Dabei seit: 19.05.2002 Ort: München Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Mo 16.02.2004 16:55 Titel
nun, wenn ich mir als kleiner handwerksbetrieb zum september einen lehrling suchen würde, täte ich jetzt nicht mehr im juli schon jemand einstellen der dann mit probezeit beginnt - sondern würde brav meine abgabe zahlen, im september dann einen azubi einstellen - meine ausbildungsplatzabgabe wieder zurück bekommen(!) und fleissig die gesamte ausbildungsdauer unterstützung beziehen weil ich mich herabgelassen habe nun doch einen auszubilden..
Dabei seit: 09.05.2003 Ort: im Rheingau Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mo 16.02.2004 17:01 Titel
ich weiß ja nicht ob da nicht die qualität der ausbildung unter so ner hau-ruck-maßnahme leidet. und die evt. gewonnen ausbildungsplätze zweite wahl wären!?
wie ich bei der freisprechung letzte woche in der IHK erfahren habe, braucht man zur MG-ausbildung nicht mal mehr diese ausbildereignugsprüfung zu machen. d.h. eh der betrieb das was abdrücken muss, wird einer zum ausbilder gekürt (schulz! komme 'se ma her und melden 'se sich freiwillig!) und schwuppsdiwupps...
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