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Thema: Nach der Ausbildung - Welches Datum gilt? vom 22.06.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Nach der Ausbildung - Welches Datum gilt?
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pilot-susan
Threadersteller

Dabei seit: 18.04.2005
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Verfasst Mi 22.06.2005 22:21
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Nach der Ausbildung - Welches Datum gilt?

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Hallo, ich habe jetzt mal ein ganz praktisches Problem. In Berlin bekommen wir die Prüfungsergebnisse erst am 19. August! Auf meinem Ausbildungsvertrag steht als Ende der Ausbildung aber der 31.07. ... ich habe mir jetzt schon ein Praktikum ab Anfang August an Land gezogen ... kann ich da überhaupt schon anfangen? Bin ich da noch Azubi?

Ich bin verwirrt!

Susan.
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venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.06.2005 23:29
Titel

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vorschläge:

- mit dem chef reden, ob er sich auf einen deal einlässt
--> es soll manchen chef geben, der dich trotzdem schon
früher gehen lässt
- die ihk anrufen --> denn die können dir definitiv darüber
auskunft geben, wie es rechtlich aussieht

letztendlich erinnere ich mich an den satz "mit kenntnis über
das bestehn der prüfung ist´s vorbei" bzw: meine lehrerin
hat mir gesagt, mit dem wisch mit den vorläufigen ergebnissen
kann man sich auch schon aus dem staub machen

Grins
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Jersey

Dabei seit: 21.06.2005
Ort: -
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Verfasst Do 23.06.2005 11:09
Titel

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also ich weiss, dass man mit bestandener abschlussprüfung kein azubi mehr ist, erst wenn man den zettel mit der "bestätigung", dass man bestanden hat, beim ag vorlegt, dann ist man kein azubi mehr. vorher ist man noch auszubildender.
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
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Verfasst Do 23.06.2005 11:53
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Es gilt das Datum der bestandenen Prüfung, also das, was auf deinem Gesellenbrief steht.
Ab da bist Du ausgebildeter MG oder was auch immer.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Verfasst Do 23.06.2005 11:58
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M_a_x hat geschrieben:
Es gilt das Datum der bestandenen Prüfung, also das, was auf deinem Gesellenbrief steht.
Ab da bist Du ausgebildeter MG oder was auch immer.


Dumfug - hatten wir hier auch schon oefter.

Noch mal und fuer alle zum Mitschreiben.

Entlassen (wenn man nicht uebernommern wird) ist man, mit der Bekanntgabe ob man die Pruefung bestanden hat oder nicht.

Entweder kriegt man vorher einen Wisch von der zustaendigen IHK wo nur ein Kreuz gemacht worden ist

( )bestanden oder ( )nicht bestanden.

Oder man kriegt einen richtigen Brief der IHK in dem es drin steht.

Es ist dann nicht mehr noetig auf ein Gesellenbrief oder Schulzeugnis zu warten - denn ab dem Tag ist man kein Azubi mehr.

///warte doch mal ab -vielleicht bekommst Du die vorlaeufige Bestaetigung schon vor August
///und wenn nicht -> Venus Vorschlag mal befolgen


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 23.06.2005 12:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
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Verfasst Do 23.06.2005 12:42
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Mischpult hat geschrieben:
M_a_x hat geschrieben:
Es gilt das Datum der bestandenen Prüfung, also das, was auf deinem Gesellenbrief steht.
Ab da bist Du ausgebildeter MG oder was auch immer.


Dumfug - hatten wir hier auch schon oefter.


1. Ob von Dir immer nur "schlaufug" kommt, lass ich mal dahingestellt.
2. Habe dazu nichts anderes behauptet und lediglich gesagt, dass man ausgebildet ist, ab dem Datum, dass auf dem Gesellenbrief steht.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2005 12:45
Titel

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M_a_x hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
M_a_x hat geschrieben:
Es gilt das Datum der bestandenen Prüfung, also das, was auf deinem Gesellenbrief steht.
Ab da bist Du ausgebildeter MG oder was auch immer.


Dumfug - hatten wir hier auch schon oefter.


1. Ob von Dir immer nur "schlaufug" kommt, lass ich mal dahingestellt.
2. Habe dazu nichts anderes behauptet und lediglich gesagt, dass man ausgebildet ist, ab dem Datum, dass auf dem Gesellenbrief steht.


2. Was meinste ...warum man so einen "Ankreuz Wisch" oder "Vorabbrief" bekommt ?
Na ?




Genau weil der Gesellenbrief spaeter kommt ...
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.06.2005 12:51
Titel

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Mischpult hat geschrieben:
M_a_x hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
M_a_x hat geschrieben:
Es gilt das Datum der bestandenen Prüfung, also das, was auf deinem Gesellenbrief steht.
Ab da bist Du ausgebildeter MG oder was auch immer.


Dumfug - hatten wir hier auch schon oefter.


1. Ob von Dir immer nur "schlaufug" kommt, lass ich mal dahingestellt.
2. Habe dazu nichts anderes behauptet und lediglich gesagt, dass man ausgebildet ist, ab dem Datum, dass auf dem Gesellenbrief steht.


2. Was meinste ...warum man so einen "Ankreuz Wisch" oder "Vorabbrief" bekommt ?
Na ?




Genau weil der Gesellenbrief spaeter kommt ...


Zum einen: nach 2. würde 3. folgen
Zum Anderen: Ich habe nichts zum Ankreuzwisch und Vorabbrief gesagt.
Ausserdem: Richtig lesen kann blödsinnige Diskussionen vermeiden
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