mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 15:02 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: wichtige Frage wegen IHK Regelung! vom 01.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> wichtige Frage wegen IHK Regelung!
Autor Nachricht
cneo
Threadersteller

Dabei seit: 31.07.2008
Ort: Hagen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.08.2008 15:26
Titel

wichtige Frage wegen IHK Regelung!

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hi!

Da ist so ein Betrieb, bei dem ich eine Ausbildung machen könnte. DIe brauchen aber noch das OK von der IHK, ich will dsa jetzt aber schon vor dem Wochenende wissen *zwinker*

Also: die Regel ist ja folgende
Zitat:

Eignung des Ausbilders/der Ausbilderin

Jede Ausbildungsstätte muss einen Ausbilder/eine Ausbilderin benennen, der/die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte verantwortlich ist. Der/die Ausbilder/-in muss hierfür persönlich und fachlich geeignet sein. Persönlich geeignet ist, wer nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Fachlich geeignet ist in der Regel, wer
* eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (z. B. Facharbeiter- oder Kaufmannsgehilfenprüfung) erfolgreich abgelegt hat und eine angemessene Zeit praktisch tätig gewesen ist. Das Gesetz sieht Ausnahmeregelungen genereller Art vor, z. B. für Absolventen deutscher Hoch- und Fachhoch­schulen, die einschlägig tätig gewesen sind oder in der Praxis Qualifizierte und
* über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügt.

Für die Zeit vom 01.08.2003 bis 31.07.2009 müssen Ausbilder/-innen keine Prüfungen ablegen, um ihre berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachzuweisen


VOr allem der letzte Absatz ist noch interessant. Die Ausbilderin unter der ich dort stehen würde, ist studierte Diplom Kommunikationsdesignerin (Fachrichtung Grafik) und arbeitet als Webdesignerin und im Screendesign seit fast einem Jahr in diesem Betrieb.
Wird der Betrieb das ok von der IHK kriegen, mich als Auszubildenen (Mediengestaltung) zu nehmen?

vielen dank schonmal !
  View user's profile Private Nachricht senden
annini

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: wü
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.08.2008 15:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Kann, muss aber nicht ^^

Frag doch bei der IHK direkt nach...
und nein, die verpetzen dich auch nich an deinen voraussichtlichen Betrieb das du da angerufen hast Grins
(nur weil die Frage schon öfter gestellt wurde...)
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
cneo
Threadersteller

Dabei seit: 31.07.2008
Ort: Hagen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.08.2008 15:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich hab schon angerufen, da is ab 16 uhr keiner mehr da, deswegen sitz ich hier auf heißen kohlen *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen wichtige Frage
wichtige frage zum bewerben!
Wichtige Frage zur Ausbildung
wichtige Frage zur LAZI-Akademie
Gewinnermittlung Kleinunternehmen, eine wichtige Frage!
Wichtige Frage zur Probezeit nach der Ausbildung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.