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Thema: Kündigungsgrund Kranktage vom 18.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Kündigungsgrund Kranktage
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Chris1987
Threadersteller

Dabei seit: 18.11.2008
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Verfasst Di 18.11.2008 10:18
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ich mach mir nur so sorgen weil ich normal nie krank war davor und das einfach imoment nicht so in den griff bekomme.
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Elli 16

Dabei seit: 08.11.2005
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Verfasst Di 18.11.2008 10:21
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während der ausbildung darf er dich deshalb nicht kündigen... vorausgesetzt du bist nicht mehr in der probezeit die max. 6 monaten betragen kann...
er kann dich nur außerordentlich wegen eines wichtigen grundes kündigen...
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MichelB

Dabei seit: 20.08.2006
Ort: Essen
Alter: 37
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Verfasst Di 18.11.2008 10:42
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Elli 16 hat geschrieben:
vorausgesetzt du bist nicht mehr in der probezeit die max. 6 monaten betragen kann...

Vier!
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Elli 16

Dabei seit: 08.11.2005
Ort: -
Alter: 41
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Verfasst Di 18.11.2008 10:45
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stimmt Ooops
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Di 18.11.2008 11:28
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wenn du für alle krankentage ein attest nachweisen kannst, gibt es keinen grund zur beunruhigung. dann kannst du nicht gekündigt werden.
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
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Verfasst Di 18.11.2008 11:37
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kleiner tipp: sprich ihn mal bei gelegenheit drauf an.
ich hatte im zweiten jahr meiner ausbildung auch ne phase, in der ich dank einer verschleppten erkältung 3 rückfälle bekam und jedes mal zwischen einer bis drei wochen flach lag.

ich hab meinen chef nach dem zweiten rückfall dann drauf angesprochen, dass mir das sehr unangenehm is und ich hoffe, dass er nicht denkt, dass ich mich absicht krank feier. die reaktion darauf war recht positiv *zwinker*
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Chris1987
Threadersteller

Dabei seit: 18.11.2008
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Verfasst Di 18.11.2008 11:44
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hab ich grade soll halt schaun das ich das in den griff bekomme weils schon net von vorteil ist wegen übernahme
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.11.2008 19:31
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Re: Kündigungsgrund Kranktage

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Mac hat geschrieben:
stsy2k hat geschrieben:
Chris1987 hat geschrieben:
Und wollte mal wissen ob das ein Kündigungsgrund sein kann oder nicht.

Ja, kann es. Und ja, es ist rechtmäßig.


In der Ausbildung ?? Mit Attest und Krankmeldung? Das wage ich vorsichtig zu bezweifeln.

Ohoh... Das habe ich wohl überlesen.
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