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Thema: Tag der Entlassung vom 18.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Tag der Entlassung
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somone
Threadersteller

Dabei seit: 25.02.2008
Ort: Lübeck
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.06.2009 08:27
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Tag der Entlassung

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Hallo ihr alle.

Ich stehe immer noch vor einem Problem, was das genaue Ende der Ausbildung betrifft.

Meine Frage: ist der Tag der Entlassung noch normaler Arbeitstag oder ist die Ausbildung an dem Tag bereits zuende? Mein Chef möchte gerne von mir wissen, wie das ist, damit er keine Probleme von wegen Schwarzarbeit oder so bekommt.

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen! Danke im voraus!!!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.06.2009 08:37
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Nix Tag der Entlassung. Die Ausbildung endet in dem Augenblick, in dem dir schriftlich mitgeteilt wird, dass du bestanden hast. Du bekommst den Brief, liest ihn, teilst es deinem Chef mit und packst deine Sachen. Ausbildungsende.
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somone
Threadersteller

Dabei seit: 25.02.2008
Ort: Lübeck
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.06.2009 09:06
Titel

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Das beantwortet auch nicht meine Frage *Schnief*
Also sorry, vielleicht liegts ja auch an mir...

Aber somit weiß ich noch immer nicht, wie das rechtlich verbucht wird...

Ich meine, den "Wisch" gibt es um ca. 15:00 Uhr im Rahmen der "Entlassungsfeier". Da wäre ja noch locker n halber Arbeitstag drin vorher. Kann mein Chef darauf bestehen, dass ich den auch wahrnehme bzw. mir den ganzen Tag Urlaub nehme?


Zuletzt bearbeitet von somone am Do 18.06.2009 09:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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palmy

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.06.2009 09:07
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Nix Tag der Entlassung. Die Ausbildung endet in dem Augenblick, in dem dir schriftlich mitgeteilt wird, dass du bestanden hast. Du bekommst den Brief, liest ihn, teilst es deinem Chef mit und packst deine Sachen. Ausbildungsende.


Bin gespannt bei wem das so abläuft Grins

"So, ich geh dann mal"


@someone: Klar kannste dir Urlaub nehmen. Aber an sich arbeitest du so lange bis du den Wisch in den Händen hälst, wo is das Problem? Also kannst du klar noch bis 14 Uhr arbeiten.


Zuletzt bearbeitet von palmy am Do 18.06.2009 09:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 18.06.2009 09:14
Titel

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somone hat geschrieben:
Das beantwortet auch nicht meine Frage *Schnief*
Also sorry, vielleicht liegts ja auch an mir...

Aber somit weiß ich noch immer nicht, wie das rechtlich verbucht wird...

Ich meine, den "Wisch" gibt es um ca. 15:00 Uhr im Rahmen der "Entlassungsfeier". Da wäre ja noch locker n halber Arbeitstag drin vorher. Kann mein Chef darauf bestehen, dass ich den auch wahrnehme bzw. mir den ganzen Tag Urlaub nehme?


Von wem bekommst du den Wisch? Wo findet diese Entlassungsfeier statt? Bei mir kam der damals ganz normal mit der post von der IHK in den Betrieb.
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somone
Threadersteller

Dabei seit: 25.02.2008
Ort: Lübeck
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 18.06.2009 09:33
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Die Entlassungfeier findet in der IHK statt, und von einem "netten" Menschen dort bekomme ich auch den Wisch. Das finde ich normal Grins

@palmy: Danke, so habe ich es mir auch gedacht. Mein Chef will es ganz genau wissen, da er Schwarzarbeit extrem ablehnt...

//nachtrag:
So, habe dazu jetzt noch mal mit der IHK telefoniert.

Also bei uns zählt der 25. als ganzer und letzter Arbeitstag. Entsprechend der schriftlichen Bekanntgabe und in unserem Fall einer offiziellen Entlassung, wie schon gesagt.

Optional haben wir allerdings die Möglichkeit, die Einladung zur Freisprechung als schrifltiche Bestätigung zu werten und den Betrieb somit an dem Tag an dem wir diese Erhalten zu verlassen.

[edit by Nimroy]
Bitte edit verwenden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 18.06.2009 11:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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