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Thema: Nebengewerbe UND Ausbildung vom 08.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Nebengewerbe UND Ausbildung
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:37
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Angie87 hat geschrieben:
wir wissen welche dienstleistung wir unseren kunden bieten wollen. trotzdem besteht die frage welches gewerbe.... alle 3 sind in der ausbildung


wie jetzt "welches gewerbe"? das schnall ich jetzt nicht? meinst du welche gesellschaftsform oder was? ansonsten gibts ja bei einzelunternehmen nur die unterscheidung zwischen kleingewerbe und normalem gewerbe... oder auf was willst du hinaus?
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ZeroFlash

Dabei seit: 11.02.2005
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Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 08.07.2005 10:40
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also bei nebentätigkeiten ist es so, dass du alles deinem chef melden und beantragen musst und er es dir natürlich auch genehmigen muss.

wie das speziell für ein nebengewerbe ist kann ich dir nicht sagen...
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Angie87
Threadersteller

Dabei seit: 15.06.2005
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 08.07.2005 10:43
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wir wollen erstmal anfangen mit website- und flyererstellung bzw websiteprogrammierung.
es geht mehr darum ob wir jetzt ne GbR gründen oder was anderes
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Fr 08.07.2005 10:54
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Angie87 hat geschrieben:
wir wollen erstmal anfangen mit website- und flyererstellung bzw websiteprogrammierung.
es geht mehr darum ob wir jetzt ne GbR gründen oder was anderes


naja was anderes ist in den meisten fällen ja immer mit kapitaleinsatz verbunden (für ne gmbh braucht man z.b. 25.000 euro stammeinlage). für euch kommen im grunde eigentlich nur gbr, gmbh, ohg (was aber glaube ich einen kaufmann als gesellschafter voraussetzt) oder eine der möglichkeiten im ausland (ltd. inc. usw. - wobei das mit vorsicht zu genießen ist).

ich gehe mal davon aus, das ihr keine 25.000 euro übrig habt für die stammeinlage und einen ausgebildeten kaufmann auch nicht euer eigen nennt... also bleibt unterm strich nur die gbr...

am besten ihr geht mal in ein existenzgründerbüro (in münchen sollte es sowas ja geben) oder zum arbeitsamt und lasst euch mal ausführlich beraten...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 08.07.2005 10:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Siska

Dabei seit: 26.06.2005
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Verfasst Fr 08.07.2005 18:40
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Zu dritt ist heutzutage eigentlich nur eine Kapitalgesellschaft zu empfehlen.
Die setzt zwar etwas Kapital voraus, aber die 25000 Euro könnt ihr dritteln, dann sind das nur noch
Knapp 8333 Euro.

Als sinnvolle Personengesellschaft würde für euch sowieso nur die OHG oder die KG in Frage kommen, wobei
letzteres schwieriger zu gründen ist, weil man hier unterschiedliche Kompetenzen einräumen muss.

Ich und ihr wohl auch, geht davon aus, dass der Laden laufen wird und ihr geht sicher auch davon aus,
dass der Laden ein paar Jahre existiert und hofft natürlich auch auf gut gehende Geschäfte. Das zumindest
sollte man natürlich immer tun, sonst ist das ganze sinnlos. Gerade deswegen empfehle ich auch die Kapitalgesellschaft, weil eine spätere Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft enorm teuer und aufwändig wird.

Natürlich hat die Personengesellschaft Vorteile, etwa bei der Kreditwürdigkeit, weil der Kreditgeber weiss, dass die Leute selbst haften und genau da liegt das Problem - der Kreditgeber, die Bank also kann sich bei der Personengesellschaftsform OHG aussuchen, welcher Gesellschafter haftet und das wird dann meist in böses Blut ausahten, da natürlich keiner haften will. Somit ist eine Absicherung dagegen mit der GmbH besser.

Auch die Zunahme von weiteren Gesellschaftern ist bei der GmbH besser zu regeln und einfacher als bei der KG.

Die GbR ist nichts halbes und nichts ganzes, auch hier gilt die volle unbeschränkte und private Haftung.


Eine Personengesellschaft würde ich im Falle einer OHG nur bei Familienbetrieben empfehlen oder eine e.Kfm. bei einem kleinen Schuhgeschäft oder so etwas. Du musst immer überlegen, dass du dein Privates Kapital in der Firma führst und dass du jederzeit für Fehlentscheidungen deiner 2 Partner voll privat haften musst.

Überlegs dir gut, eine GmbH ist eine sichere Sache - ausserdem ... die 25000 kannst du selbstverständlich gleich verwenden, nur musst du sie hinterlegt haben, danach kannst du sie investieren.
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