mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 10:56 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Urlaub gestrichen. vom 17.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Urlaub gestrichen.
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
DaJan
Threadersteller

Dabei seit: 28.07.2006
Ort: Hamburg
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.08.2009 15:46
Titel

Urlaub gestrichen.

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,
ich bin ein klein wenig verzweifelt.
Ich habe vor recht langer Zeit Urlaub genommen, die Geschäftsleitung hat uns Azubis unter recht hohem Druck ein Fenster
von ca. drei Wochen gegeben (Unter Berücksichtigung der Berufsschulblöcke), in denen wir Urlaub nehmen können.
Ich habe 2 Wochen Urlaub beantrag und bewilligt bekommen - darauf hin habe ich meinen Urlaub gebucht.

Soweit so gut, nur...: Es wurde bei der Planung ein kleiner Fehler gemacht, sie haben bei Ihrer Planung die falsche Blockphase genommen... da ich leider auf die Planungsfähigkeit vertraut habe, habe ich nicht selber nochmal bei der Schule angerufen und die Pläne angefordert...

Mein Urlaub überschneidet sich nun drei Tage mit der Berufsschule, worauf man mir heute den kompletten Urlaub (!!) gestrichen hat.

Es ist nicht nur aus finanzieller Sicht eine Katastrophe, da ich weder stornieren noch umbuchen kann, sondern auch ein persönliches Disaster (Fernbeziehung, einzige Möglichkeit während der nächsten 8 Monate... etc. )

Inwieweit ist das rechtens, kann ich da irgendwas gegen machen?

Danke für euer Feedback.
  View user's profile Private Nachricht senden
_eris_

Dabei seit: 19.09.2007
Ort: -> · <-
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 17.08.2009 15:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also ich hab grad nicht die Rechtsgrundlage zur Hand, aber erinnere mich an das was meine BWL/Politik-Lehrerin uns kürzlich noch gesagt hatte:

Die Firma hat das Recht dir den Urlaub zu streichen wann auch immer sie will, aber bei kurzfristiger Streichung (genauere Bedingungen müsste man jetzt nachschlagen - sprich welchen Zeitraum das umfasst) müssen Buchungs bzw. Storno-Kosten erstattet werden.
Aber wohl auch nur was die Reise betrifft - Flug und Hotel etc.
Wenn du dir jetzt z.B. nen neuen Trekkingrucksak für den Wanderurlaub gekauft hast zählt das nicht dazu.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.08.2009 15:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

So, wenn du deine Buchungen erst gemacht hast, nachdem dir dein Urlaub genehmigt wurde, so muss dein Arbeitgeber für alle dir entstehenden Kosten durch Stornierungen aufkommen.

Nicht aber für neue Buchungen zu einem Alternativtermin. Den neuen Urlaub zahlst du also ganz normal wieder selbst.
  View user's profile Private Nachricht senden
DaJan
Threadersteller

Dabei seit: 28.07.2006
Ort: Hamburg
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.08.2009 08:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Astro hat geschrieben:
So, wenn du deine Buchungen erst gemacht hast, nachdem dir dein Urlaub genehmigt wurde, so muss dein Arbeitgeber für alle dir entstehenden Kosten durch Stornierungen aufkommen.

Nicht aber für neue Buchungen zu einem Alternativtermin. Den neuen Urlaub zahlst du also ganz normal wieder selbst.


natürlich habe ich erst nach freigabe des antrages den urlaub gebucht.
ist nicht das erste unding in diesem laden... werde mich mal an einen anwalt wenden und
die rechtliche lage klären - von einer erstattung der kosten will man hier z.Z. nichts wissen.

danke.
  View user's profile Private Nachricht senden
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.08.2009 08:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die rechtliche Lage ist da ganz eindeutig ... dein Arbeitgeber kann deinen Urlaub kurzfristig widerrufen und dich sogar aus deinem Urlaub zurückholen (dann muss er aber deinen Rücktransport bezahlen) ... Und es wird für einen Arbeitgeber, der einen solchen Schritt begeht (sowas ist doch keine Schikane) leicht nachzuweisen sein, dass es betrieblich notwendig ist. Hab ich schon selbst gemacht und ist mir auch schon passiert, als ich noch nicht selbstständig war.
Auch für die Rückerstattung der Reisekosten gibt es Präzedenzurteile ...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
DaJan
Threadersteller

Dabei seit: 28.07.2006
Ort: Hamburg
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.08.2009 09:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Frank Münschke hat geschrieben:
Die rechtliche Lage ist da ganz eindeutig ... dein Arbeitgeber kann deinen Urlaub kurzfristig widerrufen und dich sogar aus deinem Urlaub zurückholen (dann muss er aber deinen Rücktransport bezahlen) ... Und es wird für einen Arbeitgeber, der einen solchen Schritt begeht (sowas ist doch keine Schikane) leicht nachzuweisen sein, dass es betrieblich notwendig ist. Hab ich schon selbst gemacht und ist mir auch schon passiert, als ich noch nicht selbstständig war.
Auch für die Rückerstattung der Reisekosten gibt es Präzedenzurteile ...


ich hoffe sehr stark, dass es nicht bis zum Urteil kommen muss *zwinker*
das ist mir der ganze Terz hier auch nicht wert... aber wenn es mein Recht ist, die Kosten erstattet zu bekommen,
wird es ja mein gutes Recht sein diese einzufordern...!
  View user's profile Private Nachricht senden
buchstabensuppe

Dabei seit: 14.09.2004
Ort: Wuppertal
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.08.2009 09:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

DaJan hat geschrieben:
ich hoffe sehr stark, dass es nicht bis zum Urteil kommen muss *zwinker*
das ist mir der ganze Terz hier auch nicht wert... aber wenn es mein Recht ist, die Kosten erstattet zu bekommen,
wird es ja mein gutes Recht sein diese einzufordern...!

Sowas zehrt an den Nerven, ganz klar. Sieht dein Arbeitgeber den Fehler denn ein oder hättest du dich seiner Meinung nach um die korrekten Pläne kümmern sollen? Gab es in die Richtung schon ein "offenes" Gespräch?
  View user's profile Private Nachricht senden
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.08.2009 09:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

buchstabensuppe hat geschrieben:
DaJan hat geschrieben:
ich hoffe sehr stark, dass es nicht bis zum Urteil kommen muss *zwinker*
das ist mir der ganze Terz hier auch nicht wert... aber wenn es mein Recht ist, die Kosten erstattet zu bekommen,
wird es ja mein gutes Recht sein diese einzufordern...!

Sowas zehrt an den Nerven, ganz klar. Sieht dein Arbeitgeber den Fehler denn ein oder hättest du dich seiner Meinung nach um die korrekten Pläne kümmern sollen? Gab es in die Richtung schon ein "offenes" Gespräch?


Das frag ich mich auch die ganze Zeit schon.
Du hast ja Urlaub genommen in einer Zeit in der du Schulpflichtig bist.
Bei uns war das immer so, dass die Azubis wussten wann Schule ist. Cheffe wusste das eh nie.

Aber mal ganz nebenbei 1: Wenn es wirklich nur an den Berufschultagen hängen sollte hätte man da auch irgendwas drehen können von Firmenseite aus.

Aber mal ganz nebenbei 2: Nur der Anwalt hilft, aber das haben ja Andere schon erwähnt.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Umschulungen gestrichen - verdammtes Land!
Urlaub...
Urlaub für OP?
urlaub
Urlaub Ausbildung
Kündigungsfristen und Urlaub ...
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.