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Thema: nicht bestandene Ausbildung, was nun? vom 15.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> nicht bestandene Ausbildung, was nun?
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KarlNapp
Threadersteller

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Verfasst Do 15.04.2004 19:33
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nicht bestandene Ausbildung, was nun?

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Hallo an Alle,

Gesetz dem Fall ich würde die Abschlussprüfung diesen Sommer nicht bestehen, muß ich dann weiter in den Betrieb um im Winter die Prüfung zu wiederholen, oder ist mir das freigestellt? Ich hab gehört, daß man dann nur die Prüfungsgebühren bezahlen muß.
Ich habe jetzt drei Jahre Ausbildung hinter mir.

Wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Gruß

Karl
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d' Pat

Dabei seit: 28.01.2003
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Verfasst Do 15.04.2004 19:37
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Du kannst die Prüfung ohne weiteres nach nem halben Jahr wiederholen. Soviel ich weiß kostet dich das gar nichts und da du unkündbar bist und der Betrieb dich erst entlassen kann nach einer erfolgreichen Prüfung oder nach denen die du machen darfst kannst du auch nicht gekündigt werden nach einer nicht bestandenen Prüfung. Außer in deinem Vertrag steht was anderes. Ausbildungsverhältnis endet bla bla bla. Schau mal nach und lies nach.
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KarlNapp
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2003
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Verfasst Do 15.04.2004 19:46
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Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Bei mir ist es jedoch andersherum. Ich wollte eigentlich nach der Prüfung nicht mehr im Betrieb bleiben. Es stellt sich für mich also die Frage ob es zwingend nötig ist, im Betrieb zu bleiben, oder ob ich ohne Ausbildungsstelle die Prüfung wiederholen kann.
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burnout

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Verfasst Do 15.04.2004 19:48
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viel interessanter wäre erstmal zu wissen, was dein ausbildungsbetrieb dazu sagt. denn ihr seid noch vertraglich gebunden.
wenn der dir schriftlich gibt, dass du zu hause bleiben kannst, musst du nur noch klären, ob die ihk das mitmacht...
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d' Pat

Dabei seit: 28.01.2003
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Verfasst Do 15.04.2004 19:49
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Aber da gibts eigentlich nie Probleme Lächel
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KarlNapp
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2003
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Verfasst Do 15.04.2004 19:52
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Gibts da irgendwelche Seiten, auf denen man das nachlesen kann? Also bei der IHK hab ich nix gefunden.
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
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Verfasst Do 15.04.2004 19:54
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ein anruf klärt vieles schneller als irgendwelche mutmaßungen, die man im web liest Lächel
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webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
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Verfasst Do 15.04.2004 19:57
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also ich glaube nicht, dass die IHK das so i.O. findet.
schliesslich fällst du ja nicht 'einfach so' durch die AP... sie wird dich weiter in den betrieb schicken!
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