mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 16:08 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Urlaubsanspruch vom 27.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Urlaubsanspruch
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
mareike-1987
Threadersteller

Dabei seit: 14.10.2004
Ort: Gö
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.05.2005 08:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das der Urlaub so verschieden ist wegen den Werktagen und Arbeitstagen,
was verwirrt mich etwas!
  View user's profile Private Nachricht senden
burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 09:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mareike-1987 hat geschrieben:
das der Urlaub so verschieden ist wegen den Werktagen und Arbeitstagen,
was verwirrt mich etwas!


es gibt aber nunmal diese Unterscheidung Lächel
Da wirst Du mit klarkommen müssen Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
SWAP

Dabei seit: 10.10.2003
Ort: Köln
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 13:33
Titel

wird auch oft vernachlässigt (besteht darauf!)

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume

(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden.
Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
  View user's profile Private Nachricht senden
burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 13:40
Titel

Re: wird auch oft vernachlässigt (besteht darauf!)

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

SWAP hat geschrieben:
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume

(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden.
Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.


super, ingo.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
SWAP

Dabei seit: 10.10.2003
Ort: Köln
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 13:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

who the fuck is ingo? * grmbl *
call me heckwelle!
*Thumbs up!*
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Urlaubsanspruch
Anteiliger Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch im Praktikum?
Urlaubsanspruch bei Kündigung
Urlaubsanspruch nach Übernahme
Voller Urlaubsanspruch bei Kündigung?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.