Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst So 12.02.2006 23:32
Titel
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Druckidruck hat geschrieben: |
wo ist das problem?
ist etwas unseriöses (geht auch drastischer) benennen "anschwärzen"
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Das Problem ist, ob es sich bloß um eine "schlechte" Dienstleistung oder um Betrug handelt.
Wenn jemand eine schlechte Dienstleistung anbietet, dann kann man das ruhig veröffentlichen, da es sich dann um einen subjektiven Eindruck handelt (schlechte Ausführung, unpünktlich, unkreativ etc.).
Wenn aber von Betrug die Rede ist, dann handelt es sich um etwas strafbares. Bei einem Betrug will dieser Bildungsträger das Arbeitsamt vorsätzlich betrügen. Und das ist eine strafbare Handlung.
Wenn der Threadersteller hierfür Beweise hat, dann soll er die nicht in dieses Forum reinschreiben, sondern er soll gleich einen Brief an die Staatsanwaltschaft oder die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg schreiben, um diese Mißstände zu beheben.
Hat er aber keine Beweise für Betrugsvorwürfe, dann nennt man so etwas Anschwärzen oder juristisch: Verleumdung.
Gruß, Rick
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 13.02.2006 00:00
Titel
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Auf mein Bitten hin wurde der Vorwurf des Betruges entfernt, eben aus dem Grund, dass es sich um eine Straftat handelt. Bitte haltet euch also damit zurück, in diese Kerbe weiter reinzuschlagen.
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