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Thema: Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden vom 11.10.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden
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Benutzer 5259
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Verfasst Mo 11.10.2004 13:58
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Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Ihr - mache nach meiner Mediengestalterausbildung jetzt eine weitere Ausbildung zum Werbekaufmann.
Hier läuft aber alles bischen anders ab - so dass ich gerne den Rechtlichen Hintergrund kennen würde.

1. Wer zahlt Bücher für die Berufsschule (bitte wenn möglich mit § angeben) Betrieb oder Ich ??? (wären 120€ ges.)
2. Arbeite regulär 8 Std am Tag von 09-18Uhr und soll abe rimmer länger bleiben ohne Ausgleich !!! ist das rechtens ?
oder gibt es einen § der es verbietet ? habe mal was von 10std am tag gehört die gehen ? Im Vertrag steht tägl.
Arbeitszeit beträgt 8STd
3. Muss man nach der Berufsschule zur Arbeit ??? Muss um 06:30 mit Zug fahren Schule geht bis 13Uhr, dann habe
ich mein Tagespensum doch voll oder ???? Gibts dafür einen § ?
4. Fahrtkosten --- gibts da was ? muss ich die voll und ganz tragen ???

Danke für eure Hilfe !!!
 
morfkor
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Ort: -

Verfasst Mo 11.10.2004 14:15
Titel

Re: Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden

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Benutzer 5259 hat geschrieben:

1. Wer zahlt Bücher für die Berufsschule (bitte wenn möglich mit § angeben) Betrieb oder Ich ??? (wären 120€ ges.)
KEINE AHNUNG!

2. Arbeite regulär 8 Std am Tag von 09-18Uhr und soll abe rimmer länger bleiben ohne Ausgleich !!! ist das rechtens ?
oder gibt es einen § der es verbietet ? habe mal was von 10std am tag gehört die gehen ? Im Vertrag steht tägl.
Arbeitszeit beträgt 8STd
KEINE AHNUNG!

3. Muss man nach der Berufsschule zur Arbeit ??? Muss um 06:30 mit Zug fahren Schule geht bis 13Uhr, dann habe
ich mein Tagespensum doch voll oder ???? Gibts dafür einen § ?
KEINE AHNUNG!

4. Fahrtkosten --- gibts da was ? muss ich die voll und ganz tragen ???
FRAGE BEI DEINEM ZUSTÄNDIGEN LANDRATSAMT NACH EINEM ANTRAG AUF FAHRTKOSTENRÜCKERSTATTUNG. LEIDER WEIS ICH NICHT WIE SICH DIES BEI EINER ZWEITEN AUSBILDUNG VERHÄLT!


Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Mo 16.03.2009 18:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Anti78

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Verfasst Mo 11.10.2004 14:18
Titel

Re: Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden

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Benutzer 5259 hat geschrieben:
Hallo Ihr - mache nach meiner Mediengestalterausbildung jetzt eine weitere Ausbildung zum Werbekaufmann.
Hier läuft aber alles bischen anders ab - so dass ich gerne den Rechtlichen Hintergrund kennen würde.

1. Wer zahlt Bücher für die Berufsschule (bitte wenn möglich mit § angeben) Betrieb oder Ich ??? (wären 120€ ges.)
2. Arbeite regulär 8 Std am Tag von 09-18Uhr und soll abe rimmer länger bleiben ohne Ausgleich !!! ist das rechtens ?
oder gibt es einen § der es verbietet ? habe mal was von 10std am tag gehört die gehen ? Im Vertrag steht tägl.
Arbeitszeit beträgt 8STd
3. Muss man nach der Berufsschule zur Arbeit ??? Muss um 06:30 mit Zug fahren Schule geht bis 13Uhr, dann habe
ich mein Tagespensum doch voll oder ???? Gibts dafür einen § ?
4. Fahrtkosten --- gibts da was ? muss ich die voll und ganz tragen ???

Danke für eure Hilfe !!!


1. Kann der Betrieb übernehmen, muss aber nicht.

2. Wenn man über 18 ist, ist es rechtens.

3. Wenn man über 18 ist und der Betrieb es will, musst du dann noch in den Betrieb.

4. -> morphcore


Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Mo 16.03.2009 18:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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buff-daddy

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Verfasst Mo 11.10.2004 14:18
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@ Benutzer 5259

die Medienbranche ist kein Wellness Center, leider werden Überstunden als Selbtsverständlichkeit angesehen. Rechtlich
gesehen mußt du als Azubi keine Überstunden machen, jedoch will man es sich auch nicht mit den Leuten verscherzen.
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sista-v

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Verfasst Mo 11.10.2004 14:27
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4.
Fahrtkosten werden (zumindest im Landkreis Marburg-BID) nur im ersten Lehrjahr erstattet.
aber nur den aufpreis vom betrieb zur schule, dh. wenn deine schule neben deinem betrieb ist, bekommste nix erstattet. ist sie in der nächsten Stadt (wie in meinem Falle Betrieb in MR und Schule in GI), bekommt man den Aufpreis wieder. Das wiederum gilt aber nur für öffentlioche Verkehrsmittel.
Außer du kannst nachweisen, dass du in der Wallachei wohnst und dort keine ÖV fahren.

Dann kann man Ende des Jahres einen Antrag stellen (schön fein Fahrkarten sammeln), mit Fahrkarten einreichen und Geld wiederbekommen. waren bei mir im ganzen ersten Lj. ca. 140 EUR.

Um zu wissen, wie es bei dir läuft, einfach - wie erwähnt - beim Landratsamt anfragen - oder auch im Sekreteriat deiner Schule).

Was nun allgemein die Fahrtkosten zum Betrieb betreffen ist nix fest geregelt. eine nette Sache, wenn der Betrieb das macht. Nachfragen!


Zuletzt bearbeitet von sista-v am Mo 11.10.2004 14:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Di 12.10.2004 12:30
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Re: Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden

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Anti78 hat geschrieben:
Benutzer 5259 hat geschrieben:
Hallo Ihr - mache nach meiner Mediengestalterausbildung jetzt eine weitere Ausbildung zum Werbekaufmann.
Hier läuft aber alles bischen anders ab - so dass ich gerne den Rechtlichen Hintergrund kennen würde.

1. Wer zahlt Bücher für die Berufsschule (bitte wenn möglich mit § angeben) Betrieb oder Ich ??? (wären 120€ ges.)
2. Arbeite regulär 8 Std am Tag von 09-18Uhr und soll abe rimmer länger bleiben ohne Ausgleich !!! ist das rechtens ?
oder gibt es einen § der es verbietet ? habe mal was von 10std am tag gehört die gehen ? Im Vertrag steht tägl.
Arbeitszeit beträgt 8STd
3. Muss man nach der Berufsschule zur Arbeit ??? Muss um 06:30 mit Zug fahren Schule geht bis 13Uhr, dann habe
ich mein Tagespensum doch voll oder ???? Gibts dafür einen § ?
4. Fahrtkosten --- gibts da was ? muss ich die voll und ganz tragen ???

Danke für eure Hilfe !!!


1. Kann der Betrieb übernehmen, muss aber nicht.

2. Wenn man über 18 ist, ist es rechtens.

3. Wenn man über 18 ist und der Betrieb es will, musst du dann noch in den Betrieb.

4. -> morphcore



Zu drittens.... Wäre besser wenn deine Schule anderthalb Std. länger gehen würde... dann bräuchtest du nicht mehr in deinen betrieb. (rein rechtlich)
Vieleicht kannste die ja mit Fahrzeiten verbuchen?


Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Mo 16.03.2009 18:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Anti78

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Verfasst Di 12.10.2004 12:33
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Re: Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden

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phillow hat geschrieben:
Anti78 hat geschrieben:
Benutzer 5259 hat geschrieben:
Hallo Ihr - mache nach meiner Mediengestalterausbildung jetzt eine weitere Ausbildung zum Werbekaufmann.
Hier läuft aber alles bischen anders ab - so dass ich gerne den Rechtlichen Hintergrund kennen würde.

1. Wer zahlt Bücher für die Berufsschule (bitte wenn möglich mit § angeben) Betrieb oder Ich ??? (wären 120€ ges.)
2. Arbeite regulär 8 Std am Tag von 09-18Uhr und soll abe rimmer länger bleiben ohne Ausgleich !!! ist das rechtens ?
oder gibt es einen § der es verbietet ? habe mal was von 10std am tag gehört die gehen ? Im Vertrag steht tägl.
Arbeitszeit beträgt 8STd
3. Muss man nach der Berufsschule zur Arbeit ??? Muss um 06:30 mit Zug fahren Schule geht bis 13Uhr, dann habe
ich mein Tagespensum doch voll oder ???? Gibts dafür einen § ?
4. Fahrtkosten --- gibts da was ? muss ich die voll und ganz tragen ???

Danke für eure Hilfe !!!


1. Kann der Betrieb übernehmen, muss aber nicht.

2. Wenn man über 18 ist, ist es rechtens.

3. Wenn man über 18 ist und der Betrieb es will, musst du dann noch in den Betrieb.

4. -> morphcore



Zu drittens.... Wäre besser wenn deine Schule anderthalb Std. länger gehen würde... dann bräuchtest du nicht mehr in deinen betrieb. (rein rechtlich)
Vieleicht kannste die ja mit Fahrzeiten verbuchen?


Tja, rein rechtlich. Aber wenn der Betrieb drauf besteht und du es nicht mit ihm verscherzen willst, sollte man dann doch eher in den sauren Apfel beißen und auch wegen 1,5h noch mal in die Arbeit gehen. Muss ich jedenfalls machen. Aber man kann ja versuchen, es dem Chef auszureden. Aber ob dann das Betriebsklima noch ok ist?


Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Mo 16.03.2009 18:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Waschbequen
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Verfasst Di 12.10.2004 12:37
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Re: Wer zahlt die Schulbücher / Überstunden

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Anti78 hat geschrieben:
2. Wenn man über 18 ist, ist es rechtens.

Das simmt so nicht:

ArbZG hat geschrieben:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/
 
 
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