Dabei seit: 08.11.2005 Ort: - Alter: 41 Geschlecht: -
Verfasst Di 18.11.2008 10:21 Titel
während der ausbildung darf er dich deshalb nicht kündigen... vorausgesetzt du bist nicht mehr in der probezeit die max. 6 monaten betragen kann...
er kann dich nur außerordentlich wegen eines wichtigen grundes kündigen...
Dabei seit: 27.01.2005 Ort: Saarland Alter: 45 Geschlecht:
Verfasst Di 18.11.2008 11:37 Titel
kleiner tipp: sprich ihn mal bei gelegenheit drauf an.
ich hatte im zweiten jahr meiner ausbildung auch ne phase, in der ich dank einer verschleppten erkältung 3 rückfälle bekam und jedes mal zwischen einer bis drei wochen flach lag.
ich hab meinen chef nach dem zweiten rückfall dann drauf angesprochen, dass mir das sehr unangenehm is und ich hoffe, dass er nicht denkt, dass ich mich absicht krank feier. die reaktion darauf war recht positiv
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