mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 00:12 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Was passiert mit den Resturlaubstagen nach Prüfung vom 18.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Was passiert mit den Resturlaubstagen nach Prüfung
Autor Nachricht
stevenx
Threadersteller

Dabei seit: 18.06.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 18.06.2004 12:26
Titel

Was passiert mit den Resturlaubstagen nach Prüfung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Tach,
ich hab heute meine Ergebnisse bekommen.
Bin also ab Monat nicht mehr in der Agentur.

Was passiert mit meinen restlichen 12!!! Urlaubstagen?
Verfallen die jetzt einfach so? Oder was?

Danke.

Steven
  View user's profile Private Nachricht senden
dcr-one

Dabei seit: 22.05.2002
Ort: Viersen
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.06.2004 12:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

normaler weise schon... ich würd also mal schnell urlaub anmelden für die restlichen tage.

wenn dein chef korrekt ist, zahlt er dir die tage aus oder gibt dir halt den urlaub noch.



aber weiteren anspruch hat man meiner meinung nach nicht!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Benutzer 5259
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 18.06.2004 12:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich glaube man hat anspruch darauf die ausbezahlt zu bekommen ?!
mir werden sogar negativ-stunden vom gehalt noch abgezogen bevor ich gehen darf Lächel
 
bubble

Dabei seit: 01.09.2003
Ort: im wilden Süden
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.06.2004 12:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich habe die restlichen urlaubstage ausbezahlt bekommen.
und wenn der freisprechungsbrief gekommen ist muß man nur noch den arbeitsplatz aufräumen
und kann dann gehen - sprich der heutige nachmittag ist frei.
  View user's profile Private Nachricht senden
dcr-one

Dabei seit: 22.05.2002
Ort: Viersen
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.06.2004 13:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

bubble hat geschrieben:
ich habe die restlichen urlaubstage ausbezahlt bekommen.
und wenn der freisprechungsbrief gekommen ist muß man nur noch den arbeitsplatz aufräumen
und kann dann gehen - sprich der heutige nachmittag ist frei.


herzlichen glückwunsch.

@Benutzer 5259: negativ stunden??? hast du die selbst verursacht? ist ja mal der hammer, würd ich mir nicht gefallen lassen, wenn's an deinem chef lag!

@stevenx: ausbezahlen ist dann wohl die beste lösung.


Zuletzt bearbeitet von Ryanthusar am Mo 16.03.2009 18:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 5259
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 18.06.2004 13:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mit den negativ-stunden ist schon okey - bin immer schön früher gegangen und später gekommen *zwinker*
war bei uns was lockerer --- in spitzenzeiten gabs dafür auch mal 60 Überstunden etc die abgefeiert wurden - nur jetzt kann ich ja leider keine Stundne mehr dazubekommen oder abfeiern - also muss (auch der negativausgleich) her *Schnief*
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.06.2004 13:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn du gehst bevor dein ausbildungsvertrag endet (also das datum das als ende der ausbildung im vertrag definiert ist) werden die bis dahin noch fehlenden tage entsprechend zurückgerechnet und von den 12 abgezogen. der rest steht dir aber zu. solltest du den nicht nehmen biste selbst schuld und er verfällt, oder wie schon erwähnt dein chef zahlt ihn dir aus.

dein ausbildungsverhältnis endet aber mit bestehen der prüfung. die urlaubstage sind aber meist bis sept. oder august des jeweiligen ausbildungsjahres gerechnet - d.h. wenn du bis dahin noch nen monat hat werden die urlaubstage da entsprechend zurückgerechnet. (war zumindest bei mir damals so)
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
stevenx
Threadersteller

Dabei seit: 18.06.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 18.06.2004 13:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das sind schon die zurückgerechneten Tage.
Hatte ich vor 3 Wochen schon gefragt und entsprechend Urlaub eingereicht - der mir aber dann aber nicht gewährt wurde, da ich Urlaubsvertretung für einen Kollegen machen sollte.
Die Tage werden mir nicht ausgezahlt, hatte ich vorhin schon gefragt.
FUCK.

naja egal. Ich gebe jetzt einfach auch kein Bier aus für den Abschied heute Abend ... püüh. böhö
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen was passiert wenn die berufschule rausschmeist?
HILFE- was passiert mit mir, wenn mein Betrieb schließt??
GTA- Prüfung
IHK Prüfung?
Am Tag der Prüfung frei?
KSK-Prüfung bei Versicherten?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.