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Thema: Verkürzen mit Fachabi? vom 14.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Verkürzen mit Fachabi?
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Benutzer 3464
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Verfasst Di 14.09.2004 21:01
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Verkürzen mit Fachabi?

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Hab da mal ne Frage, die ich bisher nicht beantwortet bekommen hab.
Nachdem ich bei der IHK angerufen hatte und dort meiner Sachbearbeiterin erklären musste, wo der Unterschied zwischen Fachhochschulreife, Hochschulreife und Fachoberschulreife liegt, wende ich mich nun an euch.

Ich will meine Ausbildung auf 2 Jahre verkürzen und habe "nur" die Fachhochschulreife, sprich Fachabitur.
Aber ich habe nicht nach der 12. Klasse Gymnasium aufgehört, sondern habe einen Abschluss der Höheren Handelsschule (2-jährige höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung). Nach diesem Abschluss habe ich lediglich den schulischen Teil abgeschlossen und habe erst die komplette Reife, wenn ich ein halbes Jahr Praktikum in einem kaufmännischen Beruf mache ODER eine Ausbildung abgeschlossen hab.

So, nun meine Frage: Kann ich dennoch verkürzen, auch, wenn ich "nur" den schulischen Teil habe?
Ich mein, ich habe eine höhere Berufsfachschule abgeschlossen und das ist ja auch nicht niedriger zu stellen als 12. Klasse Gym, oder?

Mein Betrieb denkt nämlich, das man nur mit Abitur auf zwei Jahre verkürzen kann.
Aber laut der Website der IHK ist das anders... da steht nämlich ganz klar Fachhochschulreife.

Gibts hier jemanden, der darüber bescheid weiss oder die gleiche Schulbildung hat wie ich?
Danke.
 
saucer

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Verfasst Di 14.09.2004 21:06
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Re: Verkürzen mit Fachabi?

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Floppy84 hat geschrieben:
So, nun meine Frage: Kann ich dennoch verkürzen, auch, wenn ich "nur" den schulischen Teil habe?

mit fachhochschulreife kannst du auf bis zu 2 jahre verkürzen.
aber nur wenn dein betrieb sein einverständnis gibt.

Darüber hinaus hast du gar keine schulpflicht und kannst auch nur die prüfung (nach 2 jahren ausbildungszeit) als "externer" ablegen.
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grafiksau

Dabei seit: 16.01.2004
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Verfasst Di 14.09.2004 21:08
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Re: Verkürzen mit Fachabi?

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[quote="Saucer"]
Floppy84 hat geschrieben:


Darüber hinaus hast du gar keine schulpflicht und kannst auch nur die prüfung (nach 2 jahren ausbildungszeit) als "externer" ablegen.


KEINE schulpflicht, sicher?
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saucer

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Verfasst Di 14.09.2004 21:15
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schulpflicht

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wenn du deine 13 jahre schulzeit abgeleistet hast: sicher.
muss man zwar formlos (!) beantragen aber das ist lapidar

wenn du nur 12 jahre abgeleistet hast (fachabi): beantragen
wird aber in bayern, schleswig-holstein, mecklenburg und hannover problemlos genehmigt - zu mindest weiss ich es definitiv in diesen bundesländern


Zuletzt bearbeitet von saucer am Di 14.09.2004 21:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 3464
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Verfasst Di 14.09.2004 21:19
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das heisst, ich brauche mir keine Sorgen machen?
Wisst ihr das genau?
Ich muss also nur (wenn der Betrieb das genehmigt hat) einen Wisch zur IHK schicken und die Verkürzung beantragen?
Muss ich das Abschlusszeugnis der Höheren Handelsschule beilegen oder reicht es, wenn ich eine Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses (Durchschnitt 2,1 - dürfte also auch klar gehen!) beilege?

Wie lange dauert das denn, bis die Verkürzung durch ist? Ist das ne langwierige Sache?
 
saucer

Dabei seit: 19.05.2002
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Verfasst Di 14.09.2004 21:32
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ruf dort an und frag nach...
ich möchte hier nichts definitives sagen wie es deine ihk handlet. ausserdem kann man im ausbildungsvertrag schon die verkürzung beantragen...
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Benutzer 3464
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Verfasst Di 14.09.2004 21:37
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es ging mir ja auch nur darum, das mir mein Betrieb was völlig anderes als die IHK gesagt hat. Und letztlich haben die sich bei der IHK mit den Schulabschlüssen vertan. Deshalb wusste ich jetzt nicht, wo ich dran war.
Ich rufe da morgen nochmal an, aber es beruhigt mich, das ihr das genauso seht wie ich.
 
grafiksau

Dabei seit: 16.01.2004
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Verfasst Di 14.09.2004 21:48
Titel

Re: schulpflicht

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Saucer hat geschrieben:
wenn du deine 13 jahre schulzeit abgeleistet hast: sicher.
muss man zwar formlos (!) beantragen aber das ist lapidar

wenn du nur 12 jahre abgeleistet hast (fachabi): beantragen
wird aber in bayern, schleswig-holstein, mecklenburg und hannover problemlos genehmigt - zu mindest weiss ich es definitiv in diesen bundesländern


du weißt nicht zufällig, wo ich so etwas beantrage? (ihk, schule?)
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