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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Di 14.09.2004 21:55
Titel
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Jetzt mal ganz ironisch gefragt:
Ich beantrage das, kriege es wenn ich 13 Jahre hinter mir hab natürlich genehmigt. Jetzt kann ich an manchen Tagen fehlen, ohne dass jemand was sagen kann. Aber was ist mit dem Betrieb? Wird allgemein erwartet / festgelegt, dass man an dem Tag dann im Betrieb sein muss?
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.09.2004 21:57
Titel
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Floppy84 hat geschrieben: | es ging mir ja auch nur darum, das mir mein Betrieb was völlig anderes als die IHK gesagt hat. Und letztlich haben die sich bei der IHK mit den Schulabschlüssen vertan. Deshalb wusste ich jetzt nicht, wo ich dran war.
Ich rufe da morgen nochmal an, aber es beruhigt mich, das ihr das genauso seht wie ich. |
mach dir keine sorgen.. du sollst nur wegen der formalitäten anrufen
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.09.2004 21:58
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wenn du dich abmeldest, es keinem sagst und an den jeweiligen tagen einfach daheim bleibst, hast du immer einen tag unentschuldigt bei der arbeit blau gemacht.
das gibt ein böses nachspiel, wer das risiko in kauf nähme, wäre echt verblendet.
wohlgemerkt, alles mit "wäre, hätte und könnte".
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.09.2004 21:58
Titel
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13pixelchen hat geschrieben: | Jetzt mal ganz ironisch gefragt:
Ich beantrage das, kriege es wenn ich 13 Jahre hinter mir hab natürlich genehmigt. Jetzt kann ich an manchen Tagen fehlen, ohne dass jemand was sagen kann. Aber was ist mit dem Betrieb? Wird allgemein erwartet / festgelegt, dass man an dem Tag dann im Betrieb sein muss? |
wenn du keine schulpflicht hast musst du in die schule - steht auch auf allen dokumenten so drauf. solltest du es schaffen deinem arbeitgeber zu verheimlichen dass du nicht in der schule warst fordert er die stunden wieder von dir ein
trotzdem viel glück
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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Di 14.09.2004 21:59
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Naja, es hätte ja durchaus sein können, dass man an den Tagen eben nix hat. Wäre ja irgendwie schon fair. Dem Arbeitgeber könnte es doch theoretisch egal sein, ob ich auf der Schule bin oder nicht, denn zahlen muss er mich sowieso. Natürlich wäre es ihm recht, wenn ich dann auf Arbeit ginge, aber das ist ja ne andere Sache.
Nix Glück, ich bin mit meinem Chef per Du, sowas mach ich schon mal aus Prinzip nich. Wobei das mit dem per Du sein mit dem Chef auch so eine Sache ist. Man muss wissen, was es für ein Du ist.
Zuletzt bearbeitet von am Di 14.09.2004 22:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 14.09.2004 22:08
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pixelchen, dein chef bezahlt dich dafür dass du in die schule gehst.. naja, aus sicht des azubis hast du recht
nebenbei kotzt es mich zum beispiel auch an dass ich nächsten montag 3 stunden im auto sitz nur um mir 1 stunde schule zu geben.. but who cares - lehrjahre sind keine herrenjahre
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Verfasst Di 14.09.2004 23:54
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Also, du kannst dich nicht von der Schule befreien lassen und dann aber jede Woche einen Tag Urlaub machen. Klar muss dich dein Betrieb auch bezahlen, auch wenn du in der Schule bsit. Du musst das aber mal aus der Sicht des Betriebes betrachten. Du wirst dafür entlohnt, deine Kraft dazu einzusetzen, Leistungen für den Betrieb zu erbringen. Diese Leistung kann auch darin bestehen, sich wissen anzueignen. Genauere Auskünfte gibt dir aber das Berufsbildungsgesetz.
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grafiksau
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.09.2004 11:52
Titel Re: Verkürzen mit Fachabi? |
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Saucer hat geschrieben: | Floppy84 hat geschrieben: | So, nun meine Frage: Kann ich dennoch verkürzen, auch, wenn ich "nur" den schulischen Teil habe?
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mit fachhochschulreife kannst du auf bis zu 2 jahre verkürzen.
aber nur wenn dein betrieb sein einverständnis gibt.
Darüber hinaus hast du gar keine schulpflicht und kannst auch nur die prüfung (nach 2 jahren ausbildungszeit) als "externer" ablegen. |
bist du dir da wirklich sicher mit dem "keine schulpflicht". ich habe gerade noch mal bei der ihk angerufen und die meinten nur wie ich denn auf so einen schwachsinn kommen würde.
Zuletzt bearbeitet von grafiksau am Mi 15.09.2004 11:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
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