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Thema: Online Geld verdienen - Genehmigung vom Arbeitgeber? vom 28.10.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Online Geld verdienen - Genehmigung vom Arbeitgeber?
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jey323
Threadersteller

Dabei seit: 28.10.2012
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Verfasst So 28.10.2012 21:07
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someonesdaughter hat geschrieben:

Wenn Geld damit verdient wird, ist es das. Dass du dich so windest anstatt den einfachen Weg zu gehen und den Betrieb zu fragen, spricht doch auch Bände.


Es war eine einfache Frage, ob es sich um einen Nebenerwerb handelt oder nicht. Wieso sollte ich wegen jeder Kleinigkeit zum Betrieb rennen.

Und du solltest mal nicht über Leute urteilen, die du nicht kennst.
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MagicD.

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Verfasst So 28.10.2012 21:13
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Normalerweise sollte man seinen Arbeitgeber über JEDE nebentätigkeit in Kenntnis setzen. Genehmigungspflichtig ist so ein Job nur, wenn man in direkten Wettbewerb mit deinem AG tritt, andernfalls kann der AG so lange nichts gegen eine Nebenbeschäftigung sagen, wie die Arbeitsleistung nicht darunter leidet, sei es, das man am Morgen halb schlafend zur Arbeit kommt, weil man die ganze Nacht Pizza gefahren hat, oder so. Auch eine eventuelle Mehrarbeit an einzelnen Tagen, die man durch seinen Nebenjob nicht leisten kann, können ein Grund sein, dass der Nebenjob aufgegeben werden muss.

Allerdings: Nichts, auch kein Gesetz, kann die Kommunikation mit dem AG ersetzen. Also: REDET MITEINANDER!
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type1

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Verfasst So 28.10.2012 21:15
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MagicD. hat geschrieben:
Normalerweise sollte man seinen Arbeitgeber über JEDE nebentätigkeit in Kenntnis setzen.


Und das steht wo?
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
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Verfasst So 28.10.2012 21:41
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Zitat:
Wenn Geld damit verdient wird, ist es das


Hmmm … das haut schon nicht hin wenn man z.B. an Mieteinnahmen denkt. Müsste ich das auch dem AG mitteilen ? *zwinker*

Wenn ich in deiner Lage wäre (würde ichs einfach machen ohne irgendeinen zu fragen...) würde ich meinen Steuerberater fragen was ich zu befürchten hätte wenn ichs einfach so mache. Denn ein AG weis auch nicht alles und denkt ggf pauschal einfach mal nein sagen und gut isses.
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jey323
Threadersteller

Dabei seit: 28.10.2012
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Verfasst So 28.10.2012 21:49
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Es ist halt einfach so dass ich es eigentlich auch nicht ansprechen würde beim AG, alleine schon weil ich nicht weiß ob es funktioniert, ob ich es mehr als einmal mache, wieviel ich verdienen könnte, etc.

Mit sowas will ich nicht einfach zum AG rennen, nur damit ich etwas genehmigt bekomme, das ich am Ende garnicht mache. Und weil ich es nur ansprechen will, wenn es wirklich nötig ist, frage ich eben hier und versuche einige Meinungen zu bekommen, wie andere mit der Situation umgehen würden.

Ich weiß ja nicht wie es euch geht, aber ich gebe doch dem AG nicht unbedingt alles preis, was ich so mache, solang es nicht nötig ist.
Und wenn ich hier von einem Großteil hören würde, dass sie es wohl nicht als Nebenjob sehen würden, würde ich es auch eher einfach mal ausprobieren und dem AG nur ggf dann bescheid geben, wenn ich merke dass es was werden kann und sich damit wirklich geld verdienen lässt.

Ich hoffe das ist etwas verständlicher.


Zuletzt bearbeitet von jey323 am So 28.10.2012 21:54, insgesamt 2-mal bearbeitet
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MagicD.

Dabei seit: 26.07.2010
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Verfasst So 28.10.2012 22:00
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type1 hat geschrieben:
MagicD. hat geschrieben:
Normalerweise sollte man seinen Arbeitgeber über JEDE nebentätigkeit in Kenntnis setzen.


Und das steht wo?


Normalerweise in der Betriebsordnung, je nach Größe des Betriebes. Wenn ein Betriebsrat existiert, sollte man dort nachfragen, wie es mit Nebentätigkeiten im Betrieb hält.
Andernfalls kann es auch im Manteltarif oder Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Auf jeden Fall ist Ärger programmiert, wenn es rauskommt und der AG nichts davon wußte.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.10.2012 22:05
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MagicD. hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
MagicD. hat geschrieben:
Normalerweise sollte man seinen Arbeitgeber über JEDE nebentätigkeit in Kenntnis setzen.


Und das steht wo?


Normalerweise in der Betriebsordnung, je nach Größe des Betriebes. Wenn ein Betriebsrat existiert, sollte man dort nachfragen, wie es mit Nebentätigkeiten im Betrieb hält.
Andernfalls kann es auch im Manteltarif oder Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Auf jeden Fall ist Ärger programmiert, wenn es rauskommt und der AG nichts davon wußte.


Und das im Falle der TO eine Betriebsordnung, ein Betriebsrat, Manteltarif oder entsprechende Betriebsvereinbarung existiert entnimmst Du welchem Post genau?
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 28.10.2012 22:20
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jey323 hat geschrieben:


Und du solltest mal nicht über Leute urteilen, die du nicht kennst.


Aber über deine "einfache Frage" darf ich schon noch urteilen, auch wenn dir mein Urteil nicht gefällt, ja?

Zim hat geschrieben:

Hmmm … das haut schon nicht hin wenn man z.B. an Mieteinnahmen denkt. Müsste ich das auch dem AG mitteilen ? *zwinker*


Es geht ja nicht um Mieteinnahmen, sondern um

Nun gibt es ja im Internet Möglichkeiten, mit Designs usw,. Geld zu verdienen. Zb hier: http://themeforest.net/
Das würde ich gern auch mal versuchen, (...)


Ich verstehe gar nicht, wieso bei einem MG-Azubi, der nebenbei mit Design Geld verdienen will, überhaupt Zweifel aufkommen, dass das dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen sei...
 
 
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