mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 20.04.2024 08:40 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Überstunden was tun? vom 27.10.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Überstunden was tun?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter
Autor Nachricht
Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 01.11.2009 15:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich schreib ja die ganze Zeit dazu, dass das zählt, was im Vertrag steht Meine Güte!

Wenn nichts genaues drinsteht, hat er Pech gehabt. Aber da wir das nicht wissen, brauchen wir jetz auch nicht weiterdiskutieren
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 31237
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 01.11.2009 16:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Verbalinjurie hat geschrieben:
Ich schreib ja die ganze Zeit dazu, dass das zählt, was im Vertrag steht Meine Güte!

Wenn nichts genaues drinsteht, hat er Pech gehabt. Aber da wir das nicht wissen, brauchen wir jetz auch nicht weiterdiskutieren


Naja, wissen wir eben doch.

PoLsKaPlAyAa hat geschrieben:
obwohl das nicht in meinem Vertrag steht das ich Arbeiten muss sondern das ich nur 40 Stunden die Woche muss komme also locker mal auf 46 Stunden.
 
Anzeige
Anzeige
PoLsKaPlAyAa
Threadersteller

Dabei seit: 27.10.2009
Ort: Oldenburg
Alter: 33
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.11.2009 23:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Jiip genau in meinem Vertrag steht 40 Stunden die Woche erst hat er 48 reingeschrieben damals, aber die IHK hat sich dan gemeldet und sagte das dies nicht möglich ist. Naja ich schau mal wie sich die Lage entwickelt und dan guck ich mal weiter. Danke für eure Antworten Leute *zwinker* lg

P.S. Ist es eigentlich möglich in der Ausbildung den Betrieb Problemlos zu wechseln wen man einen anderen gefunden hat?


Zuletzt bearbeitet von PoLsKaPlAyAa am Fr 06.11.2009 23:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Snifferdog

Dabei seit: 08.03.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.11.2009 23:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hm joar sollte kein Problem sein, wenn du vorweisen kannst, dass dein Chef dich immer länger arbeiten lässt als die 40 Stunden ohne dass du einen Ausgleich hast. Soweit ich weiß ist es erlaubt mehr als 40 Stunden die Woche zuarbeiten, wenn man innerhalb von 3 Monaten oder so auf einen Durschnittswert von 40 Stunden die Woche kommt... d.h. du müsstest dafür dann irgendwann früher gehen dürfen.

Allerdings fänd ich das relativ "extrem" ohne versucht zu haben mit dem Chef ordentlich darüber zu sprechen. Wenn das nicht klappt, kannst du ihm ja evtl auch freundlich und nicht als Drohung erklären, dass du deshalb schon in Erwägung ziehst den Betrieb zu wechseln... dann wird er sich das vielleicht auch noch mal genauer überlegen.

Auf der anderen Seite ... wie willst du der anderen Firma erklären, warum du wechselst? "Mein alter Chef hat mich immer Überstunden machen lassen" kommt sicherlich nicht so gut an *zwinker*

Gruß
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 07.11.2009 01:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Snifferdog hat geschrieben:
Soweit ich weiß ist es erlaubt mehr als 40 Stunden die Woche zuarbeiten, wenn man innerhalb von 3 Monaten oder so auf einen Durschnittswert von 40 Stunden die Woche kommt... d.h. du müsstest dafür dann irgendwann früher gehen dürfen.


Das stimmt pauschal so nicht. Ich wiederhole mich Meine Güte!

Zitat:
Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz

Die Woche hat 6 Werktage, also maximal 48 Stunden bevor ein Ausgleich stattfinden muss. Nur weil die überwiegende Zahl der Arbeitsverträge ne 40 Stunden Woche haben, heißt das nicht, dass nicht auch mehr drin sind. Da kommts im einzelnen darauf an, was bzgl. Überstunden im Vertrag weiter drin steht. Die müssen Ausgeglichen oder bezahlt werden. Wenn man Pech hat, steht im Vertrag, dass Überstundenbezahlung bereits mit dem Lohn abgegolten sind. Dann darfste auf 48 Stunden die Woche verknackt werden, darüber hinaus aber nicht, ab 48 Stunden muss dann erst bezahlt werden.

Es sei denn, man ist unter 18

Zitat:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen verkürzt, kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf maximal 8,5 Stunden verlängert werden (§ *hehe*.


http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz

Aber da wir vom werten Herrn Threadersteller über Überstundenreglungen oder sein Alter nichts erfahren ...
  View user's profile Private Nachricht senden
Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.11.2009 17:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

SO viel ich weiß, müssen Lehrverträge an die Kammern geschickt werden... und die schauen genau nach, was da drin steht.

In meinem Ausbildungsvertrag stand auch 40 Stunden drin, 25 Tage Urlaub, usw. usw.
Nach der Prüfung durch die Kammer wurde mit eienr mit 36,5 Stunden und 30 Tage Urlaub ausgehändigt.... es geht auch nach dem Tarifvertrag der Abgeschlossen wurde.
  View user's profile Private Nachricht senden
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.11.2009 18:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Verbalinjurie hat geschrieben:


Die Woche hat 6 Werktage, also maximal 48 Stunden bevor ein Ausgleich stattfinden muss.


In manchen Verträgen steht auch explizit, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit auf eine 5- oder eben 6-Tage-Woche bezieht. Wenn in seinem Fall eine 5-Tage Woche vereinbart wurde, wäre der Samstag für mich ein klarer Diskussionspunkt.
Aber in jedem Fall wäre für mich persönlich jede Überstunde ein Diskussionspunkt, wenn sie wiederholt gefordert wird, wenn sie auf Samstage fällt, wenn sie in der Unfähigkeit des Abteilungsleiters oder Chefs begründet liegt - und unter der Voraussetzung, dass sie nicht mit Freizeit oder Geld abgegolten wird.

Verbalinjurie hat geschrieben:
Wenn man Pech hat, steht im Vertrag, dass Überstundenbezahlung bereits mit dem Lohn abgegolten sind.


Soweit ich weiss sind Klauseln, die besagen, dass Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten seien, sind ungültig! Da gibt's auch irgendwo n Gerichtsurteil, wenn ich mich nicht irre sogar eins vom Bundesarbeitsgericht und damit ein höchstrichterliches Urteil (Vgl. Gesetz).
Hinzu kommt, dass jede Überstunde aus betriebsbedingten Gründen erfolgen muss, dazu reicht es nicht, wenn der Chef seine Auftragslage falsch eingeschätzt oder kalkuliert hat - in diesem Falle wäre der Chef selbst schuld. Darüberhinaus muss eine Überstunde rechtzeitig angekündigt werden und die Ausnahmen bleiben (Vgl. falsch eingeschätzte Auftragslage). Die meiste "Mehrarbeit" heutzutage, die jeder auch noch dankend entgegen nimmt ohne, dass sie bezahlt oder durch Freizeit abgegolten wird xD, ist von der Definition her, nicht einmal eine Überstunde.

Und jeder, der mir sagt, "so ist das in Agenturen eben! Arsch zusammen kneifen oder es ist der falsche Job für dich" - der lebt meiner Meinung nach so weit von der Realität entfernt, dass ich das gar nicht mehr ernst nehmen kann (auf keinen in diesem Thread persönlich bezogen!). Diese Leute sollten lieber mal ihre eigenen Eier suchen. Traurig wie viele Leute nichts von ihrem eigenen Recht halten und blind das tun, was der Chef einem sagt, egal ob's rechtens ist oder nicht (das Prinzip kommt mir doch irgendwoher bekannt vor)
  View user's profile Private Nachricht senden
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.11.2009 18:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

---> Eine pauschale Abgeltung aller Überstunden ist unwirksam
Zitat:
Begründung: Die pauschale Abgeltung aller Überstunden ohne Festlegung einer Höchstgrenze verstößt gegen das Transparenzgebot für vorformulierte Arbeitsverträge.
Denn es ist nicht erkennbar, in welchem Umfang das Monatsgehalt eine Mehrarbeit bereits mit abdeckt (LAG Düsseldorf, Az.: 9 Sa 1958/07).

Aber richtige Helden der Arbeit knüppeln trotzdem gerne für lau das Wochenende durch, weil sie sich ja eh kein Privatleben mehr leisten können ... *bäh*


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 08.11.2009 18:54, insgesamt 4-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Überstunden
Überstunden?
Überstunden in der Ausbildung
Überstunden inklusive
Umfrage: Überstunden
vergütung von überstunden
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.