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Thema: Kann ich die Ausbildung um 1 Jahr verkürzen? vom 01.05.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Kann ich die Ausbildung um 1 Jahr verkürzen?
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Alpert
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2008
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Verfasst So 01.05.2011 19:22
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Kann ich die Ausbildung um 1 Jahr verkürzen?

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Hallo,

ich wollte mal Fragen ob man die Ausbildung zum MG um 1 Jahr verkürzen kann.

Ich habe Fachhochschulreife und das Bundesland in dem ich die Ausbildung mache ist Bayern.

Das der Betrieb dem ganzen dann sowieso zustimmen muss ist mir bewusst.
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Benutzer 105911
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Ort: -

Verfasst Mo 02.05.2011 10:11
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Deine zugehörige Handelskammer muss ebenfalls zustimmen. Am besten du, oder dein Arbeitgeber ruft mal bei dieser an und fragt diesbezüglich nach.

Soweit ich weiß, kann man nur um ein halbes Jahr verkürzen.
 
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 02.05.2011 10:29
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http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/bildung/Ausbildungsberatung/Ausbildungszeit.html
 
Alpert
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2008
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Verfasst So 08.05.2011 14:37
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Ich habe zu dem 1 Jahr verkürzen noch eine Frage.

Ich bin jetzt schon im 1 Lehrjahr, kann ich dann immernoch um 1 Jahr verkürzen?

Oder bedeutet diese 1 Jahresverkürzung nur, das man direkt im 2 Lehrjahr einsteigt, man aber nicht das 3te Jahr streichen kann?
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cna

Dabei seit: 19.06.2006
Ort: Franken
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.05.2011 21:43
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Man kann definitiv um ein Jahr verkürzen - ich habe es gemacht.
Meines Wissens nach muss dies aber vorher vereinbart werden und alle (Auszubildender, Ausbilder, IHK, Berufsschule) müssen damit einverstanden sein.

Während des Ausbildung kann man denk ich nur um ein 1/2 Jahr verkürzen...
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Wheely

Dabei seit: 16.09.2007
Ort: Dresden
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.05.2011 22:01
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Alpert hat geschrieben:

Oder bedeutet diese 1 Jahresverkürzung nur, das man direkt im 2 Lehrjahr einsteigt, man aber nicht das 3te Jahr streichen kann?


Wie willst du das dritte streichen? Vor dem fertig sein Prüfung machen?

Verkürzt werden im Regelfalle Dinge die hauptsächlich schulischen Hintergrund haben und der Reifeentwicklung dienen.
Sprich Dinge die man ab gewissem Alter schon hat, respektive durch höhere schulische Grundbildung haben kann.

Jene Dinge liegen alle am Anfang einer Berufsausbildung.

Wobei das alles nicht zu pauschalisieren ist. Eine Berufsausbildung ist auch nur ein Vertrag der verhandelbar ist.
Stimmen alle Beteiligten zu und die IHK nimmt das auch ab, können da recht interessante Konstrukte geschnitzt werden.
Entscheidend ist ist in jedem Fall dass die Prüfung bestanden werden sollte.

Tippel zu deiner zuständigen IHK, nur sie kann dir ganz präzise Sagen wie sie es gerne hätte. Denn sie nimmt letztlich die Prüfung ab.
Und ja es kann erhebliche regionale Unterschiede geben.


Zuletzt bearbeitet von Wheely am So 08.05.2011 22:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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JMe

Dabei seit: 02.09.2007
Ort: Krefeld NRW
Alter: 33
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 09.05.2011 07:50
Titel

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ich mache zwar keine Ausbildung zum MG, aber ich hab auch im ersten Lehrjahr angefangen und als dann die ersten ZEugnisse kamen wurde ich gleich ins 2 Lehrjahr versetzt und habe somit auch auf 2 Jahre verkürzt.
Man kann aber entscheiden ob man das 3 Jahr oder das erste Jahr abhängen will...
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