Dabei seit: 14.04.2003 Ort: MUC Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Do 27.01.2005 16:09 Titel
bis zur ap geht schonmal garnicht.
er muss dir mindestens den urlaubanspruch bis ende des ausbildungsverhälnisses gewähren. und das endet mit der ausgabe der endgültigen ergebnismitteilung (in der regel im juli).
Dabei seit: 08.10.2002 Ort: Colonia Alter: 102 Geschlecht:
Verfasst Do 27.01.2005 16:35 Titel
Rischtisch! Dein Ausbildungsvertrag endet mit dem bestehen der Prüfung und der Aushändigung des Briefes/Zeugnisses! Bis dahin muss auch der Urlaub gewährt werden. Nicht darüber hinaus!
Sollte Dein Chef Dich auch nur einen Tag länger im Laden behalten hast Du automatisch einen Arbeitsvertrag mit neuem Urlaubsanspruch und gesetzlicher Kündigungsfrist !!!
Zuletzt bearbeitet von joki am Do 27.01.2005 16:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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