den tariflöhnen zu orientieren - sie müssen es aber nicht. und wenn sie azubis finden die für das geld arbeiten - dann ist das so.

frage einfach mal deinen chef an was er die ausbildungsvergütung festmacht bzw. ob er sich dabei an tariflöhnen orientiert. in meiner alten berufschulklasse gab es von unten bis oben auch eine gewaltige lücke was die ausbildungsvergütungen angeht. aber da du da den ausbildungsvertrag unterschrieben hast, hast du gewusst worauf du dich einlässt.

du kannst aber zur absoluten absicherung mal deine zuständige ihk fragen, ob es nicht doch einene "mindestlohn" oder bei besonders mieser bezahlung evtl. eine beihilfe (ausbildungsbeihilfe o.ä.) gibt. denn es soll ja azubis geben die nicht mehr bei ihren eltern wohnen und z.b. eine eigene wohnung finanzieren müssen. das gestaltet sich dann bei einer mießen vergütung recht schwierig.
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Schermi

Dabei seit: 26.02.2004
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Verfasst So 29.02.2004 01:33
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Also bei mir im ersten waren das unterschiede die man sich nur sehr schwer vorstellen kann. Eine bekam ca. 800 DM und ein anderer ca. 1800 DM.

ich lag so im Mittelfeld.
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JustusJohnas

Dabei seit: 19.08.2003
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.02.2004 04:19
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1800 dm in der ausbildung? kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass das ein chef bezahlt. Warum auch, viele würden auch eine ausbildung für ein paar euro annehmen
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Schermi

Dabei seit: 26.02.2004
Ort: Groß-Gerau
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.02.2004 04:23
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keine ahnung warum aber war echt so - ich meine ich habe ja auch 1300 bekommen brutto versteh sich
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