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jey323
Threadersteller
Dabei seit: 28.10.2012
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Verfasst So 28.10.2012 16:36
Titel Online Geld verdienen - Genehmigung vom Arbeitgeber? |
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Hallo,
ich habe vor kurzen eine Ausbildung zum Mediengestalter angefangen und weiß, dass man bei der Ausbildung jeden Nebenerwerb beim Arbeitgeber genehmigen lassen muss.
Nun gibt es ja im Internet Möglichkeiten, mit Designs usw,. Geld zu verdienen. Zb hier: http://themeforest.net/
Das würde ich gern auch mal versuchen, also einfach mal was anbieten und sehen, ob es sich verkauf. Das alles natürlich ganz unregelmäßig und im kleinen Stil, evtl mach ich es auch kein zweites Mal wenn es nicht funktioniert.
Muss ich sowas nun als Nebenerwerb in meinem Betrieb anmelden bzw genehmigen lassen? Ich mein immerhin ist es kein Arbeitsverhältnis oder sowas, ich weiß nicht ob und wie lange ich es mache und ob ich überhaupt etwas dabei verdiene. Muss ich es trotzdem genehmigen lassen, bevor ich es versuche?
Dankeschön
Zuletzt bearbeitet von jey323 am So 28.10.2012 16:37, insgesamt 3-mal bearbeitet
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst So 28.10.2012 17:33
Titel
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Was steht dazu in Deinem Vertrag?
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jey323
Threadersteller
Dabei seit: 28.10.2012
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Verfasst So 28.10.2012 17:42
Titel
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Im Ausbildungsvertrag ist dazu nichts zu finden. Aber ich weiß dass man Nebenjobs anmelden muss und diese genehmigt werden müssen, bevor man einen Vertrag unterzeichnet.
Die Frage ist, ob das was ich nun machen möchte überhaupt als Nebenjob bezeichnet werden kann? Es gibt keinen Vertrag, kein sicheres Gehalt, keine Bindungen und nicht mal mein richtiger Name ist im Spiel. Letztendlich ist es ja irgendwie nichts anderes als wenn man zb mit werbung auf einer kleinen homepage ein Paar Euro verdienen würde. Sowas würde doch niemand als Nebenjob sehen.
Aber ich möchte trotzdem gerne hören, ob schon jemand solche Erfahrung gemacht hat oder eine Meinung dazu hat.
Zuletzt bearbeitet von jey323 am So 28.10.2012 17:44, insgesamt 2-mal bearbeitet
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
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Verfasst So 28.10.2012 18:42
Titel
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jey323 hat geschrieben: | Im Ausbildungsvertrag ist dazu nichts zu finden. Aber ich weiß dass man Nebenjobs anmelden muss und diese genehmigt werden müssen, bevor man einen Vertrag unterzeichnet.
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Nö. Ist falsch. Damit erübrigen sich auch Deine weiteren Fragen.
//Wenn ich damit jetzt voll daneben liege korrigiert man mich.
Zuletzt bearbeitet von type1 am So 28.10.2012 18:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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jey323
Threadersteller
Dabei seit: 28.10.2012
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Verfasst So 28.10.2012 18:48
Titel
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type1 hat geschrieben: | jey323 hat geschrieben: | Im Ausbildungsvertrag ist dazu nichts zu finden. Aber ich weiß dass man Nebenjobs anmelden muss und diese genehmigt werden müssen, bevor man einen Vertrag unterzeichnet.
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Nö. Ist falsch. Damit erübrigen sich auch Deine weiteren Fragen.
//Wenn ich damit jetzt voll daneben liege korrigiert man mich. |
Also ich habe schonmal einen Nebenjob genehmigen lassen und mich davor auch erkundigt, da wurde mir gesagt dass man den Arbeitgeber über jeden Nebenjob in Kenntnis setzen muss und seine Genehmigung braucht. Die bekommt man auch immer, aber wenn man einen Nebenjob nicht anmeldet und das kommt irgendwann raus, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Zumindest im Betrieb wo ich bin ist das so, also sollten wir uns damit auch garnicht weiter aufhalten.
Die Frage ist ob mein Vorhaben als Nebenjob gilt oder nicht? Aus dem Bauch heraus würde ich sagen nein, aber ich will natürlich nichts riskieren. Andererseits will ich auch nicht unnötig etwas anmelden bzw preisgeben, wenn es nicht nötig ist bzw. wenn ich es am Ende doch nicht mache.
Google liefert mir leider auch keine wirkliche Definition eines Nebenjobs oder Nebenerwerbs.
Zuletzt bearbeitet von jey323 am So 28.10.2012 18:57, insgesamt 3-mal bearbeitet
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koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst So 28.10.2012 19:17
Titel
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Der einfachste Weg wäre der über den AG.
Es kann nicht in dessen Interesse sein das AN zB. :für einen Mitbewerber arbeiten oder der AN Mangelerscheinungen durch ausbleibende Pausen und Freizeit zeigt.
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind gesetzlich dazu verpflichtet , Nebenbeschäftigungen dem AG zu melden.
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jey323
Threadersteller
Dabei seit: 28.10.2012
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Verfasst So 28.10.2012 19:30
Titel
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Aber handelt es sich dabei denn um eine Nebenbeschäftigung? Es gibt keinen Vertrag, ich mache das nach Lust und Laune (wenn überhaupt), weiß nichtmal ob ich etwas dabei verdiene und mache es auch noch anonym.
Wie gesagt ein Paar Euro mit Google Adsense zu verdienen wenn man einen kleinen Blog betreibt würde auf das selbe hinauslaufen und wer würde sowas als Nebenbeschäftigung bezeichnen?
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 28.10.2012 19:56
Titel
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jey323 hat geschrieben: |
Wie gesagt ein Paar Euro mit Google Adsense zu verdienen wenn man einen kleinen Blog betreibt würde auf das selbe hinauslaufen und wer würde sowas als Nebenbeschäftigung bezeichnen? |
Wenn Geld damit verdient wird, ist es das. Dass du dich so windest anstatt den einfachen Weg zu gehen und den Betrieb zu fragen, spricht doch auch Bände.
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