susi1600
Threadersteller
Dabei seit: 16.11.2005
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Verfasst Mi 10.05.2006 11:08
Titel Kündigung und Urlaub - dringend |
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Da ich nun nicht mehr in der Probezeit bin, die Ausbildung aber kündigen möchte, zwecks Berufsaufgabe und nicht mehr aushalten im Betrieb, muss ich eine "ordentliche Kündigung" mit 4 Wochen Kündigungsfrist schreiben.
Errechnet man den Urlaub bis zum Kündigungsschreiben, also 11. Mai oder bis zum ende der 4 Wochen Kündigungsfrist, entsprechend dem 8.Juni?
Wenn ich bis 11.Mai rechne, habe ich noch meinen Kompletten Urlaub von diesem Jahr, also 11 Tage + 1 Überstundentag.
Durch 2 Tage Berufsschule in der Woche, die ich mir ja nicht freinehmen kann, würde ich mit dem Urlaub, der mir zusteht, diese 4 Wochen im Betrieb "überbrücken" können und müsste somit nicht mehr rein, sobald ich gekündigt habe.
Könnte es sich mein Ausbilder herausnehmen, dass er mich währen dieser letzten 4 Wochen nicht mehr für die Berufsschule freistellt und ich in den Betrieb kommen muss?
Bitte schnelle Antwort - vielen Dank schon im Voraus
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