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Thema: was passiert wenn die berufschule rausschmeist? vom 13.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> was passiert wenn die berufschule rausschmeist?
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Autor Nachricht
blackZora

Dabei seit: 04.10.2005
Ort: wunderland
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 13.05.2009 15:38
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rede doch einfach mal mit einem deiner lehrer, erstens können die dir da genaue infos geben und außerdem zeigt das ja gleich sowas wie "guten willen" *hehe*

Zuletzt bearbeitet von blackZora am Mi 13.05.2009 15:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tomtomson

Dabei seit: 11.05.2009
Ort: Stralsund
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.05.2009 15:43
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aber wie will man denn einen abschluß bekommen, dh. einen schrieb auf dem steht, dass man facharbeiter ist, wenn man die prüfung der ihk nicht abgelegt hat?
oder meint ihr, man muss nur nicht zur schule gehen, aber die prüfung trotzdem machen?
dann wäre ich gespannt, wie man den stoff ohne schulbesuch draufbekommen sollte?
was hast du denn immer gemacht, wenn schule war?ausgeschlafen?
hm, man sollte vielleicht die ausbildung ernst nehmen! und wenn man mal den faden verlohren hat gibt es in deiner schule sicher jemanden, der ein offenes ohr für deine probleme hat!
ich war 25 als ich mit meiner ausbildung nach dme studium angefangen hab!
aber auf die idee nicht den theoretischen teil, der nebenbeigesagt trotz schlechter lehrer einiges vermittelt, zu besuchen bin ich nie gekommen!

also, zähne zusammenbeißen und die schulbank drücken...und deinem ausbildungsbetrieb isses wahrscheinluich egal ob du deine ausbildung erfolgreich abschließt oder nicht, egal wie gut es im betrieb auch läuft!
du bist halt ne günstige arbeitskraft und der nächste azubi is sicher schnell gefunden!
denk mal n bisschen an dich selbst, sonst stehst du bald allein da...und in der vita sieht das schonmal scheiße aus, abgerbochene ausbildung wegen schulverweigerung...

naja, genug ratschläge erteilt! wünsche dir trotzdem viel glück und das du das wieder geradegebogen bekommst!
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blackZora

Dabei seit: 04.10.2005
Ort: wunderland
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 13.05.2009 15:46
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tomtomson hat geschrieben:

oder meint ihr, man muss nur nicht zur schule gehen, aber die prüfung trotzdem machen?


jap das geht * Ja, ja, ja... * dann muss du dir den stoff für die prüfung selbst aneigenen...
aber unter der bedingung die ich vorhin schon augeführt habe!


Zuletzt bearbeitet von blackZora am Mi 13.05.2009 15:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Soulfee

Dabei seit: 20.09.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 13.05.2009 15:55
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pirat hat geschrieben:
Soulfee hat geschrieben:
Hmm, soweit ich weiß hat man nur bis 21 Jahren Berufsschulpflicht. in dem Falle wärs egal und du müsstest nicht mehr in die Schule gehen.

Haben bei uns auch 2 die keine Lust auf Schule mehr hatten, die Ausbildung aber trotzdem fortsetzen.

Wie kommst du auf 21?



Bei uns in der Schule wurde das mal diskutiert. Normale Schulpflicht ist bis 16, Berufsschulpflicht bis 21.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.05.2009 17:08
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Soulfee hat geschrieben:
pirat hat geschrieben:
Soulfee hat geschrieben:
Hmm, soweit ich weiß hat man nur bis 21 Jahren Berufsschulpflicht. in dem Falle wärs egal und du müsstest nicht mehr in die Schule gehen.

Haben bei uns auch 2 die keine Lust auf Schule mehr hatten, die Ausbildung aber trotzdem fortsetzen.

Wie kommst du auf 21?



Bei uns in der Schule wurde das mal diskutiert. Normale Schulpflicht ist bis 16, Berufsschulpflicht bis 21.


Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Zum anderen wurde ja schon genannt, dass wenn man sich zur Berufschule anmeldet, während der Ausbildung ihrer Pflicht unterliegt. So wurde mir das damals auch erklärt. Das war in NRW.
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