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synni
Threadersteller
Dabei seit: 31.07.2003
Ort: koeln
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.09.2004 16:25
Titel Nebenjob/Nebengewerbe während Ausbildung |
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hallo zusammen,
ich habe meine ausbildung zum mediengestalter begonnen - ich denk ist bei vielen nicht anders, das geld könnte mehr sein - und schon zu meiner/n frage(n).
ich habe den ganz normalen vetrag von der ihk, dort konnte ich nichts wg. nebentätigkeiten finden, bzw. ob es erlaub/verboten ist.
ich hätte die möglichkeit einmal nebenbei(wochenende) auf nebenjob basis diverse edv-tätigkeiten zu erledigen.
oder aber auch die möglichkeit (kleines dörfchen - viele firmen ohne internetseiten ) webseiten und kleine printgeschichten zu erledigen. da ich nicht ins illegale rutschen will, würde ich ein nebengewerbe anmelden.
darf ich das jetzt? muß ich meinem betrieb davon in kenntnis setzen?!?
°martin
ot: leider ergab die suche nichts eindeutiges. wenn es das falsche forum ist -einfach verschieben
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Schranzmaus
Dabei seit: 10.12.2003
Ort: Lilalauneland
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.09.2004 16:30
Titel
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ich denke du musst das mit deinem Chef abklären und wenn der das ok gibt steht deiner
Nebentätigkeit nix im Weg... außer vielleicht das Finanzamt das seinen Teil am Kuchen haben will
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
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KleinesBiest
Dabei seit: 08.05.2003
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.09.2004 17:12
Titel
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Also mir wurde anfang meiner Ausbildung von einem meiner Berufschullehrer erzählt, dass man generell neben einer Ausbildung keinen Nebenjob haben darf!!
Nebenabmachungen kannt du mit dem Chef bereden und solltest sie dir gegebenenfalls schriftlich geben!
Ich meine, ich weiß nicht wie dein Chef drauf ist, meiner ist super cool, hat es mir auch erlaubt, solange ich mir in der Woche nicht die Nächte um die Ohren schlage
Ein verbotener Nebenjob kann aber ein Kündigungsgrund sein!!
Hast du nichts schriftliches und dein Chef ist ein A...
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Ashton
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.09.2004 17:13
Titel
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Das Finanzamt wird dich in der Luft zerfetzen! Wenn du mit deinen Minipiepen ein Gewerbe anmeldest.
Lass dir die Sachen die du bezahlst kriegst als und nicht als Gewerbe betreibst als Schenkung auszahlen. Dann geht steuerlich nix flöten. Oder eben als gelengentliche Spende, überweisen.
Dann kann das Finanzamt nur noch doof kucken.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 22.09.2004 17:34
Titel
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Schon tausendmal dagewesen. Thread geschlossen.
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