Autor |
Nachricht |
oli
Threadersteller
Dabei seit: 01.07.2005
Ort: Berlin
Alter: 31
Geschlecht:
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Verfasst Sa 13.05.2006 22:22
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: |
naja und laie is der threadersteller nich, sonder ausgebildeter mediengestalter...zumindest steht nix davon, das er ein laie is. und wenn er sich auf ne mg-stelle bewirbt, geh ich einfach mal davon aus, das er das gelernt hat oder zumindest fachlichen background hat. von dem her... |
hätte ich vielleich dazuschreiben sollen , es geht um eine AUSBILDUNGSSTELLE
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EmilyErdbeer
Dabei seit: 13.12.2005
Ort: Aschaffenburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst So 14.05.2006 17:47
Titel
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Hallöli,
also ich hab den selben Wisch bekommen, dass ich im engeren Kreis bin und bla.
Ich find das ist eine ganz schön aufwendige Angelegenheit für einen Azubi der "eigentlich" noch nicht wirklich so viel drauf hat. Und die 50 € bekommt sowieso nur einer - und zwar derjenige von dem sie den Vorschlag nehmen. Dh. wenn Du GLÜCK hast bekommst du die Ausbildung und/oder die 50€.
Aber mal von dem ganzen Aufgabengelursch abgesehn - scheinbar sind da ganz schön viele in der engeren Wahl, wenn sich hier schon mindestens 3 Leute finden
Na dann mal viel Spaß beim Garnwebseite bauen ...ich hab noch nicht angefangen
Liebe Grüße
Emily Erdbeer
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bg
Dabei seit: 17.01.2004
Ort: -
Alter: 28
Geschlecht:
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Verfasst So 14.05.2006 18:00
Titel
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EmilyErdbeer hat geschrieben: | Na dann mal viel Spaß beim Garnwebseite bauen ...ich hab noch nicht angefangen
Liebe Grüße
Emily Erdbeer |
du solltest besser auch nicht anfangen
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Benutzer 27313
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 14.05.2006 23:52
Titel
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Zitat aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Zitat: | § 138 BGB
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. |
Zuletzt bearbeitet von am So 14.05.2006 23:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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stylefrisör
Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.05.2006 02:25
Titel sf ist empört ... |
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... @ all
wieso wird der name der firma nicht veröffentlicht??? >>> es scheint ja, wie bauchbieber freundlicherweise geposted hat, tatsächlich ein sittenwidriges rechtsgeschäft zu sein ... so könnten wir die schwarzen schafe unserer branche outen und schaden von zukünftigen kollegen abwenden, denn wenn ein ausbildungsbetrieb schon auf SOLCHE art und weise seine lehrlinge sucht ...
mfg
stylefrisör
p.s.: habe ich hier eigentlich einen neuen trend bei den avataren verschlafen? muss hier wohl schnellstens nachbessern ... ;-)
Zuletzt bearbeitet von stylefrisör am Mo 15.05.2006 02:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.05.2006 05:36
Titel
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Die Beurteilung, ob ein strafbares Verhalten vorliegt obliegt dem Gesetzgeber und nicht uns. Durch die derzeit unsichere Position von Forenbtreibern bei der Haftung für Beiträge, können wir die Nennung des Unternehmens nicht zulassen. Man könnte die Forenbetreiber dafür wegen Rufschädigung belangen.
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Benutzer 27313
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 15.05.2006 19:53
Titel
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Zitat: | Die Beurteilung, ob ein strafbares Verhalten vorliegt obliegt dem Gesetzgeber und nicht uns. Durch die derzeit unsichere Position von Forenbtreibern bei der Haftung für Beiträge, können wir die Nennung des Unternehmens nicht zulassen. Man könnte die Forenbetreiber dafür wegen Rufschädigung belangen. |
Völlig richtig, hier soll niemand an den Pranger gestellt werden. Und trotzdem ist lediglich erstmal nur der Vertrag nichtig und nicht strafbar. Inwieweit zu den zivilrechtlichen Konsequenzen eventuell strafrechtliche hinzukommen vermag ein Rechtsanwalt zu beurteilen.
Zuletzt bearbeitet von am Mo 15.05.2006 19:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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