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Thema: Vorsorgliche Frage: Betriebswechsel vom 08.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Vorsorgliche Frage: Betriebswechsel
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Colorblind
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Verfasst Mi 08.12.2010 18:17
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Vorsorgliche Frage: Betriebswechsel

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Morgen hab ich ein Vorstellungsgespräch bei einer Werbeagentur. Diese ist allerdings knapp 100 km von meinem Wohnort entfernt, so dass ich jeden Tag mit dem Zug pendeln müsste. Deswegen wäre mir ein Ausbildungsplatz in nächster Nähe natürlich lieber. Allerdings kann man sich in diesem überlaufenen Beruf auch nicht einfach so leisten eine Zusage abzulehnen.

Die Ausbildung bei oben genannter Agentur fängt im Februar an. Bei allen anderen wo ich mich beworben habe, erst im August. Sollte ich nach dem Gespräch eine Zusage erhalten, würde ich diese natürlich annehmen. Was ist aber wenn ich auch von einer anderen Agentur eine Zusage kriege, nachdem ich bei ersteren schon angefangen habe? Kann ich dann einfach so noch wechseln (Probezeit?)?

Hoffentlich habt ihr jetzt auch verstanden was ich meine. Grins
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Verfasst Mi 08.12.2010 18:30
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dafür sind ja die meist 3 monate probezeit da. in dem zeitraum kannste mit 2 wochen kündigungsfrist ohne schlechtes gewissen den laden verlassen. es sei denn da steht was anderes im vertrag (keine probezeit, in der probezeit andere kündigunsfrist).

nach der probezeit standard 4 Wochen frist (ausser anders geregelt im vertag).

mit nem bisschen glück kannste die probezeit ja mit urlaub ausfüllen, der sich bis dahin sammelt. (vertraglicher jahresurlaub / 12 * diemonatediedubisdahingearbeitethast)

edit:
es geht ja um ne ausbildung - in dem fall muss die ihk nach der probezeit dem wechsel zustimmen. in der probezeit egal. genaueres können die dir aber am telefon sagen.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 08.12.2010 18:34, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
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Basti

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
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Verfasst Mi 08.12.2010 19:09
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heiko813 hat geschrieben:

mit nem bisschen glück kannste die probezeit ja mit urlaub ausfüllen, der sich bis dahin sammelt. (vertraglicher jahresurlaub / 12 * diemonatediedubisdahingearbeitethast)


Meines Wissens nach ist man nicht berechtigt in der Probezeit Urlaub zu nehmen.
Wenn es der Chef mitmacht OK, aber es steht einem glaube ich nicht gesetzlich zu

*bin mir aber auch nicht 100% sicher - also gefährliches Halbwissen*
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Verfasst Mi 08.12.2010 20:36
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Basti hat geschrieben:

Meines Wissens nach ist man nicht berechtigt in der Probezeit Urlaub zu nehmen.
Wenn es der Chef mitmacht OK, aber es steht einem glaube ich nicht gesetzlich zu
*bin mir aber auch nicht 100% sicher - also gefährliches Halbwissen*


es sollte auch heissen ...die kündigungsfrist ja mit urlaub ausfüllen...

also ich hatte damals urlaub in der probezeit Grins.. rechtlich keine ahnung..
 
Colorblind
Threadersteller

Dabei seit: 11.10.2007
Ort: hoher Norden
Alter: 33
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 08.12.2010 20:45
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Jetzt bin ich wieder ein bisschen schlauer. Vielen Dank! Lächel
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