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zero3
Threadersteller
Dabei seit: 20.12.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.05.2009 15:16
Titel was passiert wenn die berufschule rausschmeist? |
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Hallo Leute, habe mal ne Frage an euch, vielleicht ist es jemanden schon mal passiert?
Was würde passieren wenn ich von der Berufschule rausgeschmissen werden würde, weil ich zu viele Fehltage habe.
Im Betrieb läuft alles einwandfrei, mit chef und alles, bestens, keine beschwerden alle arbeiten werden fleißig getan... wirklich TIP-TOP...
jedoch in der Schule sieht es mieß aus, habe den "Faden" verloren auf gut deutsch. Und zu viele Fehltage nun...
Ich weiss nicht mehr was ich machen soll, es besteht halt die Möglichkeit dass ich rausgeschmissen werden kann von der "SCHULE" je doch nicht vom Betrieb, betrifft bisher nur die Schule, aber ist es dann so gültig als würde die Ausbildung abgebrochen sein, oder wie ist es? Kennt sich da jemand aus, hat schon mal jemand mit so einer situation erfahrung gemacht?
Würde mich über Antworten freuen, vielen dank schon mal!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.05.2009 15:34
Titel
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Du musst nicht zur Schule gehen, um eine Ausbildung zu absolvieren. Zumindest, wenn du in keinem Schulpflichtigen Alter bist.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 13.05.2009 15:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Soulfee
Dabei seit: 20.09.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.05.2009 15:36
Titel
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Hmm, soweit ich weiß hat man nur bis 21 Jahren Berufsschulpflicht. in dem Falle wärs egal und du müsstest nicht mehr in die Schule gehen.
Haben bei uns auch 2 die keine Lust auf Schule mehr hatten, die Ausbildung aber trotzdem fortsetzen.
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pirat
Dabei seit: 27.04.2009
Ort: -
Alter: 21
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.05.2009 16:00
Titel
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Soulfee hat geschrieben: | Hmm, soweit ich weiß hat man nur bis 21 Jahren Berufsschulpflicht. in dem Falle wärs egal und du müsstest nicht mehr in die Schule gehen.
Haben bei uns auch 2 die keine Lust auf Schule mehr hatten, die Ausbildung aber trotzdem fortsetzen. |
Wie kommst du auf 21?
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zero3
Threadersteller
Dabei seit: 20.12.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.05.2009 16:14
Titel
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hallo, erstmals vielen Dank für die schnelle Antworten von euch.
Schulpflichtig bin ich nicht, über 21? ich bin 24 dann passt es damit auch...
Aber was ist dann mit der Prüfung für die Ausbildung? Wie würde das ablaufen? Schließlich bin ich ja dann nicht mehr in der Schule, werd ich dann trotzdem zu den Prüfungstermin meinen Schreiben obwohl ich nicht in der Schule bin? richtig verstanden?
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Haribo_gold
Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.05.2009 16:16
Titel
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ja die Prüfung läuft ja über die IHK und die Einladung zur Prüfung bekommst du in die Firma geschickt.
Aber, ich wusste nicht das die Berufsschule einen rausschmeißen darf... Bist du dir sicher das die des dürfen?
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blackZora
Dabei seit: 04.10.2005
Ort: wunderland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.05.2009 16:18
Titel
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pirat hat geschrieben: | Soulfee hat geschrieben: | Hmm, soweit ich weiß hat man nur bis 21 Jahren Berufsschulpflicht. in dem Falle wärs egal und du müsstest nicht mehr in die Schule gehen.
Haben bei uns auch 2 die keine Lust auf Schule mehr hatten, die Ausbildung aber trotzdem fortsetzen. |
Wie kommst du auf 21? |
das stimmt aber so nicht ganz, du bist nur nicht schulpflichtig wenn du bei antritt der schule schon 21 bist.
hast du dich aber einmal entschieden die schule zu machen, gilt für dich wie für jeden anderen auch die berufsschulpflicht!
wie das bei einem rausschmiss aussieht weiß ich nicht, aber so schnell werden die dich nicht rausschmeißen.
hab das bei einem aus meiner klasse mitbekommen der so gut wie NIE da war.
der ist jetzt wieder in der klasse unter mir...kp ob er sich gebessert hat
Zuletzt bearbeitet von blackZora am Mi 13.05.2009 16:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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zero3
Threadersteller
Dabei seit: 20.12.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.05.2009 16:22
Titel
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Haribo_gold hat geschrieben: | ja die Prüfung läuft ja über die IHK und die Einladung zur Prüfung bekommst du in die Firma geschickt.
Aber, ich wusste nicht das die Berufsschule einen rausschmeißen darf... Bist du dir sicher das die des dürfen? |
Natürlich bin ich mir NICHT sicher, deswegen sagte ich ja, "was, wenn?" weil es besteht halt die Möglichkeit dass die Schulleitung sich um mich kümmern wird demnächst, da ich zu viele Fehltage habe, und da fällt einem schüler ja nur das eine ein: "Rausschmiss"..?
also letztendlich ist das ganze nur eine vermutung... und das macht mir unruhe :S schließlich bin ich am ende des 2. lehrjahrs...
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