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Thema: Situation mies - Oder kommts mir nur so vor? vom 24.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Situation mies - Oder kommts mir nur so vor?
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yeye
Threadersteller

Dabei seit: 25.02.2008
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Verfasst Mi 24.09.2008 00:41
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Situation mies - Oder kommts mir nur so vor?

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Danke für die Antworten.

Zuletzt bearbeitet von yeye am Fr 26.09.2008 18:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ravenforcesis

Dabei seit: 11.07.2008
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Verfasst Mi 24.09.2008 10:57
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Hi,

also erst einmal hört sich das alles komisch an. Ich weiß auch nicht... aber ganz richtig ist das sicherlich nicht.

Zu dem nach der Schule nachhause gehen:
eigentlich gibt es ja diese regelung, bis zur 5. stunde schule --> heim gehen.
Bei mir es aber auch so, dass ich anrufen muss ob viel los ist. Wenn ja, darf ich nochmal in den Betrieb gehen, wenn nein --> heim gehen.

Überstunden muss dir dein chef innerhalb 3 Wochen in Freizeit wieder geben... so ist es bei den ü18. unter 18 darfst du gar kein machen.. aber das ist ja egal, bist ja 18 Lächel. Also: überstunden --> ja, abfeiern innerhalb der nächsten 3 Wochen!

Ausbildungsfremde tätigkeiten sind eigentlich nicht gedacht... darfst du doch auch gar nicht?! vielleicht mal der ihk reden oder so?! damit kenne ich mich nicht wirklich aus! aber ich würde mich wehren... mit sicherheit!


so,
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
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Verfasst Mi 24.09.2008 11:15
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Hört sich an wie ein ganz normaler Agenturalltag.
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infernal

Dabei seit: 09.03.2006
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Verfasst Mi 24.09.2008 11:16
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ich würde mich auch mal mit einem vertrauenslehrer unterhalten. überstunden nicht auszahlen/abfeiern lassen ist ne sauerei und gehört bestraft!!! andererseits ist es leider ein total überlaufener bereich und man wird oft schamlos ausgenutzt. mein ehemaliger kollege hat auch so einen vertrag bekommen, aber erst nach der ausbildung. er hatt sich dann aber "schnell" was anderes gesucht.

mein tip: erst beraten lassen, dann mit dem chef sprechen, dann mit dem chef sprechen lassen (wenn du eh nicht vorhast nach deiner ausbildung da weiterzuarbeiten) als azubi hast du ja den vorteil das du nicht so einfach gekündigt werden kannst, wenn ich das noch richtig in erinnerung habe.

leider hört man öfter das chefs davon ausgehen das man nur lebt um für sie zu schufften, *hu hu huu*
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metty

Dabei seit: 21.03.2005
Ort: Köln
Alter: 39
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Verfasst Mi 24.09.2008 11:52
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Re: Situation mies - Oder kommts mir nur so vor?

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Hi!

yeye hat geschrieben:

- Mein Ausbilder der ab jetzt nur noch 3x die Woche da ist hat genau 0 Ahnung von nonprint. Insgesamt saß ich bestimmt keine 10 Stunden neben ihm (bzw. er neben mir) wo er mir etwas zeigen konnte. Ja im Printbereich kennt er sich aus, jedoch habe ich dort nicht wirklich viel gelernt, mache ja nonprint.
- Der Alltag sieht so aus das ich mir alles angucke und dann selber umsetze. Es ist sonst keiner da der mir nonprint-thematische Inhalte beibringen kann.


Das ist natürlich nicht optimal. Bist du in einer Agentur, die sich auf Print spezialisiert hat und nebenher Nonprint macht? Darf die Agentur Non-Print ausbilden? Evtl. mal bei der IHK nachfragen.


yeye hat geschrieben:

- Ich habe jede Woche 1x 8 Schulstunden Berufsschule, jede zweite Woche 2x 8 Schulstunden Berufsschule. Ich bin der einzige aus meiner Klasse der nach der Schule in den Betrieb muss. Ja der Betrieb liegt cirka auf dem nach Hause weg. ich bin über 18 Jahre.


Ich kenne die Regel: Nach der fünften Stunde darf man nach Hause. Das war bei uns auch immer so. Es sei denn, es war wirklich sehr viel zu tun in der Firma. Nach der achten musst du auf keinen Fall mehr in den Betrieb. Da ist es ja schon meist 15 Uhr. Ob man dann noch voll konzentriert bei der Sache ist (nach Schule etc). Evtl muss man nach der Schule ja auch noch für Klausuren lernen.


yeye hat geschrieben:

- Urlaubs-, Weihnachtsgeld etc. gibt es nicht. Wir haben dafür ein Prämienmodell das sich an dem Gewinn der Firma orientiert. Am Ende des Jahre wird dann an die Mitarbeiter Geld ausgeschüttet. Der Betrag richtet sich nach dem prozentualen Anteiul des Bruttogehalts an der Summe aller Gehälter. Da ich Azubi bin werde ich also am wenigsten bekommen. Weiterhin werden die ersten 120 Überstunden weder ausgezahlt noch ist es möglich diese abzufeiern. Diese werden durch die o.g. Prämie mit abgegolten. Momentan liege ich bei 115 Überstunden. Ab der 121. Überstunde kann ich mir meine Überstunden auszahlen lassen.


Weihnachtsgeld ist keine Pflicht, also sei froh, dass du etwas bekommst. *zwinker* Lehrjahre sind ja auch keine Herrenjahre.
Was die Überstunden betrifft: Zählen die 120 Überstunden für ein Jahr? Wenn ja, sei froh. Das sind 10 Stunden, die du im Monat unentgeltlich mehr machst. Ein Traum! Lächel Danach kannst du ja alles auszahlen oder abfeiern. Ich finds so okay.


yeye hat geschrieben:

- Das ich hier und da Ausbildungsfremde Tätigkeiten verichte ist normal, denke das geht aber vielen so (Kurierfahrten, Büro renovieren, ...)?


Kommt mal vor... War bei mir genauso.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.09.2008 12:34
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1) es gibt keine "nach der fünften stunde darf man nach hause regel".
es gibt aber sehr wohl regeln dazu. nur hab ich die nicht im kopf, und sollte bei der ihk erfragt werden.

2) die frage nach überstunden regelung sollte auch mit der ihk thematisiert werden. mal anfgemerkt: worauf beziehen sich denn die 120 stunden? woche, monat, jahr oder pro getragene unterhose?

3) das es kein urlaubsgeld oder weihnachtsgeld gibt ist nicht ungewöhnlich. bei dir gibt es sogar ein plus, nämlich die prämie.

4) wenn du nonprint nichts lernst, woran liegt das? will dein betrieb jetzt auch in nonprint machne, oder wär es nicht für dich besser in diesem betrieb auf print umzusatteln?

5) dass du als azubi die geringste prämie bekommst halte ich nicht für ungerecht. du bekommst ünerhaupt etwas. sei froh darüber. obwohl. ich kenne dein gehalt nicht, von daher fehlt heir wieder ne referenz.
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throw

Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.09.2008 09:00
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Zitat:
Das AZG regelt die Arbeitszeit und stellt Mann und Frau im Beruf gleich. Es erlaubt seit 1994 auch flexiblere Arbeitszeiten. Diese sind so gestaltet:
(...)
Berufschulunterricht
Auch die Anrechnung von Berufschulunterricht auf die Arbeitszeit ist im AZG geregelt. So werden sechs Schulstunden als acht Arbeitsstunden angerechnet wobei Pausen abgezogen werden müssen.
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