Autor |
Nachricht |
Brainpulse
Threadersteller
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Mainz
Alter: 42
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.09.2004 16:25
Titel Kostendeckung während Praktikumszeit |
|
|
Im Zuge meiner Hochschulbewerbung muss ich ein 6 monatiges Praktikum absolvieren.
Nun stellt sich jedoch folgendes problem:
Wie deckt man den Lebensunterhalt wenn man alleine wohnt und (wenn man vom schlimmsten ausgeht) keine regelmässige Vergütung während der Praktikumszeit bekommt?
Welche finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Wohngeld? Sozialhilfe auf Lebensunterhalt?
|
|
|
|
|
_suffered
Dabei seit: 15.06.2004
Ort: Bremen
Alter: 42
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.09.2004 16:34
Titel
|
|
|
würd mich auch interessieren. Geht mir nämlich ähnlich. du willst
nich zufällig nach Babelsberg?
Wobei ich denke das es da staatlich so gut wie keine Möglichkeiten gibt.
Wohngeld sind nur so um die 50-80 €. Sozialhilfeanspruch muss man erst
beweisen. Arbeitslosengeld fällt flach etc. Sowas wie Fördergelder für
Studi's in Spe gibbet wohl nich
Also jobben.!?
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.09.2004 16:37
Titel
|
|
|
berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber ist für solche fälle nicht das BaFög gedacht?
ansonsten klingel mal beim sozialamt an und frag, welche möglichkeiten die da sehen... wenn alle stricke reißen - bevor du verhungerst bekommst auf jeden fall sozialhilfe.
|
|
|
|
|
_suffered
Dabei seit: 15.06.2004
Ort: Bremen
Alter: 42
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.09.2004 16:45
Titel
|
|
|
bafög wohl nich, da das Praktikum vor dem Studium absolviert werden muss.
Ist Vorraussetzung das du dich überhaupt bewerben kannst.
das mit der sozialhilfe klingt interessant. Fragen kost ja nichts. Und sonst halt
doch doppelt Belastung.
ps: tut mir leid brainpulse das ich deinen thread auch missbrauche für das thema.
|
|
|
|
|
zwetschgo
R.I.P.
Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.09.2004 17:02
Titel
|
|
|
Für sowas ist das örtliche Amt für Ausbildungsförderung zuständig, man bekommt aber kein BaföG sondern die sogenannte Ausbildungs(förderungs)beihilfe. Muss man nicht zurückzahlen. Nur wwieviel das ist, kann ich nicht sagen, ich hab damals insgesammt den Mindestsatz an Sozialhilfe bekommen. Sammel aber schonmal sämmtliche Unterlagen, sprich, Mietvertrag, Stromrechnung etc. Die wollen jeden Scheiß wissen, schlimmer als beim Arbeits- oder Sozialamt.
|
|
|
|
|
|
|
|