mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 18:35 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Unternehmen nach dem ersten Ausbildungsjahr wechseln vom 09.07.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Unternehmen nach dem ersten Ausbildungsjahr wechseln
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.07.2017 12:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Soweit habe ich das auch schon verstanden ... Da gibt es aber doch fachliche Einschränkungen.
--
Wir wissen eigentlich alle, dass die betriebliche Ausbildung zumeist eher (diplomatisch gesagt) mittelmäßig ist, aber ganz auf sie zu verzichten geht auch nicht. Es sei denn, man kann schon alles, arbeitet bereits in dem Beruf und macht dann irgendwann die Externenprüfung ... die gibt es ja auch.
Aber ansonsten werden auch in der schlechtesten Ausbildungssituation Sachen gelernt ...
Meine Frage zielte dahin, warum der TE meint, dass er das nicht braucht?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.07.2017 14:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Frank Münschke hat geschrieben:
Wir wissen eigentlich alle, dass die betriebliche Ausbildung zumeist eher (diplomatisch gesagt) mittelmäßig ist, aber ganz auf sie zu verzichten geht auch nicht.

Und man hat damit immer noch viel bessere Chancen im Ausland, weil sie hier in D-land - zumindet in Mediengestalter-vergleichbaren Berufen - immer noch viel besser ist, als dort, wo sie in der Regel nur aus learning by yourself besteht.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Triangle
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 14.07.2017 20:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich will auch gar nicht behaupten wollen, dass ich alles kann, was man im ersten Jahr lernt (auch wenn ich dafür in gewissen Bereichen schon weiter als Ende des ersten Jahres bin). Ich hätte die Lücken aber sicherlich aufarbeiten können, aber auf Nachfrage weiß ich nun, dass es nicht so einfach möglich ist, mit dem Kürzen.

Ich müsste die Zwischenprüfung mitschreiben und mindestens mit 2,5 bestehen und es dürfte keine EQ geben. Im Gegensatz zu den anderen hatte ich jetzt allerdings sowieso gar keine Vorbereitungszeit. Die anderen haben das ja als weiter wegen der Prüfung geübt, ansonsten würden sie auch schlechter abschneiden.

Der Weg, dass nichts in meinem Leben mal einen Vorteil bringt, wird also fortgesetzt.
  View user's profile Private Nachricht senden
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.07.2017 20:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Frank Münschke hat geschrieben:
Neben diesen undurchsichtigen Angebot des Einstiegsqualifizierungsjahres, ist mir nicht ganz klar, warum und auf welcher Grundlage der TE meint, seine Ausbildung abkürzen zu können.
Meinst du, dass du schon alles kannst und sofort das dicke Geld verdienen möchtest ...
Oder meinst du, dass die "3" vorherigen "Berufserfahrungsjahre" dafür sprechen? Was ist das für eine Berufserfahrung, die du da vorweisen kannst?


das geht auf Antrag bei der ihk. der te wäre unter umständen sogar berufsschulpflichtig.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
hadouken

Dabei seit: 07.11.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 15.07.2017 17:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ein Unternehmen kann OHNE Einstiegsqualifizierungsjahr auf zwei Jahre verkürzen oder nicht.
Ein Unternehmen kann MIT Einstiegsqualifizierungsjahr auf zwei Jahre verkürzen oder nicht.

Was ändert sich also für dich? Genau, nichts.
  View user's profile Private Nachricht senden
Triangle
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 18.07.2017 12:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hadouken hat geschrieben:
Ein Unternehmen kann OHNE Einstiegsqualifizierungsjahr auf zwei Jahre verkürzen oder nicht.
Ein Unternehmen kann MIT Einstiegsqualifizierungsjahr auf zwei Jahre verkürzen oder nicht.

Was ändert sich also für dich? Genau, nichts.


Die beiden Sätze ergeben grammatisch überhaupt keinen Sinn.
  View user's profile Private Nachricht senden
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.07.2017 12:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Der Ausbildungsbetrieb selbst kann gar nichts verkürzen ... er kann es vielleicht unterstützen, wenn man es bei der IHK beantragt hat. Entscheiden muss und wird darüber die IHK gemäß ihrer Prüfungsordnung. Und, dass diese von IHK-Bezirk zu IHK-Bezirk unterschiedlich ist, hatte ich schon vor Tagen angemerkt.

Wenn du also auf dieses schmale Brett gehen willst, lass dir von der IHK vorher (!) bestätigen/bescheinigen, dass das zu einer Verkürzung führen wird! Das wird sie wahrscheinlich aber nicht tun, weil sie dein Leistungsvermögen, deine Kenntnisse nicht kennt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 18.07.2017 13:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Es müsste, glaube ich, "grammatikalisch" heißen. *hehe*
 
 
Ähnliche Themen Ausbildungsstelle wechseln im 2. Ausbildungsjahr?
Erstes Ausbildungsjahr rum-Will Ausbildungsbetrieb wechseln!
Wieviele Uhrlaubstage im 2. Ausbildungsjahr?
Wie hoch ist die Vergütung im 1. Ausbildungsjahr?
Mediengestalterausbildung- BGJ als erstes Ausbildungsjahr
Berufsschulthemen 2. Ausbildungsjahr für Non-Printer?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.