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Thema: Tätigkeit neben der Ausbildung, Rechnung schreiben... vom 31.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Tätigkeit neben der Ausbildung, Rechnung schreiben...
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FlorianB
Threadersteller

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Verfasst Do 31.03.2005 13:47
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Tätigkeit neben der Ausbildung, Rechnung schreiben...

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Hi, was muss ich beachten wenn ich einem z.B. für die Erstellung eines Logos 50 oder 100 Euro berechnen will und das mit Rechnung... ?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Do 31.03.2005 13:52
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Du musst beachten, dass du das nicht darfst.

Wenn du das beim Finanzamt anmeldest, dann darfst du
Rechnungen schreiben ohne Mwst auszuweisen. Wie gesagt,
muss angemeldet werden beim FA. Ein Gewerbe ist dazu
erstmal nicht notwendig.

Rechnungen schreiben ohne eine Anmeldung beim FA kann
dir und deinen Kunden große Probleme bereiten.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Do 31.03.2005 14:19
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bemüh mal die suche - die frage haben mir mind. 1 x pro woche...
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FlorianB
Threadersteller

Dabei seit: 14.10.2003
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Verfasst Fr 01.04.2005 11:14
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Ich hab mit dem Finanzamt telefoniert und die sagen, dass ich bei einem Jahreseinkommen (durch die zusätzliche Arbeit) unter 17.500 Euro keine MwSt. berechnen darf wenn ich kein Gewerbe habe und unter diesem Betrag auch kein Gewerbe anmelden muss. Das heißt ich kann einfach eine Rechnung schreiben, sofern der Kunde damit einverstanden ist, keine Umsatzsteuer (MwSt.) abführen zu können.
Wenn ich allerdings Gewerbe angemeldet habe, wird die Sache für den Kunden attraktiver.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.04.2005 13:16
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Richtig, weil die Kunden ja die ausgewiesene Mehrwertsteuer
als Vorsteuer zurück fordern. Und wenn du beim FA angerufen
hast und deine Steuernummer hast, auf geht's. Dann bist du
auf der sicheren Seite. Wobei normal erst paar Bögen zum
ausfüllen kommen. Menno!
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a7

Dabei seit: 23.02.2005
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Verfasst Fr 01.04.2005 13:31
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Re: Tätigkeit neben der Ausbildung, Rechnung schreiben...

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FlorianB hat geschrieben:
Hi, was muss ich beachten wenn ich einem z.B. für die Erstellung eines Logos 50 oder 100 Euro berechnen will und das mit Rechnung... ?


...
Dass dein Cheffe damit einverstanden sein muss.


mfg
a7
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FlorianB
Threadersteller

Dabei seit: 14.10.2003
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.04.2005 13:37
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cyanamide hat geschrieben:
Und wenn du beim FA angerufen
hast und deine Steuernummer hast, auf geht's. Dann bist du
auf der sicheren Seite. Wobei normal erst paar Bögen zum
ausfüllen kommen. Menno!


Davon hat die nix gesagt! Ich hab auch garkeine Steuernummer.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.04.2005 13:43
Titel

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FlorianB hat geschrieben:
cyanamide hat geschrieben:
Und wenn du beim FA angerufen
hast und deine Steuernummer hast, auf geht's. Dann bist du
auf der sicheren Seite. Wobei normal erst paar Bögen zum
ausfüllen kommen. Menno!


Davon hat die nix gesagt! Ich hab auch garkeine Steuernummer.


dann musst du dir eine geben lassen! ohne steuernummer keine rechnung! deine kunden schicken dir die rechnungen normalerweise postwendend zurück, wenn keine steuernummer drauf steht! seit januar 04 sind die voraussetzungen für rechnunge, die vom finanzamt akzeptiert werden strenger geworden. so muss auf jeder rechung drauf sein:

rechnungsnummer
genaue bezeichnung und anschrift der firma (als einzelunternehmen muss auch dein voller name mit dabei sein)
genauer rechnungsempfänger (auch hier muss firmenbezeichnung 100 % stimmen)
genaue bezeichnung der waren oder dienstleistungen - bei dienstleistungen mit datum der ausführung
datum der rechnungsstellung
eine fortlaufende rechnungsnummer
bruttobeträge, nettobeträge, mwst-satz und ausgewiesene mwst (entfällt bei dir als kleinunternehmer - du musst nur den nettobetrag drauf schreiben und einen zusatz, das aufgrund eines kleingewerbes keine mwst ausgewiesen wird).

zudem musst du 1 x pro jahr deine steuererklärung machen und für deinen nebenerweb die sog. anlage gse ausfüllen, in der du alle einnahmen und ausgaben aufschlüsselst. anhand dieser anlage errechnet das finanzamt deine steuerschuld.

hab ich irgendwas vergessen? am besten wird wohl sein, du gehst mal zu eurem steuerberater und lässt dich mal umfassend aufklären... denn hinterher kann bei fehlern das finanzamt kräftig die hand aufhalten - und das macht keinen spaß!


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 01.04.2005 13:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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