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Thema: Tarifvertrag vom 15.03.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Tarifvertrag
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Mr. Rakete
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2011
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Verfasst Di 15.03.2011 19:34
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Tarifvertrag

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Hallo Leute,

ich habe eine Frage, die mir auch mein SoWi-Lehrer vorerst nicht beantworten konnte. Folgendes Problem: Ich mache die Ausbildung zum Mediengestalter in einer Hotelkette, die beim Arbeitgeberverband ist. Ich selbst bin Mitglied bei verdi. Mein Betrieb hat aber keinen Betriebsrat. Da stellt sich jetzt folgende Frage: Wenn beide Seiten Mitglied bei Sozialpartnern sind (AGV / Gew), ist der Tarif verpflichtend.

Jetzt stellt sich die Frage: Ist der Tarif für mich jetzt nach Ausbildungsvergütung Hotelbranche oder einer anderen?
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Benutzer 105911
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Ort: -

Verfasst Mi 16.03.2011 15:39
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Wenn du Mediengestalter ausbildung machst, dann müsste es doch trotzdem die Druck und Medienbranche sein. Das Hotel hat dann ja einfach nur eine eigene Medienabteilung oder ?

Und wenn sie im Arbeitgeberverband bist, dann solltest du doch theoretisch den MEdiengestalter Tarifvertrag bekommen O.o


Oder sehe ich da was falsch ? ;D
 
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Mr. Rakete
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2011
Ort: Berlin Prenzlauer Berg
Alter: 33
Geschlecht: -
Verfasst Mi 16.03.2011 16:52
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Genau das verwirrt mich ja. *zwinker*
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Windhauch

Dabei seit: 01.08.2008
Ort: Saarland
Alter: 33
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.03.2011 17:01
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Ruf am besten mal bei deiner zuständigen IHK an, die sollten dir das sagen oder dich zumindestens an die entsprechende Adresse weiterleiten können *zwinker*
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Die Alte von Romeo

Dabei seit: 21.04.2009
Ort: Lübeck
Alter: 33
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.03.2011 17:27
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Ich vermute es ist unabhängig ob ein Betriebsrat besteht oder nicht.
AG - Verband + AN - Gew. = Tarifvertrag bindend.
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 16.03.2011 17:27
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Ich kenne mich da im Detail kaum aus, aber da du in einem Hotelbetrieb arbeitest, dürfte dieser auch für dich gelten. Wenn du zum Beispiel als MG im Stahlgewerbe arbeitetst, käme der auch für dich in Frage.
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