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Thema: Kündigung bei Schwangerschaft vom 15.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Kündigung bei Schwangerschaft
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.11.2006 12:41
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und du musst noch heute ihr sagen, dass du schwanger bist.

Wenn sie dir um 11:00 kündigt und du um 11:05 sagst dass du schwwanger bist, dann hast du Pech gehabt. Kapito?
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Der kleine Muck

Dabei seit: 14.11.2006
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.11.2006 12:46
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Ne ne, soweit ich weiß ist die Kündigung dann dennoch hinfällig.

Aber richtig ist auf jeden Fall, das sie es umgehend der Chefin mitteilen muß. Schon alleine zum Schutz der werdenden Mutter vor gefährlichen Arbeiten.

//Nachtrag:
Ich habe mal nachgeforscht, ich Fuchs *Thumbs up!*

Kündigung bei Schwangerschaft unwirksam

Die Mitarbeiterin einer Firma erhielt fristgerecht die Kündigung.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist (14 Tage nach der schriftlichen Kündigung) erfuhr sie einen Tag danach, dass sie in der 7. Woche schwanger ist.

Frage:
Ist die Kündigung rechtmäßig?

Antwort:
Nach § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ist die Kündigung nicht rechtmäßig, da die Schwangerschaft bereits vor der Kündigung bestanden hat und die Frau erst nach der Widerspruchsfrist tatsächlich (und nachweisbar) von ihrer Schwangerschaft durch ihren Gynäkologen erfahren hat.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 15.11.2006 14:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Manouk

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: Herne
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.11.2006 15:21
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Wenn Du nihct genau weißt wie die Lage ist, dann lass Dich doch einfach von nem Anwalt beraten. Das erste Gespräch bei einem Anwalt ist prinzipiell Kostenlos.

Also einfach mal nem Anwalt für Arbeitsrecht ne mail schreiben oder anrufen und Dir nen Termin holen oder Dich so beraten lassen. Ich denke das ist die sicherste Alternative.

Der kann Dir auch sagen, wie du die Kündigung schreiben sollst!
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 15.11.2006 15:29
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Manouk hat geschrieben:
Wenn Du nihct genau weißt wie die Lage ist, dann lass Dich doch einfach von nem Anwalt beraten. Das erste Gespräch bei einem Anwalt ist prinzipiell Kostenlos


Nein, nicht prinzipiell. Viele Anwälte halten das so, aber jeder Anwalt darf auch für die Erstberatung abrechnen. Seit 2004 gilt für die Erstberatung maximal 190 Euro zzgl. Mehrwersteuer.

"Im Juli 2004 trat dann das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft. Für Erstberatungen wurde ein Höchstpreis von 190 Euro festgelegt. Seit Juli 2006 ist die Beratung frei verhandelbar. Die 190-Euro-Grenze gilt aber weiter."

http://www.abendblatt.de/daten/2006/08/21/600646.html

Also erst klären, ob der jeweilige Anwalt abrechnet oder nicht!

c_writer
 
Manouk

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: Herne
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.11.2006 15:33
Titel

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ok, das wusste ich nicht, sorry, aber ich denke es ist immer noch besser, als *balla balla* *balla balla* zu kündigen gerade, wenn man diesen besonderen Kündigungsschutz hat!!!!

Aber viel Anwälte machen die Erstberatung noch umsonst, also ich hab auch nen Fall den ich zum Anwalt geben muss und ich hab bei 4 Anwälten hier in HER angerufen und bei allen ist es umsonst... aber sicher ist sicher... vorher abklären....
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 15.11.2006 15:52
Titel

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Manouk hat geschrieben:
ok, das wusste ich nicht, sorry, aber ich denke es ist immer noch besser, als *balla balla* *balla balla* zu kündigen gerade, wenn man diesen besonderen Kündigungsschutz hat!!!!


Allemal.

c_writer
 
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.11.2006 15:54
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für mich klingt es als möchte die chefin sie unbedingt aus dem betrieb haben... droht ihr und hofft gleichzeitig darauf, dass sie von selbst kündigt, da sie genau weiss dass sie selbst eigentl. nichts machen kann. daher.. auf keinen fall selbst kündigen!! dir kann ja nichts passieren. du ziehst nur vorteile daraus!!!

wenn sie + mitangestellte dich durch druck, drohung und mobbing rausekeln wollen, so dass du sogar ernsthaft drüber nachdenkst zu kündigen und einiges an vorteilen zu verlieren... dannn........ dreh den spieß halt um.. und nutze deine chefin halt für die zeit deiner schwangerschaft und mutterschaft solang aus, wie du kannst Lächel
mit Ausnutzen an sich hat es ja eigentl. au nicht wiiirkl was zu tun, schliesslich ist es dein GUTES recht.
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frauke1983
Threadersteller

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: berlin
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.11.2006 08:03
Titel

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Wollte nur nocheinmal "DANKE" sagen ,für euren guten Rat Grins
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