Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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jayjay8204
Threadersteller
Dabei seit: 24.06.2004
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 24.06.2004 16:31
Titel vermögenswirksame Leistungen und arbeiten nach der Schule... |
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Hallo zusammen,
bin gerade neu auf diese Seite gestossen und war sofort begeistert! Habe auch gleich einige wFragen an Euch...
Die 1. ist: Hat man in der Ausbildung bereits Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen? Ist das irgendwo festgelegt welche Betriebe diese zahlen können/müssen und welche nicht? Was tut man, wenn der Chef diese nicht zahlen will ohne guten Grund?
Und die 2. ist: Wie genau ist denn nun die Regel für die Arbeitszeiten nach der Berufsschule? Habe schon viele Beiträge gelsen, aber so wirklich schlau bin ich nicht draus geworden... In der Berufschule wurde uns gesagt, dass wir quasi freiwillig nach der Schule noch in den Betrieb gehen um dort zu arbeiten. Aber auf den Seiten der Handelskammer steht das man ab dem 18. Lebensjahr bis zu 10 Stunden am Tag und 48 Stunden die Woche arbeiten darf. Mein Problem ist, das ich von der Schule ca. 1 Stunde in den Betrieb brauche und da dann nach einer Stunde wieder Feierabend habe. Dann fahre ich wieder eine Stunde nach Hause...viel Zeit zum lernen ist dann nicht mehr. Und gerade bei der Ausbildung als Mediengestalter hat man ja nur eine Woche Schule in der man dann meistens 2-3 Klausuren schreibt, die hin und wieder sehr spät angekündigt werden.
Es wäre sehr nett, wenn mir irgendjemand bei meinen Problemen helfen könnte! Langsam zweifel ich nämlich, ob ich in meinem Betrieb noch glücklich bin und die Ausbildung dort beenden dort will (bin gerade fertig mit dem 1. Leherjahr).
Liebe Grüsse, jayjay8204
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_suffered
Dabei seit: 15.06.2004
Ort: Bremen
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 24.06.2004 16:57
Titel
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vermögenswirksame Leistungen können auch schon während der Ausbildung gezahlt werden.
Aber das geschieht auf freiwillger Basis des Betriebes. Ich arbeite z.B in einer Firma mit
200 Betrieben weltweit, und es werden trotzdem keine vermögenswirksame Leistungen
gezahlt. Ne Vorschrift dafür gibt es im weiteren sinne nicht.
Was du machen kannst ist, deinen Chef zu bitten einen Teil von deinem Ausbildungsgehalt
einzuzahlen (Bausparvertrag etc) soweit ich informiert bin, ist es dann sogar so das dieser
Betrag von deinem brutto Gehalt vor den Abzügen abgezogen wird. (was ansich ja ein Vorteil ist)
Die Regelung mit dem arbeiten nach der Schule hat auch wieder was mit Kulanz deines Arbeits-
gebers zu tun. Auch wenn es in deinen Augen (auch in meinen) Schwachsinn ist, bei der Fahrtzeit
nochmal in den Betrieb zu fahren, kann er dieses von dir verlangen, wenn du schon über 18 bist.
Da war irgendwann mal was mit min 36 Std pro Woche oder so ..... mal ins Berufsbildungsgesetz
schaun, oder deinen Politiklehrer anhaun, die wissen sowas meistens auch.
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