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Thema: "Offizielle" Facharbeiterzeugnisausgabe? vom 10.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> "Offizielle" Facharbeiterzeugnisausgabe?
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MadManniMan
Threadersteller

Dabei seit: 08.07.2008
Ort: Jena
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.05.2010 08:25
Titel

"Offizielle" Facharbeiterzeugnisausgabe?

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Moin Leute,

um mich noch ein wenig vor der Weiterarbeit drücken zu können, muss ich noch einen Gedanken artikulieren ... der Buschfunk vermittelte mir gestern, dass es so etwas wie eine offizielle Zeugnisausgabe geben wird, gar mit einem gar nicht schönen Datum versehen: dem 30. Juli.

Das wären dann nicht nur knapp 2 Monate nach meinem W3-Modul, sondern auch tatsächlich effektiv die kompletten 36 Monate ... bitter, dass das Geld im Sommer fehlen wird.

Gibt es also überhaupt so etwas wie einen feierlichen Abschluss? Und wenn ja, wann habt ihr den?

/me = IHK Gera
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fReAkY-cHiKa

Dabei seit: 03.02.2009
Ort: Rastatt
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.05.2010 06:59
Titel

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also ich weiß jetzt nur wie es bei uns ist...

die prüfungsbescheide/-ergebnisse (also bestanden oder nicht bestanden) bekommen wir hier am 25. juni. und am 17. juli ist ne lossprechungsfeier von der schule aus wo wir dann offiziell "entlassen" werden ^^
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.05.2010 07:31
Titel

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deine ausbildung ist beendet, sobald du erfährst, dass du die prüfung bestanden hast. zeugnisübergabe kann später stattfinden.
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Rari

Dabei seit: 02.11.2005
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.05.2010 14:47
Titel

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Zitat:
§21 BBiG
Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit
dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet
das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
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