Dabei seit: 15.11.2006 Ort: Essen Alter: 39 Geschlecht:
Verfasst Mo 29.09.2008 22:21 Titel
Soweit ich weiss, brauchst du als aller erstes in deinem Betrieb jemanden, der den
Ausbilderschein gemacht hat. Also entweder Du selbst oder einer deiner Angestellten.
Ansonsten darfst Du schon mal nicht ausbilden!?
Dabei seit: 10.12.2004 Ort: Neuss Alter: 57 Geschlecht:
Verfasst Di 30.09.2008 07:29 Titel
jo - ihk ist ansprechpartner. insbesondere, weil im moment stichworte wie "ihk verzichtet auf nachweis der ausbildereignungsprüfung" durchs netz schwirren.
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