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Thema: Kündigung und Urlaub - dringend vom 10.05.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Kündigung und Urlaub - dringend
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susi1600
Threadersteller

Dabei seit: 16.11.2005
Ort: München
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 10.05.2006 11:08
Titel

Kündigung und Urlaub - dringend

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Da ich nun nicht mehr in der Probezeit bin, die Ausbildung aber kündigen möchte, zwecks Berufsaufgabe und nicht mehr aushalten im Betrieb, muss ich eine "ordentliche Kündigung" mit 4 Wochen Kündigungsfrist schreiben.
Errechnet man den Urlaub bis zum Kündigungsschreiben, also 11. Mai oder bis zum ende der 4 Wochen Kündigungsfrist, entsprechend dem 8.Juni?

Wenn ich bis 11.Mai rechne, habe ich noch meinen Kompletten Urlaub von diesem Jahr, also 11 Tage + 1 Überstundentag.

Durch 2 Tage Berufsschule in der Woche, die ich mir ja nicht freinehmen kann, würde ich mit dem Urlaub, der mir zusteht, diese 4 Wochen im Betrieb "überbrücken" können und müsste somit nicht mehr rein, sobald ich gekündigt habe.
Könnte es sich mein Ausbilder herausnehmen, dass er mich währen dieser letzten 4 Wochen nicht mehr für die Berufsschule freistellt und ich in den Betrieb kommen muss?

Bitte schnelle Antwort - vielen Dank schon im Voraus
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.05.2006 11:30
Titel

Re: Kündigung und Urlaub - dringend

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susi1600 hat geschrieben:


Könnte es sich mein Ausbilder herausnehmen, dass er mich währen dieser letzten 4 Wochen nicht mehr für die Berufsschule freistellt und ich in den Betrieb kommen muss?



Das Ausbildungsverhältnis wird bis zum Ende ordnungsgemäß abgewickelt. Das heißt: inclusive Berufsschulunterricht.

Und hierfür hat der Arbeitgeber gemäß Ausbildungsvertrag / § 15 BBiG Freistellung zu erteilen.

Gruss, Rick
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.05.2006 11:32
Titel

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Ich würde eher mal mit dem Chef sprechen. Meist wirst du bei einer Kündigung auch direkt freigestellt, da scheinbar das Vertrauensverhältnis beiderseits nicht mehr gegeben ist.
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