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Thema: Kündigen...? vom 16.11.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Kündigen...?
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Ben

Dabei seit: 20.07.2004
Ort: Balin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.11.2004 14:38
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vorjahresurlaub muss bis 1.märz des folgejahres genommen werden, sonst verfällt er

edit:aber wie die einzelnen das regeln, ist natürlich was anderes....


Zuletzt bearbeitet von Ben am Di 16.11.2004 14:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.11.2004 14:50
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mcbethy hat geschrieben:
Wo steht denn das geschrieben, dass Azubis ihren Urlaub nicht ins nächste Jahr mitnehmen können?


http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html hat geschrieben:

(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.


öhm.. den anderen punkt finde ich jetzt in keinem gesetz, also war es wohl ein urteil * Keine Ahnung... *

http://www.bmbf.de/pub/berufsbildungsgesetz.pdf
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KleinesBiest

Dabei seit: 08.05.2003
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 16.11.2004 15:00
Titel

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Man kann seinen Urlaub NICHT mit ins nächste Jahr nehmen!!

Es sei denn es gibt eine Sonderregel in deinem Betrieb!
Solltest du dir aber schriftlich geben lassen vom chef... sonst könnte er behaupten dass es so eine Abmachung niemals gab... Fiese Chefs könnten das machen... kommt glaube ich darauf an was für einen Chef du hast...

Rein rechtlich gesehen kann man Urlaub nicht übernehmen und sonst lass es dir schriftlich geben..
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mcbethy

Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 16.11.2004 15:18
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Danke für die Antworten.

Wir haben einen Vordruck für das Urlaubsantragsformular.
Dort steht u. a. "Urlaubstage aus dem Jahr 03, Urlaubstage aus dem Jahr 04".
Laut meines Abteilungsleiters kann ich den Urlaub mit in das nächste Jahr übernehmen.
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Henk2010

Dabei seit: 13.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.11.2004 15:55
Titel

Situation

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Hallo,

habe das gerade mal hier mitverfolgt....

Also wenn der Betrieb wirklich so schlimm ist, und du nen triftigen Grund hast zu kündigen oder deinen Arbeitsplatz wechseln zu wollen, kann man das auch durch ne Beschwerde bei der IHK...(Gründe wären z.B. Mobbing, unpünktliche Lohnzahlung, o.ä.)
Ich hab es erlebt, das ein Azubi aus meiner Berufsschule sich gemobbt fühlte und nichts mehr machen wollte, der hat mit der IHK gesprochen und die haben jemanden zum Betrieb geschickt, der dort die Ausbildungsumstände kontrolliert hat!
Daraufhin hat der ne neue Stelle bekommen, weil der Mensch von der IHK dem Betrieb die Ausbilungslizens entzogen hat!
Nun musst du wissen ob es bei dir echt so schlimm ist, oder einfach nur nicht dein Ding? Kann ja auch sein!

Ansonsten wie die anderen auch schon sagten, such dir ansonsten was neues und den Urlaub würde ich mir vom jetztigen Chef auszahlen lassen...wäre die einfachste und reibungsloseste Lösung!

Viel Glück bei der Entscheidung!
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chaosengel

Dabei seit: 12.05.2003
Ort: bald schon frankfurt main
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 16.11.2004 18:40
Titel

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also...soweit ich darüber bescheid weiß, ist es folgendermaßen:

1. nach der probezeit kann man nur kündigen, wenn man
a) die ausbildung abbricht
b) in einen anderen ausbildungsBERUF wechselt

2. will man nach der probezeit den ausbildungsBETRIEB wechseln, braucht man dafür verdammt dringende und triftige gründe (z.B. mobbing, unzureichende ausbildung seitens des ausbilders, etc.)
diese gründe musst du der ihk melden, sie dürfen dir aber nicht länger als 2wochen bekannt sein (glaube ich), weil du bei sowas ja in der regel am besten sofort den mund aufmachen musst!!! wenn du das gemacht hast, prüft die ihk deine "klage" und entscheidet dann.

3. wenn du ohne einen dringenden grund und ohne einschaltung der ihk kündigst, um in einem andern betrieb weiterzuarbeiten, kann dein jetziger betrieb dich auf schadensersatz verklagen, wegen vertragsbruch (oder so ähnlich).


das sind die drei wichtigen dinge, die ich noch weiß, als ich damals in der selben situation war wie du.... oberstes gebot: sofort deinen ihk-betreuer kontaktieren!!!! und sieh zu, dass dein berichtsheft der wahrheit entspricht und unterzeichnet ist! und versuch soviel schriftliches wie möglich gegen deinen chef in der hand zu haben, zwecks beweismittel und so weiter
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Dis
Threadersteller

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 16.11.2004 18:51
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Ohje ich sehe schon das wird nochwas werden. Bis jetzt ist es so das in meiner Fa. bis jetzt noch kein einziger seine Lehre Fertig gemacht hat. Ok ich bin die erste MG aber die Bürokaufleute (wir haben im Büro nur Azubis) kündigen alle paar Monate. Nur die von der Technik (wir sind eine IT Firma also sind die die einzigen die wirklich was lernen), da hat einer dieses Jahr seine Ausbildung beendet.
Lernen tu ich hier wie gesagt überhaupt nichts, mein Vorteil war/ist das ich davor schon in diesem Bereich etwas konnte (SAE) und deswegen natürlich die einfachen dinge wie website aktualisiern kann.

Trifftige Gründe sind also bis jetzt:

- unzureichende ausbildung seitens des ausbilders
- urlaubsverweigerung

Bei der IHK werde ich dann morgen nach der BS nochmal anrufen und sehn was sich da machen lässt. Ich finde es ein unding das diese Person ausbilden darf und damit schon dieses Jahr (Büro) 6 Azubis verschliessen hat die das einfach nicht ausgehalten haben. Das darf und kann doch nicht sein oder?

Naja Danke euch allen Lächel
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chaosengel

Dabei seit: 12.05.2003
Ort: bald schon frankfurt main
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 16.11.2004 18:57
Titel

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also ich denke mal, dass du auf jeden fall auch ohne zustimmung deines betriebes gehen darfst, wenn die ihk erstmal checkt was da so läuft.... von daher, halt den kopf oben und kämpf zwischendurch mal bei deinem ausbilder um deinen urlaub...ich würd ihm einfach mal die gesetze unter die nase halten und wenn das nicht hilft, ihn dezent aufs arbeitsgericht hinweisen, das verdammt teuer werden kann (für ihn, versteht sich).
wenn du sowieso gehen willst, kann dir ja auch egal sein, ob er das lustig findet oder nicht. wenn er dich deshalb rausschmeißen will, kannste ihn noch zusätzlich ärgern und erst recht vors arbeitsgericht ziehen, wegen ungerechtfertigter kündigung usw usf *ha ha*
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