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Thema: weiterarbeit vom 21.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> weiterarbeit
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edmannn
Threadersteller

Dabei seit: 14.07.2006
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Verfasst Mo 21.01.2008 14:39
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weiterarbeit

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hi
hab mal ne kleine frage
meine ausbildung ended offiziel am 31.1.08
denke mal meine ergebnisse kommen so gegen den 29.1 - dadurch ended auch die ausbildung an diesem tag

meine frage ist wegen der weiterarbeit
meine chefe kümmern sich null darum
muss meine zeugniss auch schon selbst schreiben und so

und bis jetzt kam auch kein chef zu mir an und hat ne ansage gemacht
bin mal zu meiner cheffin gegangen das eine mal vor 2 monate meinte sie, das ik mich mal vorsichtig umschauen sollte weil sie noch nix wüsste
letzte woche meinte sie das es gut möglich sei das ich erst mal noch 1,5 monate weiter arbeiten könnte
war aber kein offizielles gespräch nur mal so ein mini talk bei der kaffeekanne

so heute ist der 21.1 und die beiden haben noch nicht ein wort an mich gerichtet (schweine)
und nächste woche bin ik in der berufsschule
dadurch das ik noch überstunden habe, versuche ik die noch in der woche abzubauen, wären dann wieder 2 tage weg

das heist ik bin nur noch heute, morgen und übermorgen in der firma

so jetzt kommt meine frage Lächel


wie sieht es mit der weiterarbeit aus

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__24.html

ab wann gilt das ???
reicht es wenn ich nach den ergebnisse noch 2 tage arbeite?
oder musste mein chef mir das schon vor den ergebnissen vermitteln wie es weiter geht

und wie geht es dann weiter sagen wir mal ik komm nach den ergebnissen noch 2 tage arbeiten
kann ik dann sagen das es jetzt ein unbefristeten vertrag mit mir und mein chef gibt
und welche künigungsfrist zählt?
und dann ist dann noch mit dem gehalt
wonach muss ich mich orientieren.....?
das was aufm markt üblich ist?
denn mein chef würde 100% mit einem kinderlohn von 800-1200Euro kommen was natürlich ein witz ist

wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet:)
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Cream

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Verfasst Mo 21.01.2008 14:47
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Re: weiterarbeit

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edmannn hat geschrieben:
und bis jetzt kam auch kein chef zu mir an und hat ne ansage gemacht


edmannn hat geschrieben:
so heute ist der 21.1 und die beiden haben noch nicht ein wort an mich gerichtet (schweine)


alte(r), es is dein job!!! zeig doch mal eigeninitiative und such selbst das gespräch mit deinem chef!!!
* grmbl *
ganz einfach!!!!! * Keine Ahnung... *
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 21.01.2008 15:28
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wenn ich das so lese gibt es keinen grund da weiter zu arbeiten!

wie ich diese weiterarbeit verstehe ist, das sie dich dafür auch weiter beschäftigen müssen. das bedeutet nicht, das dein erscheinen in der firma irgendetwas erfüllt. sie müssen dir ausdrücklich anbieten weiter zu arbeiten. offiziell endet dein vertrag mit bestehen der prüfung/ und du hast die 2 tage (bis 31.) ja vertrgalich festgelegt. du musst nicht mehr erscheinen.

wenn dein chef nix weiter gesagt hat (ausser die paar leeren versprechungen) wirst du wohl da nicht mehr beschäftigt sein.

das ist aber keine rechtsverbindliche aussage. du hast aber auch einen vertrag bis zum 31.1.. darüber hinaus würdest du erst weiter beschäftigt sein.
 
aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 21.01.2008 15:39
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ein ausbildungsvertrag endet mit bestehen der prüfung... ab da würde ich nägel mit köpfen machen - sprich einen arbeitsvertrag verlangen. auch wenn es wegen mit nur für 1 - 2 monate ist. d.h. du gehst mal zu deinen chefs und fragst was nun sache ist - ob du übernommen wirst oder nich. wenn se dir keine vernünftige antwort geben, solltest du dich schleunigst ans bewerben machen und versuchen ne neue stelle zu kriegen. sollte das bis zu dem entsprechenden termin nicht klappen, melde dich arbeitslos. das mit dem "evtl. beschäftigt werdem, wissen wa aber noch nicht" klingt sehr dubios. am ende darfst du dann deinem geld hinterher rennen oder hast sonst irgendwelche probleme am halt, weil dich die kasper nich vernünftig versichern oder solche scherze...

wie schon gesagt wurde. mit bestehen der ausbildung ist dieser vertrag erfüllt und du hast keine verpflichtung mehr, dort weiter zu arbeiten. explizit kündigen oder so musst du nicht... allerdings musst du in sachen urlaub aufpassen. ich geh mal davon aus, das dein ausbildungsvertrag bis irgendwann august / september oder so datiert ist. wenn ja, werden dir anteilig urlaubstage abgerechnet für die zeit zwischen bestehen der ap und dem offiziellen ausbildungsende lt. vertrag (denn auf diesem basiert die urlaubsberechnung).
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annini

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Verfasst Mo 21.01.2008 16:02
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Ich dachte wenn man nach bestandener prüfung, also erhalt der prüfungsergebnisse, die nächsten Tage weiterhin zur Arbeit geht, praktisch einen nicht-schriftlichen Vertrag eingeht, bzw. für die weitere Zeit bezahlt werden muss bzw. weiterhin dort beschäftigt bleiben kann. Wenn nicht Chef etwas anderes von sich gibt und kündigt, wobei dann wieder die normale Kündigungsfrist einspringt.

Oder hab ich das falsch verstanden?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 21.01.2008 16:12
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annini hat geschrieben:
Ich dachte wenn man nach bestandener prüfung, also erhalt der prüfungsergebnisse, die nächsten Tage weiterhin zur Arbeit geht, praktisch einen nicht-schriftlichen Vertrag eingeht, bzw. für die weitere Zeit bezahlt werden muss bzw. weiterhin dort beschäftigt bleiben kann. Wenn nicht Chef etwas anderes von sich gibt und kündigt, wobei dann wieder die normale Kündigungsfrist einspringt.

Oder hab ich das falsch verstanden?


das gilt im grunde nur im beiderseitigen einvernehmen... also ein mündlicher vertrag kommt zu stande wenn der arbeitnehmer weiter zur arbeit geht und der arbeitgeber dafür ein gehalt überweist. allerdings kann da der ärger schon vorprogrammiert sein, wenn man nicht vorher drüber redet. sei es durch unwissenheit vom chef, der denkt, der vertrag als azubi läuft noch bis august, oder der unmut des arbeitnehmers, weil er mit der gehaltssumme nicht einverstanden ist.

wie dem auch sei. vorher drüber reden ist in jedem fall sinn voll. einfach laufen lassen und gucken was passiert is blauäugig und führt zu problemen, die sich leicht verhindern lassen.
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Cream

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Verfasst Mo 21.01.2008 16:15
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
vorher drüber reden ist in jedem fall sinn voll


vorher darüber reden ist das einzig sinnvolle meiner meinung nach!!!
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 21.01.2008 16:26
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annini hat geschrieben:
Ich dachte wenn man nach bestandener prüfung, also erhalt der prüfungsergebnisse, die nächsten Tage weiterhin zur Arbeit geht, praktisch einen nicht-schriftlichen Vertrag eingeht, bzw. für die weitere Zeit bezahlt werden muss bzw. weiterhin dort beschäftigt bleiben kann. Wenn nicht Chef etwas anderes von sich gibt und kündigt, wobei dann wieder die normale Kündigungsfrist einspringt.

Oder hab ich das falsch verstanden?



nein, er muss dich nicht bezahlen. du hast ja keinen vertrag mehr mit ihm und er hat dich - in dem fall - nicht dazu aufgefordert weiter arbeiten zu gehen. das würde wohl erst besiegelt sein, wenn er dich dafür auch entschädigt.

sonst wie audiofreak und wendti schon sagten.
 
 
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