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Thema: Nebenverdienst? (spezieller Fall) vom 18.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Nebenverdienst? (spezieller Fall)
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Whatcanbeseen
Threadersteller

Dabei seit: 18.03.2008
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Verfasst Di 18.03.2008 17:04
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Nebenverdienst? (spezieller Fall)

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Hallo * Such, Fiffi, such! *

ich weiß, dass das Thema Nebenverdienst schon 500 mal angesprochen wurde, aber ich glaub noch nicht in der Variante die ich leider momentan habe. * Keine Ahnung... *

Folgendes: weil mein Chef damals nicht das Geld hatte, mich aber ausbilden wollte, haben wir uns verbal darauf geeinigt das ich weniger Gehalt kriege. Statt dem im Vertrag geschriebenen Mindestbetrag bekomme ich lediglich 200 im Monat. Mein Chef gibt aber an, dass ich ca 600 verdiene und zahlt dementsprechend Steuern etc. Die IHK hätte das damals nämlich sonst nicht gebilligt, wenn im Vertrag 200 gestanden hätte. (ein IHK Berater hat mir gesagt, das wir das intern so machen können sofern ich das akzeptieren kann, hauptsache die Ausbildung! andere Möglichkeit gab es zu der Ueit nicht für mich)

Worauf ich hinaus will: mir wurde jetzt ein Nebenjob angeboten, bei dem ich Geld verdienen könnte - könnte das Probleme geben hinsichtlich Steuern? Wenn ich ca 300-400 nebenbei verdienen würde, was gibt es zu beachten?

Über etwas Rat würde ich mich freuen Lächel
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padde2000

Dabei seit: 20.07.2007
Ort: Oberhausen-Rheinhausen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 17:14
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Hi,

da hat das eine erst mal nichts mit dem anderen zu tun...

Du kannst unabhängig davon, was du in deinem Hauptjob (in deinem Fall der Ausbildung) verdienst, einen 400,00 EUR-Job annehmen. Das geht immer. Den musst du nicht mal bei der Steuererklärung angeben. Eine Nebenbeschäftigung geht immer. Du dürftest theoretisch sogar mehrere haben, wenn du insgesamt 400,00 EUR nicht überschreitest.
Der, der dich auf 400,00 EUR-Basis anstellt, muss natürlich Abgaben dafür zahlen, aber du bekommst keine Abzüge und musst es am Ende des Jahres auch nicht versteuern.

Was du auf jeden Fall beachten musst: Du musst dir den Nebenjob von deindem Ausbilder genehmigen lassen - am besten schriftlich. Ich weiß ja nicht, wie der so drauf ist, aber je nachdem wie dein Ausbildungsvertrag aussieht, wäre ein Nebenjob ohne vorherige Genehmigung ein Kündigungsgrund...
Aber wenn dein Arbeitgeber nichts dagegen hat, nix wie ran an den Nebenjob! *g*
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 18.03.2008 17:17
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wenn es ein minijob (400 euro) ist und der entsprechende arbeitgeber die lohnnebenkosten abführt ist das kein problem. dafür zahlt man keine steuern auch wenn du später mit deinem gehalt über den steuerfreibetragt kommst. der minijob bleibt steuerfrei.
 
Alexrobozombie
Gesperrt

Dabei seit: 25.02.2008
Ort: FH DO | RE
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 17:50
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wie gesagt, wenns 400,- sind ist das alles kein Problem.

Aber ein goßes Lob an dich dass dir die Lerninhalte wichtiger sind als das Geld!
Jedoch würd ich darauf pochen dass er dir was achzahlt sobald der laden besser läuft
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Whatcanbeseen
Threadersteller

Dabei seit: 18.03.2008
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Verfasst Di 18.03.2008 17:51
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Okay, vielen Dank an alle *Thumbs up!* dann geht das ja ohne Probleme
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nicer

Dabei seit: 22.05.2007
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.03.2008 21:17
Titel

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bei dem anderen job vereinbarst du das gleiche *ha ha*
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