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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.11.2006 12:41
Titel
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und du musst noch heute ihr sagen, dass du schwanger bist.
Wenn sie dir um 11:00 kündigt und du um 11:05 sagst dass du schwwanger bist, dann hast du Pech gehabt. Kapito?
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Der kleine Muck
Dabei seit: 14.11.2006
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.11.2006 12:46
Titel
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Ne ne, soweit ich weiß ist die Kündigung dann dennoch hinfällig.
Aber richtig ist auf jeden Fall, das sie es umgehend der Chefin mitteilen muß. Schon alleine zum Schutz der werdenden Mutter vor gefährlichen Arbeiten.
//Nachtrag:
Ich habe mal nachgeforscht, ich Fuchs *Thumbs up!*
Kündigung bei Schwangerschaft unwirksam
Die Mitarbeiterin einer Firma erhielt fristgerecht die Kündigung.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist (14 Tage nach der schriftlichen Kündigung) erfuhr sie einen Tag danach, dass sie in der 7. Woche schwanger ist.
Frage:
Ist die Kündigung rechtmäßig?
Antwort:
Nach § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ist die Kündigung nicht rechtmäßig, da die Schwangerschaft bereits vor der Kündigung bestanden hat und die Frau erst nach der Widerspruchsfrist tatsächlich (und nachweisbar) von ihrer Schwangerschaft durch ihren Gynäkologen erfahren hat.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 15.11.2006 14:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Manouk
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: Herne
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.11.2006 15:21
Titel
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Wenn Du nihct genau weißt wie die Lage ist, dann lass Dich doch einfach von nem Anwalt beraten. Das erste Gespräch bei einem Anwalt ist prinzipiell Kostenlos.
Also einfach mal nem Anwalt für Arbeitsrecht ne mail schreiben oder anrufen und Dir nen Termin holen oder Dich so beraten lassen. Ich denke das ist die sicherste Alternative.
Der kann Dir auch sagen, wie du die Kündigung schreiben sollst!
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 15.11.2006 15:29
Titel
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Manouk hat geschrieben: | Wenn Du nihct genau weißt wie die Lage ist, dann lass Dich doch einfach von nem Anwalt beraten. Das erste Gespräch bei einem Anwalt ist prinzipiell Kostenlos |
Nein, nicht prinzipiell. Viele Anwälte halten das so, aber jeder Anwalt darf auch für die Erstberatung abrechnen. Seit 2004 gilt für die Erstberatung maximal 190 Euro zzgl. Mehrwersteuer.
"Im Juli 2004 trat dann das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft. Für Erstberatungen wurde ein Höchstpreis von 190 Euro festgelegt. Seit Juli 2006 ist die Beratung frei verhandelbar. Die 190-Euro-Grenze gilt aber weiter."
http://www.abendblatt.de/daten/2006/08/21/600646.html
Also erst klären, ob der jeweilige Anwalt abrechnet oder nicht!
c_writer
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Manouk
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: Herne
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.11.2006 15:33
Titel
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ok, das wusste ich nicht, sorry, aber ich denke es ist immer noch besser, als zu kündigen gerade, wenn man diesen besonderen Kündigungsschutz hat!!!!
Aber viel Anwälte machen die Erstberatung noch umsonst, also ich hab auch nen Fall den ich zum Anwalt geben muss und ich hab bei 4 Anwälten hier in HER angerufen und bei allen ist es umsonst... aber sicher ist sicher... vorher abklären....
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 15.11.2006 15:52
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Manouk hat geschrieben: | ok, das wusste ich nicht, sorry, aber ich denke es ist immer noch besser, als zu kündigen gerade, wenn man diesen besonderen Kündigungsschutz hat!!!! |
Allemal.
c_writer
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 15.11.2006 15:54
Titel
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für mich klingt es als möchte die chefin sie unbedingt aus dem betrieb haben... droht ihr und hofft gleichzeitig darauf, dass sie von selbst kündigt, da sie genau weiss dass sie selbst eigentl. nichts machen kann. daher.. auf keinen fall selbst kündigen!! dir kann ja nichts passieren. du ziehst nur vorteile daraus!!!
wenn sie + mitangestellte dich durch druck, drohung und mobbing rausekeln wollen, so dass du sogar ernsthaft drüber nachdenkst zu kündigen und einiges an vorteilen zu verlieren... dannn........ dreh den spieß halt um.. und nutze deine chefin halt für die zeit deiner schwangerschaft und mutterschaft solang aus, wie du kannst
mit Ausnutzen an sich hat es ja eigentl. au nicht wiiirkl was zu tun, schliesslich ist es dein GUTES recht.
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frauke1983
Threadersteller
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: berlin
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 16.11.2006 08:03
Titel
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Wollte nur nocheinmal "DANKE" sagen ,für euren guten Rat
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