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Thema: Neben der Ausbildung arbeiten? HILFE! vom 17.12.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Neben der Ausbildung arbeiten? HILFE!
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augenblick-media

Dabei seit: 19.04.2007
Ort: Saarbrücken
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.12.2011 02:52
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vavaviolencexxx hat geschrieben:
oh man danke für eure ganzen antworten q.q

hat mir echt weiter geholfen, ich werde da einfach mal montag anrufen und fragen.

habt schon recht, fragen kostet ja nichts ^^

lieben gruß Lächel


du kannst das ganze ja in hypothetischer frageform hinter dich bringen *zwinker*
dann ist es vielleicht einfacher *zwinker*
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Errox

Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Braunschweig
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.12.2011 10:32
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someonesdaughter hat geschrieben:
[...] Und dieses "einfache Arbeiten auf Rechnung" ist sowieso eine Legende, weil auf eine ordentliche und für den Auftraggeber als Betriebsausgabe abzugsfähige Rechnung die Steuernummer muss - und die bekommt man eben erst, wenn man ein Gewerbe angemeldet oder sich direkt beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet hat.


Ich bin verwirrt. Seit 2007.
akademie.de hat geschrieben:
Freiberufler und Einzelunternehmer können im Inland auch die persönliche Steuernummer verwenden, was aus Datenschutzgründen aber nicht zu empfehlen ist.

Ansonsten ist die Betriebliche Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-ID anzugeben. Letztere habe ich als Freiberuflicher doch aber sowieso, richtig?

Es ist doch beinahe lächerlich ein Gewerbe anzumelden, für eine oder zwei Leistungen, die selbst zusammengenommen nicht mal unbedingt die 1000 Euro überstreigen. Zumal als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von unter 17.500 Euro überhaupt garkeine Steuern abgeführt werden und daher in Rechnungen auch keine MwSt. ausgestellt wird.
Papierkram für Taschengeld.

Als Student oder Auszubildender ist es also nicht möglich, nebenher und als Nicht-Kleinunternehmer, sich legal etwas Geld zu verdienen?

Der Änderungen infolge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011, wie z. B. die ab dem 01.01.2012 entfallende Einkünfte- und Bezügegrenze von 8.004 Euro jährlich, sei dank, entfällt der Kindergeldanpruch mit Anmeldung eines Gewerbes als Kleinunternehmer nicht. Für alle bis 25 unter bestimmten Bedingungen.
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instinkt

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.12.2011 10:47
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Errox hat geschrieben:
...

Als Student oder Auszubildender ist es also nicht möglich, nebenher und als Nicht-Kleinunternehmer, sich legal etwas Geld zu verdienen?

...


Zitat Steuerberaterin:
"Ein, zwei Aufträge pro Jahr? Schreib einfache eine Rechnung. Geb den Gewinn dann in der Steuererklärung an und fertig."

Falls man keine Steuererklärung macht, jedoch unter dem Freibetrag liegt, sollte das auf das gleiche rauskommen.
Im Falle einer Betriebsprüfung bei einem Unternehmen, welche eine Rechnung von Dir hat, wird das Finanzamt vllt.
auf Dich zukommen und dann merken, dass Du eh keine Steuern hinterzogen hast.

.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 19.12.2011 11:14
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Errox hat geschrieben:


Ich bin verwirrt. Seit 2007.


Sieht wirklich so aus, als wärest du erheblich verwirrt:

Zitat:
Ansonsten ist die Betriebliche Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-ID anzugeben. Letztere habe ich als Freiberuflicher doch aber sowieso, richtig?


Falsch. Wie solltest du "sowieso" an eine Betriebliche Steuernummer oder eine USt-Id kommen? Fällt die vom Himmel?

Eine USt.-ID braucht man für den innergemeinschaftlichen Handel, zugeteilt wird die nur auf Antrag und beantragt wird sie auch nicht beim Finanzamt, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern.

Mit dem Thema Freiberuf oder Gewerbe hat das überhaupt nichts zu tun.

Und Freiberufler ist man auch erst dann, wenn man sich als solches beim Finanzamt angemeldet hat und das Finanzamt das akzeptiert. So bekommt man dann auch seine ganz normale Steuernummer.

Zitat:
Es ist doch beinahe lächerlich ein Gewerbe anzumelden, für eine oder zwei Leistungen, die selbst zusammengenommen nicht mal unbedingt die 1000 Euro überstreigen.


Wenn gewerbliches Handeln vorliegt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Andernfalls handelt es sich um das Ausüben eines Gewerbes ohne Gewerbeerlaubnis und das kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Zitat:
Zumal als Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von unter 17.500 Euro überhaupt garkeine Steuern abgeführt werden


Au-weia.

Du wirfst mit Begriffen um dich, die du nicht verstanden hast. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer.

Mit der Einkommensteuer hat das überhaupt nichts zu tun. Die wird bereits jenseits des steuerlichen Grundfreibetrags von 8004,- Euro fällig.

Zitat:
Als Student oder Auszubildender ist es also nicht möglich, nebenher und als Nicht-Kleinunternehmer, sich legal etwas Geld zu verdienen?


Doch. Wie kommst du denn jetzt auf diese unsinnige Frage?

Der legale Weg das als Selbstständiger zu tun, ist doch hier zigmal in Threads aufgezeigt worden, steht auch in der FAQ:

1. Entweder Gewerbe anmelden oder als Freiberufler anmelden (über die Anerkennung als Freiberufler entscheidet das Finanzamt)
2. Steuernummer zugeteilt bekommen
3. Arbeiten und ordentliche Rechnungen mit Steuernummer schreiben
4. Steuererklärung machen, Gesamteinkommen versteuern (sofern es über dem Grundfreibetrag liegt)

Wo ist denn das Problem?

Zitat:
Der Änderungen infolge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011, wie z. B. die ab dem 01.01.2012 entfallende Einkünfte- und Bezügegrenze von 8.004 Euro jährlich, sei dank, entfällt der Kindergeldanpruch mit Anmeldung eines Gewerbes als Kleinunternehmer nicht. Für alle bis 25 unter bestimmten Bedingungen.


Hatte jemand was anderes behauptet? Und was hat das Thema Kindergeld mit dem Rest deiner Ausführungen zu tun?


Zuletzt bearbeitet von am Mo 19.12.2011 11:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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