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Thema: Nach der AP noch in die Schule? vom 10.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Nach der AP noch in die Schule?
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hoodlum
Threadersteller

Dabei seit: 15.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 10.12.2006 19:15
Titel

Nach der AP noch in die Schule?

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Hallo zusammen!

letzte woche war ja bekanntlich für alle winterprüflinge die theoretische AP teil 2, woraufhin nun nur noch die praktische AP folgt. Wir haben hier Blockunterricht und wie es der zufall so will, vergangene Woche und kommende Woche auch.

Nun habe ich eine Frage bez. der Schulpflicht: Ein Lehrer meinte, wir dürften nach der abgeschlossenen Prüfung nicht mehr am Unterricht teilnehmen - also eine Woche die ich nicht in die Schule darf bzw in den Betrieb muss. Wie war das bei euch nach eurer AP? Ist es gängige Praxis die Verkürzer nach der AP vom Unterricht auszuschließen?

Weiter finde ich den Aspekt interessant, daß ich den ersten Teil der AP, also Deutsch, GK und WIK krankheitshalber verpasst habe, WIK habe ich für das Kammerzeugnis nachgeschrieben, für das Schulzeugnis muss ich zur Sommerprüfung nochmal in D und GK antreten. - Liese sich damit der fortgesetzte Schulbesuch argumentieren?

Abschließende Klarheit kann mir wohl nur die IHK geben, mich würden vorab aber auch ein paar Stimmen von Leuten, denen es ähnlich geht oder ging, interessieren.
Besten Dank!
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 10.12.2006 19:37
Titel

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also bei uns sind die verkürzer noch bis zum halbjahres-ende (ende januar, glaub ich ist das) zur schule gekommen
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 10.12.2006 20:49
Titel

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Bei uns werden noch Tests geschrieben... und auch sonst: bis zur Ausgabe der Zeugnisse bleibt Schulpflicht.
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sista-v

Dabei seit: 04.08.2003
Ort: Wuppertal
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 10.12.2006 22:29
Titel

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solange ihr noch keine schriftlichen ergebnisse habt (ob bestanden oder nicht), seid ihr noch weiterhin normal in der ausbildung, sprich in der schule und auf arbeit zu erscheinen ist pflicht wie vorher auch.

Zuletzt bearbeitet von sista-v am So 10.12.2006 22:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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