Dabei seit: 02.09.2011 Ort: Heinsberg Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 07.09.2011 18:51 Titel
Werbungskosten
Hallo stimmt es das ich die Fahrtkosten zur Schule und zum Betrieb als Auszubildender asl sogenannte Werbngskosten vom Staat zurückerstattet bekomme wenn ich eine Einkommensteuererklärung ablege?
Gruß
Zuletzt bearbeitet von Kai92 am Mi 07.09.2011 18:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 20.05.2010 Ort: Preetz Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst Mi 07.09.2011 19:48 Titel
Genau, Fahrtkosten können auch Werbungskosten sein (z.B. zu Seminaren etc.), sogar die Spesen (Essen etc.) am Seminarort gehören dazu - das abendliche Betrinken kann man aber wohl nicht absetzen
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