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Krebs_82
Threadersteller
Dabei seit: 06.08.2003
Ort: Köln
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.03.2004 13:28
Titel Prüfungen zum Üben gesucht! |
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Hi,
könnt ihr mir sagen wo ich alte zps oder aps finde? Kann man die im Netz finden oder könnt ihr mir welche schicken?
Danke.
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Krebs_82
Threadersteller
Dabei seit: 06.08.2003
Ort: Köln
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.03.2004 15:41
Titel
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Kommt schon Leute!
Wie habt ihr euch denn vorbereitet?
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skyfly
Dabei seit: 24.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.03.2004 15:54
Titel
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Ruf die IHK an und frag nach alten Prüfungen. Soviel ich weiß schicken sie dir gegen eine geringe Gebühr
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g-style
Dabei seit: 25.09.2002
Ort: Black Forrest
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.03.2004 15:55
Titel
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normaler weise bekommt man das in der bs....
zumindestens war es bei uns so. frag mal deine lehrer ob sie dir bzw. der klasse sowas nicht kopieren könnten....
mfg
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.03.2004 16:38
Titel
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Auch wenn viele Berufsschullehrer die Prüfungen kopieren und verteilen, gilt immer noch:
zfa hat geschrieben: | Rechtliche Hinweise zu den veröffentlichten Prüfungsunterlagen
Die Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben und -unterlagen verstößt gegen das Urheberrecht des ZFA. Für jeden Prüfungsteilnehmer ist anhand des Copyright-vermerks erkennbar, dass an diesen Unterlagen ein Urheberrecht besteht und Unterlagen damit nur mit Genehmigung des ZFA veröffentlicht werden dürfen.
Texte und Bilder genießen Urheberrechtsschutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Auch Bearbeitungen der geschützten Werke sind nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig. Wird dagegen verstoßen, so gibt das Urheberrechtsgesetz dem Verletzten Urheber Unterlassungs-/ Schadensersatz. In Einzelfällen kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.
Die ausgegebenen Prüfungsunterlagen dürfen vom Prüfling nur zur Bearbeitung seiner Aufgabe benutzt und nicht im Internet veröffentlicht werden. Der Urheber und damit der ZFA ist nach dem Urheberrechtsgesetz berechtigt auch in zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu bestimmen, wie die zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen benutzt werden können.
Mit der persönlichen Erklärung, die bei Einreichen der Prüfungsunterlagen auszuhändigen ist, wurde jeder Prüfling auch auf diese Rechtslage hingewiesen.
Wer daher Prüfungsaufgaben oder das Ergebnis der Prüfung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Texte oder Bilder ins Internet stellt, hat mit Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen zu rechnen. Darüber hinaus können Mitteilungen an den Server erfolgen, der die entsprechende Webseite zu sperren hat, weil sich auf ihr rechtswidrige Inhalte befinden.
Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien
1. März 2001 |
In Eurem Interesse und im Interesse der Betreiber dieses Forums möchte ich Euch bitten, in diesem Forum keine Links zum Download alter Prüfungen anzubieten. Um hier auch niemanden in Versuchung zu führen, schließe ich diesen Thread.
Gruß
Achim
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