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Thema: Mediengestalter - 2 Jahre, wie funktioniert es? vom 28.03.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Mediengestalter - 2 Jahre, wie funktioniert es?
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kibarinha
Threadersteller

Dabei seit: 28.03.2011
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Verfasst Mo 28.03.2011 22:42
Titel

Mediengestalter - 2 Jahre, wie funktioniert es?

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Hey

Bin mir eigentlich sicher, dass es die richtigen Antworten hier gibt, bin aber leider anscheinend zu dumm sie zu finden *balla balla*

Folgendes:

Im Mai/Juni 2011 schließe ich meinen GTA + FHR ab. Schnitt: voraussichtlich 1,8

Habe danach ab August 2011 eine Ausbildung zum Mediendesigner Digital und Print Fachrichtung Konzeption und Visualisierung in einer tollen Werbeagentur sicher, habe Freitag den Vertrag unterschrieben * huduwudu! *

Die sagten mir, dass ich auf 2 1/2 Jahre verkürzen könnte, wenn ich einen guten Durchschnitt habe (Werde ich denke ich schaffen, fande ich sehr gut..).

Doch nun zwitscherte mir ein Vögelchen welches sich allerdings nicht sicher war, dass man so oder so wegen des GTA's und der FHR auf 2 Jahre verkürzen könnte?! * Keine Ahnung... *
Und dass ich dann sogar noch das halbe Jahr verkürzen könnte, und somit auf eine Ausbildungszeit von 1 1/2 Jahren kommen würde.

Dazu kommen mir nun einige Fragen:
1. Ist die Verkürzung auf zwei Jahre aufgrund des GTA's und der FHR überhaupt möglich?
1.2 Unter welchen Voraussetzungen kann dies geschehen?
1.3 Wo beantragt man sowas? (Denke mal Arbeitgeber bescheid geben, da ohne Zustimmung eh nix läuft?!)
2. Kann man dann sogar noch auf 1 1/2 Jahre verkürzen?
2.1 Unter welchen Voraussetzungen kann dies geschehen?
2.3 Wo beantragt man sowas? (Denke mal Arbeitgeber bescheid geben, da ohne Zustimmung eh nix läuft?!)
3. Wer von euch hats so gemacht?
3.1 Würdet ihr es nochmal tun?
3.2 Ist es realistisch es zu schaffen, wenn man FHR + GTA in der Tasche hat, und eigtl sehr fit ist?

Vielen vielen vielen lieben Dank für die Antworten, die ich hoffentlich bekommen werde Glaskugel
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elchivato

Dabei seit: 03.05.2004
Ort: Mal hier, mal da.
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.03.2011 00:14
Titel

Ausbildung verkürzen

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Hallo,

im Grunde liegt die Entscheidung, ob eine Ausbildung verkürzt, sprich die Abschlussprüfung vorgezogen werden kann, bei der IHK und Berufsschule (BBS). Deine Agentur darf diesen Wunsch äußern, aber wenn du, was ich zwar nicht glaube, in der Berufsschule die totale Niete dann bist, würde daraus nix werden.

Voraussetzung für eine verkürzte Ausbildung sind gute Leistungen in der BBS und besondere Vorbildungen, z.B. eine ähnliche abgeschlossene Ausbildung, ein Abitur oder der GTA.

Dann kann die Ausbildung um ein Jahr verkürzt werden. Das liegt natürlich im Interesse der Agentur, weil du als Azubi immer wegen der Schule ausfällst.

Wie genau die Verkürzung gehandhabt wird, hängt von der BBS ab. Manche schulen dich gleich in das zweite Lehrjahr ein, andere erst einmal in das erste Lehrjahr und du wechselst dann nach dem ersten Halbjahr ins zweite.

Ich hatte letzteren Fall, bin damit ganz gut gefahren, wäre aber auch mit der ersten Variante zufrieden gewesen. Meine Voraussetzung war ein Abi und ein einjähriges (bezahltes * huduwudu! * ) Praktikum in einer Agentur.

In meiner BBS wurde die verkürzte Ausbildung von einigen Lehrern nicht gern gesehen außer bei Umschülern. In Folge dessen bekam ich in diesen Fächern, dann eine abweisende arrogante Haltung zu spühren, die aussagte, dass ich mir meine Verkürzung hart erarbeiten sollte. Nach dem ersten Jahr war dann aber auch dem letzten klar, dass ich das Zeug dazu habe. Ab da lief es besser.

Du selbst stehst da eh zwischen den Stühlen, weil deine Agentur es so will und die BBS oft erst überzeugt werden will. Ging mir dadurch irgendetwas verloren? Nein, da ich das ausfallende Schuljahr vom Stoff eh für die Prüfung lernen musste. Es ist im Gegenteil sogar ein höherer Lernaufwand.

Den Antrag auf eine verkürzte Ausbildung stellt, so weit ich noch weiß, dein Ausbildungsbetrieb bei der IHK noch vor Beginn deiner Ausbildung. Dabei kann entschieden werden, ob du auf 2 1/2 oder 2 Jahre verkürzen kannst.

Eine Verkürzung auf 1 1/2 Jahre ist mir nicht bekannt und halte ich auch nicht für sinnvoll. In deiner Zeit als Azubi hast du in der Agentur so etwas wie Welpenschutz Lächel Sprich, wenn etwas in die Grütze geht, dann steht in erster Linie dein Ausbilder dafür gerade. Da Theorie und Praxis oft weit auseinader liegen können 2 Jahre praktische Ausbildung im Betrieb nur sinnvoll sein. Es wäre eine eigenartige Agentur, wenn sie so wenig Zeit in die Ausbildung investiert.


BG
elchivato
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Windhauch

Dabei seit: 01.08.2008
Ort: Saarland
Alter: 33
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.03.2011 08:39
Titel

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Ich habe noch nicht erlebt, dass die Berufsschule sich gegen eine Verkürzung gestellt hat. Die hat das auch nicht zu entscheiden, das tut die IHK. Und wenn du Abi / Fachabi Gestaltung oder GTA hast und dein Notendurchschnitt nicht unter aller Sau ist, stimmen die auch zu. Es lässt sich maximal 1 Jahr verkürzen aber wenn du es genau nimmst, ist das dann auch nur noch 1 1/2 Jahre (ca.), weil die Lehre meistens im August beginnt und Anfang Mai AP ist, danach gehst du eh nicht mehr zur Schule.

Rufe einfach mal bei deiner IHK an.

Ich war auf einer FOS Design und habe um 1 Jahr verkürzt. Ich bin dann zum Halbjahr des zweiten Schuljahres in die Oberstufe gewechselt und habe mit denen die Prüfungsvorbereitung gemacht. Ich habe nicht sonderlich viel für AP gelernt, es geht auch so, wenn du den Unterricht nicht verschlafen hast *zwinker*
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cna

Dabei seit: 19.06.2006
Ort: Franken
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.03.2011 09:32
Titel

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Ich habs gemacht. Und vom Stoff war es überhaupt kein Problem, hatte trotzdem nen 1er Schnitt.
Bei mir war es so, dass ich ein halbes Jahr in die 10. Klasse war, ein halbes Jahr in die 11. und ein ganzes Jahr in die 12. Klasse. Ich fands super, weil ich dadurch sehr oft Blockschulunterricht hatte und die Zeit dadurch sau schnell vorbei ging.

Bei der Genehmigung war es überhaupt kein Problem, nur die Berufsschullehrer haben es nicht gern gesehen, aber ist ja klar, weil ja jedes Wort von einem Lehrer Gold gleich zu setzen ist =)
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 30.03.2011 16:35
Titel

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Es gibt zwei Varianten bei der Verkürzung:
a) Von Anfang an ist klar dass du verkürzt, dann sollte es bereits im Vertrag so stehen. Ob du dann direkt ins 2. Schuljahr kommst, ist an den Schulen unterschiedlich.

b) Im Ausbildungsvertrag ist die Dauer mit 3 Jahren angegeben du kannst dann (z.B.) nach der Zwischenprüfung bei der Handelskammer einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Dabei musst du diesen Wunsch begründen, in der Regel wollen sie ein Schreiben von der Schule und vom Betrieb sind, dass diese deine Leistungen für ausreichend halten. Dann wirst du normalerweise einfach das letzte (halbe) Schuljahr abhängen.

Wichtiger Unterschied: Bei a) muss sich der Betrieb darum kümmern, bei b) muss der Antrag von dir als Azubi gestellt werden.
So oder so kannst du niemanden zwingen, dich verkürzen zu lassen. Wenn der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du das knicken.

Ich halte es für eine gute Lösung (und so machen wir es bei uns), zunächst von 3 Jahren auszugehen und die Entscheidung nach der ZP zu treffen. Dann können alle Beteiligten ausreichend gut einschätzen ob das was wird oder nicht. Dieser Antrag auf vorzeitige Prüfung läuft dann meist recht fix und unkompliziert durch. Am Ausbildungsvertrag muss dann auch nichts mehr geändert werden.
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