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Thema: Online Geld verdienen - Genehmigung vom Arbeitgeber? vom 28.10.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Online Geld verdienen - Genehmigung vom Arbeitgeber?
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jey323
Threadersteller

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Verfasst So 28.10.2012 22:26
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someonesdaughter hat geschrieben:
jey323 hat geschrieben:


Und du solltest mal nicht über Leute urteilen, die du nicht kennst.


Aber über deine "einfache Frage" darf ich schon noch urteilen, auch wenn dir mein Urteil nicht gefällt, ja?

Zim hat geschrieben:

Hmmm … das haut schon nicht hin wenn man z.B. an Mieteinnahmen denkt. Müsste ich das auch dem AG mitteilen ? *zwinker*


Es geht ja nicht um Mieteinnahmen, sondern um

Nun gibt es ja im Internet Möglichkeiten, mit Designs usw,. Geld zu verdienen. Zb hier: http://themeforest.net/
Das würde ich gern auch mal versuchen, (...)


Ich verstehe gar nicht, wieso bei einem MG-Azubi, der nebenbei mit Design Geld verdienen will, überhaupt Zweifel aufkommen, dass das dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen sei...


Weil es sich nicht um einen klassischen "Job" handelt und weil mein Betrieb in einer völlig anderen Branche ist.
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type1

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Verfasst So 28.10.2012 22:32
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someonesdaughter hat geschrieben:

Ich verstehe gar nicht, wieso bei einem MG-Azubi, der nebenbei mit Design Geld verdienen will, überhaupt Zweifel aufkommen, dass das dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen sei...


Weil es bisher keine Befunde gibt, dass dazu etwas schriftlich abgefasst ist. In den Vertragsunterlagen des TO.
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MagicD.

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Verfasst So 28.10.2012 22:41
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Und das im Falle der TO eine Betriebsordnung, ein Betriebsrat, Manteltarif oder entsprechende Betriebsvereinbarung existiert entnimmst Du welchem Post genau?[/quote]

Das wäre der einfache Weg, fals es das nicht gibt; REDE MIT DEM AG, denn wenn es diese Instanzen nicht gibt, gilt das was der Chef sagt, es sei denn, wenn es einem nicht gefällt, man lässt es vor dem Arbeitsgericht entscheiden.

Also: Kommunikation! Und KEIn Chef wird einem eine Nebenbeschäftigung untersagen, es sei denn er hat gut Gründe.

Für alle die Gestze lieben:
http://www.akademie.de/wissen/nebentaetigkeit-nebenjob-was-ist-erlaubt
http://www.akademie.de/wissen/nebentaetigkeit-nebenjob-was-ist-erlaubt/grenzen-nebentaetigkeitsfreiheit
http://www.akademie.de/wissen/nebentaetigkeit-nebenjob-was-ist-erlaubt/anzeigenpflicht

Da Nebentätigkeiten diverse Gestze berühren, ist es nicht so einfach die Paragraphen zu nennen, hier nur einige Gesetze die mir dazu einfallen: Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz (falls Minderjährig)...
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type1

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Verfasst So 28.10.2012 22:43
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Zitat:
Das wäre der einfache Weg, fals es das nicht gibt; REDE MIT DEM AG, denn wenn es diese Instanzen nicht gibt, gilt das was der Chef sagt


Nein. Dann gilt das, was im Vertrag steht.
Was ist den daran so schwer zu kapieren?
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MagicD.

Dabei seit: 26.07.2010
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Verfasst So 28.10.2012 22:52
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Was im Vertrag UND in den o.g. Gesetzen steht Und was die Arbeitsgerichte dazu geurteilt haben. Um diesem ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man einfach mal mit dem AG reden.

Ach ja, eine ganze Reihe tarifverträge sind für "allgemeinverbindlich" erklärt worden, dann muss man die auch noch zu Rate ziehen...

Das muss ja ein ganz übler Chef sein, wenn man mit dem nicht reden mag...


Zuletzt bearbeitet von MagicD. am So 28.10.2012 22:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

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Verfasst So 28.10.2012 22:55
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MagicD. hat geschrieben:


Das muss ja ein ganz übler Chef sein, wenn man mit dem nicht reden mag...


Das verstehe ich allerdings auch nicht. Also wo das Problem sein soll.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


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Verfasst So 28.10.2012 23:08
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type1 hat geschrieben:


Weil es bisher keine Befunde gibt, dass dazu etwas schriftlich abgefasst ist. In den Vertragsunterlagen des TO.


Aber eine klare Ansage seitens des Unternehmens:

jey323 hat geschrieben:
Also ich habe schonmal einen Nebenjob genehmigen lassen und mich davor auch erkundigt, da wurde mir gesagt dass man den Arbeitgeber über jeden Nebenjob in Kenntnis setzen muss und seine Genehmigung braucht. Die bekommt man auch immer, aber wenn man einen Nebenjob nicht anmeldet und das kommt irgendwann raus, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Zumindest im Betrieb wo ich bin ist das so, also sollten wir uns damit auch garnicht weiter aufhalten.


Zuletzt bearbeitet von am So 28.10.2012 23:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst So 28.10.2012 23:12
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someonesdaughter hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:


Weil es bisher keine Befunde gibt, dass dazu etwas schriftlich abgefasst ist. In den Vertragsunterlagen des TO.


Aber eine klare Ansage seitens des Unternehmens:

jey323 hat geschrieben:
Also ich habe schonmal einen Nebenjob genehmigen lassen und mich davor auch erkundigt, da wurde mir gesagt dass man den Arbeitgeber über jeden Nebenjob in Kenntnis setzen muss und seine Genehmigung braucht. Die bekommt man auch immer, aber wenn man einen Nebenjob nicht anmeldet und das kommt irgendwann raus, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Zumindest im Betrieb wo ich bin ist das so, also sollten wir uns damit auch garnicht weiter aufhalten.


Ich bin irritiert, ob der Informationen der TO.
Auf der einen Seite schreibt Sie das von dir gefettete, auf der andere schreibt Sie:

jey323 hat geschrieben:
Im Ausbildungsvertrag ist dazu nichts zu finden.


Wie auch immer. Ist mir alles zu schwammig. Und natürlich auch zu hampelpampel, was das "darüber reden" angeht.


Zuletzt bearbeitet von type1 am So 28.10.2012 23:13, insgesamt 2-mal bearbeitet
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