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Autor |
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Beluga
Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
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Verfasst Sa 31.10.2009 14:34
Titel
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EHST du bist einfach gut
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
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Verfasst Sa 31.10.2009 14:35
Titel
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Beluga hat geschrieben: | Wenn er sagt, Samstag arbeiten frage ihn direkt, wann du dafür zu Hause bleiben kannst oder ob du es extra beazhlt bekommst.
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Samstag ist ein Weeeeerktaaaaaaag
Zuletzt bearbeitet von Verbalinjurie am Sa 31.10.2009 14:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 31.10.2009 16:54
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die verpflichtung am samstag zu arbeiten kann wohl kaum damit begründet werden, dass es ein werktag sei.
@ 10_chu: wenn man einen waschlappen als chef hat, kommt man mit dieser aggressiv-pubertären einstellung vlt ein stück weit. in einem normalen betrieb hättest du es da schwer. ein chef hat ausreichend mittel dich so klein zu halten wie er es brauch ohne wirklich igrendwelche gesetzte zu verletzten. das kannst du glauben oder auch sein lassen. abmahnungen durchzubringen ist kein hexenwerk und mit nachweislichem vorsatz ist der azubi-welpen-schutz auch hinfällig.
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Sa 31.10.2009 21:30
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | die verpflichtung am samstag zu arbeiten kann wohl kaum damit begründet werden, dass es ein werktag sei. |
Die lässt sich sehr wohl damit begründen. Wenn im Tarif-/Arbeitsvertrag nichts anderes drinsteht kann er dich 8 Stunden pro Werktag einsetzen. Macht Montag bis Samstag insges. 48 Stunden
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Sa 31.10.2009 21:52
Titel
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Der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Direktionsrecht
und die Grenzen hat dieses Direktionsrecht in Arbeits-, Tarifverträgen, Einigungen mit dem Betriebsrat, etc.
Wenn nirgendwo steht, dass du nur 40 Stunden Montags bis Freitags arbeiten musst hast du Pech gehabt
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Beluga
Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
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Verfasst So 01.11.2009 00:46
Titel
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Verbalinjurie hat geschrieben: | Beluga hat geschrieben: | Wenn er sagt, Samstag arbeiten frage ihn direkt, wann du dafür zu Hause bleiben kannst oder ob du es extra beazhlt bekommst.
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Samstag ist ein Weeeeerktaaaaaaag |
Schreib ich was anderes? Ich habe gesagt, er soll fragen, wann er dann Frei haben kann! Wenn er Samstag eingesetzt wird, dann könnte er ja z.b. Montags frei haben.
Wie er schreibt hat er ne 40 Stunden Woche - viel mehr ist als Lehrling ja auch nciht erlaubt.
Also sind das für mich 5x 8 Stunden. Wie die über die woche Verteilt sind, ist egal. Aber 2 Tage sind frei!
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
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Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 01.11.2009 02:25
Titel
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Beluga hat geschrieben: | Verbalinjurie hat geschrieben: | Beluga hat geschrieben: | Wenn er sagt, Samstag arbeiten frage ihn direkt, wann du dafür zu Hause bleiben kannst oder ob du es extra beazhlt bekommst.
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Samstag ist ein Weeeeerktaaaaaaag |
Schreib ich was anderes? Ich habe gesagt, er soll fragen, wann er dann Frei haben kann! Wenn er Samstag eingesetzt wird, dann könnte er ja z.b. Montags frei haben.
Wie er schreibt hat er ne 40 Stunden Woche - viel mehr ist als Lehrling ja auch nciht erlaubt.
Also sind das für mich 5x 8 Stunden. Wie die über die woche Verteilt sind, ist egal. Aber 2 Tage sind frei! |
Für dich vielleicht. Er könnte ihn auch 6 Tage jeweils 6,5 Stunden arbeiten lassen. Chef hat das sagen, soweit im Vertrag nichts anderes steht. Zeig mir bitte das Gesetz wo drin steht, dass man zwei freie Tage haben muss. Zeig mir das Gesetz wo drinsteht, dass Auszubildende über 18 nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten dürfen
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Beluga
Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 01.11.2009 14:00
Titel
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Ich brauche kein Gesetzt... er hat nen Lehrvertrag da steht eigentlich alles drin.
Er schreibt, dass er ne 40 Stunden Woche laut Vertrag hat. Wenn er jetzt 46 Studen arbeitet, dann hat er selbst mit einer 6 Tage 6,5 Stunden Woche zu viel geleistet und es muss ausgegelichen werden.
Und wenn es im Betrieb nicht üblich ist, dass 6 Tage a 6,5 Studnen gearbeitet wird, dann kann er es von dem Lehrling nicht verlangen. Aber wie gesagt - das müsste im Lehrvertrag drinstehen.
Und dann würde ich eben eifnach offen reden. Bringt das nix, dann arbeite weiter und dokumentiere mit der Stechkarte wie und wie lange du geabrtiet hast. Hinterher kannst du dann immer noch deine Kohle holen - denn Azubi´s sind abhängig vom Betrieb aber keine Sklaven.
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